(VDP) fordert deshalb eine »Qualifizierungsoffensive Medienpädagogik«
Digitale Bildung: Eine Herausforderung für die Zukunft - 0 views
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Die Einführung einer bundesweiten »Bildungscloud« wäre zusätzlich eine zukunftsweisende Innovation. Damit könnten Lehr- und Lernmaterialen zur Verfügung gestellt oder Schulen bei administrativen Aufgaben unterstützt werden.
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Bund und Länder müssen darüber hinaus die strenge Rechtslage bei Urheberrechtsfragen von digitalen Lernmedien lockern. Freie und offene Lehr- und Lernunterlagen (sog. Open Educational Resources, OER) sind dabei zu begrüßen.
Kreuzer, Till: Open Content : A Practical Guide to Using Creative Commons Licences - 0 views
FAQ: Auswirkung der geplanten Urheberrechtsreform auf die Bildung - Bündnis F... - 1 views
Fremde Inhalte auf eigenen Seiten - iRights.info - 0 views
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26. Juni 2017 | Matthias Spielkamp
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Auch wenn kein ausdrücklicher Hinweis angebracht ist (etwa ein „©“-Zeichen oder dergleichen), muss man davon ausgehen, dass man fremde Inhalte nicht einfach verwenden darf, sondern eine Erlaubnis braucht
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Zwar ist es erlaubt, von fremden Werken einzelne Kopien zum „privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch“ zu machen. So steht es im Gesetz. Ein Foto oder einen Text aus dem Web herunterzuladen, ist also rechtlich in der Regel kein Problem.
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Leitfaden Rechtsfragen Digitalisierung in der Lehre_2017 - 0 views
Was ist bei Autor*innenverträgen zu OER zu beachten| OERinfo - 0 views
OER und Facebook: Bedingt möglich, aber nicht unbedingt empfehlenswert - iRig... - 0 views
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Resources 27. Mai 2020
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Blick auf den rechtlichen Rahmen
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dass die Nutzer*innen, die ihren Content hochladen, ihnen einfache Nutzungsrechte für bestimmte Zwecke einräumen, doch darüber hinaus könnten die Nutzer*innen über ihre Inhalte weiterhin selbst bestimmen und diese anderweitig verwerten
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