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Karge Online-Einnahmen: Das Internet, ein Armenhaus für Musiker - SPIEGEL ONLINE - 0 views

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    "Viele Musiker hofften dank des Internets auf einen Geldsegen - doch laut einer neuen Studie sind die Einnahmen aus dem Online-Vertrieb lächerlich. Bei Plattformen wie Last.fm muss ein Song 1.546.667-mal gespielt werden, damit ein Künstler gerade mal den US-Mindestlohn erhält"
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TTIP: Abkommen gegen Mindestlöhne? | Telepolis - 0 views

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    "Seit Mitte 2013 verhandeln EU und USA über das Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). Dies wird vielfach als "Freihandelsabkommen" bezeichnet, jedoch bestehen Handelshindernisse wie Zölle zwischen den USA und der EU nur noch in sehr geringen Maßen. Statt dessen geht es hier vor allem um "Investitionshemmnisse" wie Arbeits- und Sozialstandards, um die es aber gerade in den USA und gegenwärtig auch in der EU besonders schlecht steht. Somit ist ein drastischer Einschnitt in Arbeitnehmerrechte zu erwarten, wenn die Verhandlungspartner USA und EU ihre Standards miteinander harmonisieren"
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TTIP: Eine Wahnsinnstat | ZEIT ONLINE - 0 views

  • Es geht um die innerstaatlichen Gesetze, um Regulierungen und Subventionen, die einst mühsam errungen wurden, nun aber mit dem Makel behaftet werden, einem auswärtigen Investor das Geschäft zu erschweren.
  • Der IG-Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel hat einmal sarkastisch gesagt, im Sinne der TTIP hätte Südafrika nach Abschaffung der Apartheid gewaltige Ausgleichssummen zahlen müssen – wegen erschwerter Ausbeutung schwarzer Arbeiter. Der Vertrag sieht aber nicht nur Schadensersatz vor, wenn Verfassungsorgane des Staates renditeschmälernd tätig werden. Auch wenn nach Tarifverhandlungen unabhängiger Gewerkschaften das Lohnniveau steigt, müsste der Investor entschädigt wären. Kurzum: Der Steuerzahler würde für alles zahlen müssen, was der Renditeplanung eines auswärtigen Unternehmens irgend in die Quere käme. Dass die TTIP damit ein klassisch sittenwidriger Vertrag wäre, der einen Vertragspartner einseitig benachteiligt und mit Risiken belastet, die nicht in seiner Verantwortung liegen, ist noch der geringste Einwand. Das berühmte unternehmerische Wagnis, das die Verfechter liberalisierter Märkte nicht müde werden zu beschwören, wäre erfolgreich minimiert – auf die Gesellschaft abgewälzt, wie es die Banken in der Finanzkrise getan haben.
  • Aber wenn uns die Demokratie etwas wert ist, müssten wir auch bereit sein, uns von einem Freihandel, der sie bedroht, abzuwenden
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  • Es handelt sich um einen Vertrag, den das internationale Kapital zulasten der nationalen Demokratien abschließen will. Aus welchem Geist er konstruiert ist, zeigt eine letzte, nun wirklich satanische Bestimmung: der Schutz einer schon getätigten Investition vor kommenden Regulierungen. Sollte ein nationales Parlament Gesetze beschließen, einen Mindestlohn beispielsweise oder eine Umweltauflage, die geeignet wären, die Gewinnerwartung des Investors zu schmälern, müsste der betreffende Staat dem Investor den entgangenen Profit ersetzen
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Profit als höchstes Rechtsgut - Le Monde diplomatique, deutsche Ausgabe - 0 views

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    Bislang geht der Investorenschutz auf Kosten des globalen Südens. Nach den Tafta-Regeln wird es alle treffen von Benoît Bréville und Martine Bulard
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