"Im Präventionsstaat verschwimmen die Grenzen zwischen Unschuldigen und Schuldigen, zwischen Verdächtigen und Unverdächtigen. Im klassischen Rechtsstaat hat das Recht hier sehr genau unterschieden: Es hat Beweise, also konkrete Fakten gefordert, um jemanden verdächtigen und in seine Grundrechte eingreifen zu können. Nun aber gilt jeder Einzelne zunächst einmal als Risikofaktor, jeder Einzelne muss es sich daher gefallen lassen, dass er - ohne einen konkreten Anlass dafür geliefert zu haben - "zur Sicherheit" überwacht wird."
"Das Bundesjustizministerium und das Innenministerium haben sich auf eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Die läuft nun unter dem Label "Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten", die maximal 10 Wochen betragen sollen."