"Wenige Tage bevor die Provider damit beginnen müssen, Daten zu ihren Nutzern wochenlang zu speichern, hat das Oberverwaltungsgericht NRW die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung nun kassiert. Sie widerspreche aktuellem Europarecht."
"Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen ersten Internetanbieter von der Pflicht zum Protokollieren von Nutzerspuren befreit hat, häufen sich die Appelle, die Speicherfristen generell auszusetzen."