Stein des Anstoßes ist die von CDU/CSU und FDP im Parlament eingefügte Bestimmung zur Nutzung von Meldedaten für Werbung oder Adresshandel. Dem ursprünglichen Regierungsentwurf zufolge sollten Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften für diese Zwecke nur herausgegeben werden, wenn die betroffene Person zugestimmt hat. Schwarz-Gelb änderte diese "Opt-in"-Bestimmung nicht nur in eine für den Bürger schwerer praktikable Widerspruchslösung. Sie relativierte diese zusätzlich: dem Entwurf zufolge greift das "Opt-out" nicht, wenn mit den erfassten Daten bereits vorhandene Informationen bestätigt oder berichtigt werden sollen. Ein Widerspruch ist so leicht auszuhebeln
Google News bleibt offene Plattform für alle deutschen Verlage - Der offiziel... - 0 views
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