Trotz der Zusage der FDP, den Datenschutz sehr ernst zu nehmen, verlängert der Bundesgesundheitsminister einen Modellversuch zur Abrechnung von Arztbesuchen bei privaten Abrechnungsstellen.
Ebenso ignoriert er damit ein Urteil des Bundessozialgerichts, dass Ärzte oder Krankenhäuser keinerlei Patientendaten an private Firmen geben dürfen. Lediglich Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen, die besonderen Datenschutzregeln unterliegen, dürfen diese verarbeiten.
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