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anja c. wagner

Das Urheberrecht in der Legitimationskrise. Ansätze für eine Neuorientierung... - 1 views

  • Gesetzestechnisches Ideal einer offenen Kultur ist grundsätzlich nicht die «Property», sondern eher die sogenannte «Liability Rule», bei der Werknutzungen vergütungspflichtig, aber grundsätzlich zustimmungsfrei sind. Mit der Idee einer offenen Kultur soll damit letztlich eine urheberrechts- bzw. kulturtheoretische Antwort gefunden werden für die verbesserten Möglichkeiten, sich im digitalen Umfeld kreativ zu betätigen und einzubringen.
  • Die digitale Revolution verspricht mit anderen Worten, aus passiven Konsumenten aktive Nutzer zu machen. Auch wenn die Ergebnisse nicht immer «künstlerisch wertvoll» sein mögen, so sind diese kreativen Aktivitäten doch eine Form von aktiver Teilhabe am kulturellen Leben und eine Teilnahme am Informationsverbreitungsprozess, die es unter gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten zu bewahren gilt, weil sie Freiheit, autonome Selbstbestimmung, individuelle Persönlichkeitsentfaltung, den Pluralismus des öffentlichen Diskurses und die kulturelle Vielfalt fördern. Wenn sich für diese diversen begrüßenswerten Formen kreativen Schaffens das geltende Urheberrecht als Hindernis erweist, muss es geändert und zur Bewahrung einer sich stetig erneuernden, partizipativen und offenen Kultur reformiert werden.
  • Das Urheberrecht steht heute vor der schwierigen Herausforderung, auch im digitalen Umfeld ein Instrument zu bleiben, das die ideellen Interessen des Urhebers in Bezug auf sein Werk schützt (Prinzip der persönlichkeitsrechtlichen Interessenwahrung), der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes dient (Alimentations- und Amortisationsprinzip) und dabei zugleich – und das ist entscheidend – das individuelle Selbstbestimmungs- sowie Zugangs- und Verwendungsinteresse der Werknutzer schützt, um auf diese Weise für jeden die aktive wie passive Teilnahme am kulturellen Leben der Gemeinschaft und die Teilhabe an den Errungenschaften der Wissenschaft zu ermöglichen (Partizipationsprinzip).
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    Grundlagen für ein neues Urhebberecht
anja c. wagner

"Jeder, der das Internet aktiv nutzt, begeht Urheberrechtsverletzungen" - 0 views

  • Eine Äußerung von Markus Beckedahl (Netzpolitik.org) macht aktuell Furore. Dieser hatte gesagt: „Jeder, der das Internet aktiv nutzt und Medienkompetenz zeigt, begeht die ganze Zeit Urheberrechtsverletzungen.“ Viele Juristen haben dem energisch widersprochen. Ich halte den Satz aber für richtig, so plakativ er auch klingen mag. Fünf Beispiele.
    • tor_s10
       
      Urheberrecht betrifft m.E. zwei Arten von Inhalten: 1. Auftragsarbeiten 2. Arbeit, die ohne einen Auftragsimpuls ausgeführt und anschließend vermarktet/verkauft wurden. Damit ist von Michelangelo und Bach bis zum heutigen Zeitpunkt die Präsenz von Inhalten abgedeckt, oder? Falls das d'accord ist, sind diese zwei Überlegungen vielleicht interessant: Zu 1: Eine Auftraggeber will sich von Streitigkeiten zu Inhalten, Urheberrecht etc. frei halten nutzt. Daher unterliegen Auftragsarbeiten dem Urheberrecht des Produzenten (Auftragsnehmers) - unabhängig von ihrer "Schöpfungshöhe". Gleichzeitig gewährt der Auftragnehmer den mit dem Auftraggeber vereinbarten Nutzungsrahmen (Zeitraum, Medien etc.). Zu 2.: Ohne Auftragsimpuls zu vermarkten war „before Internet" sehr viel schwieriger. Ja, die „noise" ist stärker geworden, der Künstler etc. muss die neue Kommunikationsform besser kennen lernen. Aber auch das ist nicht neu: wer nur Deutsch spricht und seine Werke in den USA verkaufen will, hatte ohne Englischlernen schon immer schlechte Karten. In jedem Fall entscheidet der Künstler etc. über den Grad der Vermarktung. Dabei wird die auftragslose Arbeit im Internet ebenso wenig komplett angeboten wie ein Gemälde in einem Katalog - aber es ist der Katalog und das Internet, die das Gemälde vermarkten können. * Und wenn ein Künstler sagt: „ich will aber nicht vermarktet werden", dann hat Walter Benjamin darauf eine prima Antwort parat: „die technische Reproduzierbarkeit des Kunstwerks emanzipiert dieses zum ersten Mal in der Weltgeschichte von seinem parasitären Dasein am Ritual". (Er verweist darauf, dass die Aura des Kunstwerks theologisch begründet ist) * Und wenn ein Künstler sagt: „mein Kunstwerk ist aber einmalig und kann nicht oder nur ungenügend reproduziert werden", sollte er darüber nachdenken ob nicht „die Einzigkeit des Kunstwerks identisch (ist) mit seinem Eingebettetsein in den Zusammenhang der Tradition" (WB).
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    Gute Stellungnahme ...
anja c. wagner

YouTube Video Editor - 1 views

  • YouTube has a new video editor that lets you create videos using excerpts from the videos you've already uploaded. You can also add a music file from the AudioSwap library, but YouTube mentions that it might display ads if you use some of the audio files.
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    The remixing culture dreht die nächste Runde - na, ob da das Urheberrecht mitkommt ;-)
anja c. wagner

Leben Autoren vom Urheberrecht? Ein nützlicher Mythos | iRights.info - 3 views

  • Das Urheberrecht, heißt es immer wieder, sei die Lebensgrundlage von Autoren – Verschärfungen dienten daher auch ihnen. Mit den wirklichen Lebensgrundlagen von Autoren hat das wenig zu tun. Die Vorstellung nützt den Verlagen und wiegt Autoren in der Illusion, einen gewandelten Markt ignorieren zu können.
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    Um eine neue Neuregelung unseres Rechtssystems kommen wir nicht umhin ...
anja c. wagner

Kommentar: Kreativität braucht Vorarbeiten - Der Freitag - 1 views

  • Aber wenn ein Urheberrecht nicht mehr in die Welt passt, was muss sich dann ändern: die Welt oder das Urheberrecht?
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    Kreativität ist auch weiterhin erwünscht.
n bauch

„Das Urheberrecht ist veraltet" - Till Kreutzer im Gespräch - 3 views

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    Interview mit RA Till Kreutzer, der das deutsche Urheberrecht für veraltet hält und eine grundlegende Neuausrichtung fordert.
anja c. wagner

down the avenue: Social Media, The Law & Twitter (followed by lawyer jokes) #140Conf - 0 views

  • So, who owns the content on social media networks? Can employers prohibit employees from using social media?
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    Neues Verständnis von Urheberrecht in Twitter-Zeiten - von der 140 Characters Conference
anja c. wagner

Urheberrecht und Klassenkampf - Der Schockwellenreiter - 0 views

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    Super Beitrag zum derzeitigen Übergangsstadium von einer industriellen Zeitalter in ein vernetztes
anja c. wagner

Copyright Watch | Global Transparency in Copyright Law - 0 views

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    Und wie sich die Urheberrechte weltweit unterscheiden ...
Renate Nuppenau

Video-Dokumentation: Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung zum Urheber... - 1 views

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    verschiedene Aussagen zu deutschen medien
anja c. wagner

bwcon: bwcon: Seminar ''Urheberrecht für die Kreativwirtschaft'' - 0 views

  • Das Seminar, das eine Einführung in die urheberrechtliche Denkweise aus der Sicht der Kreativen geben will, gliedert sich auf in die Themengruppen „Schutz“ – „Rechtsinhaberschaft“ – „Schranken“ und „Verwertung“ urheberrechtlich geschützter Werke und geht insbesondere auf folgende Fragen ein:
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    Leider in Stuttgart ...
n bauch

do-it.online Veranstaltungen - 1 views

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    Webinar mit der Juristin Petra Geißinger zum rechtssicheren Umgang mit dem Urheberrecht in seinen Grundzügen für Dozenten und Trainer, Lehrbeauftragte und Bildungsverantwortliche, am 29.11.2010, bei do.it-online von 14:00 - 15:30 Uhr, kostenfrei.
n bauch

do-it.online Veranstaltungen - 1 views

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    Seminar „Urheberrecht für die Kreativwirtschaft" am 15.11.2010, 14:00 - 18:00 Uhr inStuttgart.
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    eine ähnliche Veranstaltung gibt/gab es auch hier in Berlin im Rahmen der ecomm-Veranstaltungsreihe siehe http://www.ecomm-berlin.de/termine/ecomm-berlin/ wird meistens wiederholt
anja c. wagner

Aktuelle Ausgabe - Berliner Republik - 1 views

  • Die Ausdehnung von Urheberrechten im vergangenen Jahrhundert war immer schon problematisch, aber erst die digitale Revolution macht diese Fehlentwicklung deutlich als solche erkennbar. Die Politik sollte diesem Umstand jetzt endlich Rechnung tragen.
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    Hier zu Korrekturen zu gelangen, wird der entscheidende Schritt Richtung Zukunft sein
anja c. wagner

Enterprise 2.0 & Recht - Blogs, Wikis & Social Networks im Intranet (TEIL 3 Arbeitsrech... - 1 views

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    "In meinem dritten und damit abschließenden Beitrag der Reihe „Enterprise 2.0 & Recht" möchte ich nach TEIL 1 zu Datenschutz und Datensicherheit TEIL 2 zum Urheberrecht und Recht am eigenen Bild nun noch auf die arbeitsrechtlichen Implikationen bei der Integration von Social Software im Unternehmen eingehen, bevor ich mit einer allgemeinen Zusammenfassung und Hinweisen zum Umgang mit rechtlichen Risikofaktoren schließe."
anja c. wagner

Urheberrecht: Döpfners Kampf gegen die Netzkommunisten | Digital | ZEIT ONLINE - 0 views

  • Vor Kurzem erst hatte Döpfner verkündet, die Texte seiner Medien Welt und Bild im Netz nur noch gegen Geld herauszurücken. Er will das via iPhone erreichen. Wer das Springer-Leseprogramm auf sein Handy lädt, dem sperrt es den freien Netzzugang zu seinen Medien und eröffnet dafür den neuen Bezahlkanal. Wer die Anwendung nicht herunterlädt, liest weiter umsonst.
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    Interessantes Streitgespräch zwischen Axel-Springer-Shef Döpfner und Ariane Hiffington von Huffington Post - alte Medien vs. neue Medien - Kostneloser vs. bezahlter Content
anja c. wagner

onlinejournalismus.de » Storify: Einbetten in der Grauzone - 0 views

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    Vor einigen Wochen hatten wir hier das Kuratierungs-Tool Storify vorgestellt. In den Kommentaren war eine Diskussion darüber aufgekommen, ob man sich nicht in einer rechtlichen Grauzone befindet, wenn man Bilder, Videos, Tweets oder Websiten in Storify einbettet. Wir konnten den auf Internetrecht spezialisierten Anwalt Henning Krieg für eine Einschätzung gewinnen. Sein Fazit: Streng genommen darf man das nicht, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
anja c. wagner

Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Stock-Fotos auf Facebook | SCHWENKE & DRAM... - 2 views

  • Verwendung von Fotos unter Creative-Commons-Lizenzen (wobei hier auf die Einhaltung der Lizenzbedingungen, insbesondere Angabe des Links zur Lizenz, zu achten ist)
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    Interessante Zusammenschau, wie man mit Fotos in Social Media generell umgehen sollte.
Joerg Eisfeld-Reschke

Zukunft des Web 2.0 und Social Media - BGH bestätigt Haftung für User Generat... - 0 views

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte gestern als dritte und damit letzte zivilrechtliche Instanz über eine Frage zu entscheiden, die für die unzähligen offenen Plattformen des Web 2.0 von immenser Bedeutung ist. Mit diesem Urteil (Az. I ZR 166/07), welches bereits entsprechendes Interesse wecken konnte, hat der BGH geurteilt, dass Betreiber solcher Plattformen für rechtsverletzende Inhalte auch für von Dritten eingestellte Inhalte verantwortlich gemacht werden können, wenn sich diese die Inhalte zu eigen machen. Ein Zu-Eigenmachen wurde von den Vorinstanzen im wesentlichen deshalb angenommen, weil die Inhalte redaktionell in die Internetseite eingebunden waren und sich die Plattform die Nutzungsrechte an den Inhalten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr weitgehend hat einräumen lassen.
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    Kommentar zum BGH-Urteil zu User Generated Content
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