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Jöran Muuß-Merholz

Rettet Schwarzenegger die Pädagogik? (Oder zumindest den Wald?) - 0 views

  • digital textbook initiative
  • August 2009 sollen e-books die herkömmlichen Schulbücher aus Papier ablösen. Zunächst in den High Schools für die Bereiche Mathematik und Naturwissenschaften.
  • Später sollen nach und nach alle anderen Bereiche abgedeckt werden.
  • ...5 more annotations...
  • Tatsächlich: Die Materialien stehen i.d.R. unter einer Creative Commons Lizenz, dürfen also nach Belieben vervielfältigt, verändert und weitergegeben werden.
  • Die Diskussion um den flächendeckenden Einsatz digitaler Medien in den Schulen kommt ernsthaft in Gang.
  • Die Wittener SPD hat sich in ihrem Programm zur Kommunalwahl 2009 (pdf, S. 17) offensichtlich die kalifornische Initiative zum Vorbild genommen und fordert, Schüler mit elektronischen Büchern (zunächst für die Naturwissenschaften und Mathematik) auszustatten. Diese sogenannte ”Initiative ‘Witten.Lernen.21′”
  • Für die Bewegung für freie Materialien (vgl. Wikibooks oder Open Educational Resources – OER) kann das einen enormen Aufschung bedeuten
  • Bisher ist die vorhandene Unterstützung durch Stiftungen, Spenden oder staatlichen Förderungen in den USA nur in sehr begrenztem und im deutschsprachigen Raum in verschwindend geringem Umfang vorhanden.
Jöran Muuß-Merholz

OER Commons - 0 views

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    englischsprachige Plattform für Materialien
Felix Schaumburg

Tragt CC in die Lehrerzimmer!!! « Damian Duchamps' Blog - 0 views

  • Unterrichtsmaterialien und Urheberrechte sind ein schwieriges Thema für Lehrerinnen und Lehrer. Alle käuflich erworbenen Materialien sind in der Regel mit mehr oder weniger eingeschränkten Nutzungsrechten versehen.
  • untersagt in § 3 jegliche Form der Digitalisierung bzw. digitalen Speicherung, die über den Kopiervorgang auf Papier hinausgeht
  • Erlaubt ist demnach zwar die Kopie eines Bildes aus einem Schulbuch und Weitergabe an Schüler. Komplett untersagt ist jedoch das Einscannen des Bildes, um es in ein eigenes Arbeitsmaterial einzubinden, da dadurch eine digitale Kopie entsteht. Mit Kopierer, Schere und Kleber ist selbiges nicht untersagt.
  • ...2 more annotations...
  • Der Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrern ist weder Creative Commons bekannt (Guido Brombachs Beobachtung), noch wissen sie um die Möglichkeiten, welche sich daraus für sie ergeben.
  • Schafft man dieses, wird es Lehrerinnen und Lehrern möglich sein, ihre Materialien im rechtlich sicheren Rahmen untereinander auszutauschen, innerhalb des Kollegiums, in schulübergreifenden Arbeitskreisen, auf Fortbildungen, in Lehrerplattformen und Online-Material-Pools.
Jöran Muuß-Merholz

Digitale Lehrmittelfreiheit - 0 views

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    White Paper, FAQ, Literatur und Materialien zur Kampagne von D64
Jöran Muuß-Merholz

Offene Bildung | Suchen, Finden, Nutzen - 0 views

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    "Zur Zeit darf von den meisten Verlagen veröffentlichtes Bildungsmaterial nicht digitalisiert werden. Damit wird der Einzug digitaler Medien in die Bildung blockiert. Diese Webseite gibt einen Überblick über frei zu nutzende Bildungsmaterialien, d.h. Materialien, die kopiert und zum Teil auch verändert werden können, ohne das Recht des Urhebers zu verletzen."
Jöran Muuß-Merholz

Digitales Lernen: Copy and Pay in der Schule | FTD.de - 0 views

  • "Wenn ich nur eine einzige Seite aus einem Schulbuch einscanne und für die Klasse ins Wiki stelle", sagt er, "mache ich mich strafbar."
  • "Lehrer begehen ständig Urheberrechtsverletzungen", sagt ein Lehrer, der nicht genannt werden möchte. "Weil von ihnen erwartet wird, dass sie ihren Unterricht mit den neuesten Materialien vorbereiten."
  • Verband Bildungsmedien (VB)
  • ...13 more annotations...
  • dass jährlich rund 400 Millionen Fotokopien an Schulen gemacht werden
  • jährlich ein Verlust von etwa 400 Mio. Euro entsteht.
  • "Wenn die Digitalisate nicht kontrolliert werden, kann der Markt kaputtgehen."
  • "Es ist Lehrern ja nicht zu vermitteln, dass sie Fotokopien machen dürfen - diese aber nicht digital abspeichern und ihren Schülern am Bildschirm vorführen dürfen"
  • Unser Hauptziel ist: Rechtssicherheit für die Lehrer
  • "Es steckt eine erhebliche Leistung dahinter, ein Schulbuch zu entwickeln", sagt VB-Mann Bornhorn, "die muss angemessen vergütet werden.
  • Preisaufschlag auf jedes Schulbuch
  • pauschale Vergütung
  • individuelle Lizenzvereinbarungen mit Schulen oder Schulträgern
  • Zuletzt machten die Verlage 370 Mio. Euro Umsatz. Pro Schüler wenden Länder und Kommunen oft nicht mehr als 25 Euro im Jahr auf.
  • Durch viele Schulformen und etwa 3000 Lehrpläne in 16 Bundesländern müssen von einem Schulbuch manchmal mehr als zehn verschiedene Ausgaben entwickelt werden. Teilweise wird eine Ausgabe für 800 Schüler in einem Fach in einem Bundesland gedruckt.
  • Die Entwicklungskosten für ein Schulbuch inklusive Arbeitsbuch, Unterrichtsvorbereitung und CD "liegen im Millionenbereich", sagt Feldmann.
  • "Ich tausche ständig mit Kollegen Arbeitsblätter aus. Wie sollen wir arbeiten, wenn dieses Tauschen im digitalen Bereich strikt untersagt ist?" Manche Lehrer sind mittlerweile so genervt von dem Hin und Her zwischen Verlagen und Ministern, dass sie selbst erstellte Materialien ins Netz stellen. "Wenn die Verlage uns keine guten Angebote machen", sagt Schaumberg, "nutzen wir einfach mehr frei zugängliche Unterrichtsmaterialien im Internet.
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    "Lehrer hebeln mit digitalen Raubkopien das Urheberrecht aus. Die Schulbuchverlage fordern jetzt für das Speichern von Lehrmaterial Geld - aber die Kultusminister wollen dafür nicht zahlen."
Jöran Muuß-Merholz

Open Educational Resources (OER) finden - e-learning center - Technische Univ... - 1 views

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    Übersicht über Plattformen mit OER-Materialien
Jöran Muuß-Merholz

Drei Mythen über Open Educational Resources - iRights.info - 0 views

  • 11. September 2014 | Till Kreutzer
  • Dabei zeigen die Erfahrungen mit freien Lizenzen, Open-Source-Software und Wikipedia, dass kein Problem unüberwindbar ist, oft aber neue Antworten gefunden werden.
  • Mythos 1: OER bergen große urheberrechtliche Probleme
  • ...19 more annotations...
  • Sie basieren zwar grundsätzlich auf dem Urheberrecht und sehen auch keineswegs vor, dass deren Inhaber auf Urheber- und Nutzungsrechte verzichten müssten.
  • Verträge
  • Open Educational Resources basieren auf freiwilligen Entscheidungen und stehen insofern perfekt mit dem Urheberrecht in Einklang.
  • da sie – verglichen mit den urheberrechtlichen Regelungen – verhältnismäßig leicht verständlich sind.
  • Sie steigern damit die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Bildungsmaterialien, die häufig bereits ohnehin frei ins Netz gestellt werden. Dies kommt Anbietern und Nutzern gleichermaßen zugute.
  • Zwar kann auch die Interpretation von Open-Content-Lizenzen in Grenzfällen sehr kompliziert sein – verglichen mit der Komplexität der gesetzlichen Regelungen sind die weitaus meisten Fragen jedoch recht einfach zu klären, selbst für juristische Laien.
  • Die mit Open Educational Resources verbundenen Rechtsfragen können zwar durchaus kompliziert sein, unüberwindbare rechtliche Hindernisse ergeben sich aber nicht
  • Mythos 3: Die Qualitätssicherung bei OER ist schlechter
  • Mythos 3: Die Qualitätssicherung bei OER ist schlechter
  • Mythos 3: Die Qualitätssicherung bei OER ist schlechter
  • Entstehungsprozess ab. Hier sind zunächst alle Modelle denkbar, die auch bei herkömmlichen Bildungsmaterialien angewendet werden. Der OER-Begriff sagt noch nichts darüber aus, wie die Lehr- und Lernmaterialien entstehen, sondern zielt auf die Nutzungsmöglichkeiten, die solche Materialien eröffnen
  • Redaktionelle Prozesse unter Anwendung von Peer-Review-Verfahren sind ebenso möglich wie andere herkömmliche Methoden.
  • An der Wikipedia zeigt sich, dass auch Communities sehr effizient Qualitätssicherung betreiben können, wenn sie gut organisiert sind.
  • es dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass sie traditionellen Publikationen dieser Art heute weit überlegen ist.
  • Wikipedia hat aber dem Einwand den Bogen entzogen, dass Materialien, die in dezentralen Strukturen entwickelt und im Prinzip von jedermann verändert werden können, generell qualitativ minderwertig seien oder sich die Qualität nicht dauerhaft erhalten lasse. Wikipedia zeigt vielmehr deutlich, dass intelligente Organisationskonzepte und Anreizmodelle ohne weiteres für hohe Qualität sorgen können.
  • Abseits von konkreten Erkenntnissen aus Modellprojekten bleiben Diskussionen über Qualitätssicherung und die Gefahren neuer Modelle ohnehin rein theoretisch.
  • Open Educational Resources machen es im Idealfall zugleich möglich, dass sie von denjenigen Menschen geschaffen, aktualisiert, angepasst werden, die sie selbst nutzen – sei es als Lehrender oder als Lernender
  • Man muss nicht davon überzeugt sein, dass Open Educational Resources ein guter und richtiger Ansatz sind, um Bildung zu fördern. Wer sie aber nur als Gefahr sieht und unreflektiert auf vermeintliche Nachteile verweist, muss sich vorwerfen lassen, das offensichtliche Potenzial bewusst zu ignorieren oder schlicht nicht zu verstehen.
  • Finanzierungs- oder Qualitätssicherungsfragen sind dabei Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Unüberwindbare Hürden aber sehen anders aus.
Jöran Muuß-Merholz

OER-Qualitätssicherung: Überlassen wir das doch den Lehrerinnen und Lehrern |... - 1 views

  • kdautel am/um Mi, 26.8.2015
  • Die Diskussion, wie gewährleistet werden kann, dass Freie Bildungsmaterialien (OER) qualitativ hochstehend sind, ist sinnvoll. Es gilt aber zu verhindern, dass im Zuge dieser Diskussion Hürden entstehen, die der Produktion von OER entgegenstehen
  • Diejenigen, die sich der Mühe unterziehen, ihre Unterrichtsideen, Materialien und Programme soweit digital aufzubereiten, dass sie von anderen kostenlos und nutzbringend im Unterrichtsprozess eingesetzt werden können, sollen dafür weder rechtlichen Risiken ausgesetzt noch als qualitativ fragwürdig denunziert werden.
  • ...16 more annotations...
  • Da ist es zwar ein heeres Ziel, durch CC-Lizenzen den Kolleginnen und Kollegen aus der urheberrechtlichen Grauzone herauszuhelfen. Aber der Unterricht wird sich dadurch kaum oder gar nicht verändern.
  • nicht so richtig einleuchtend, warum digitale Unterrichtsmaterialien die Form von Schulbüchern haben müssen
  • Für den flexiblen Unterricht der Zukunft ist es allemal sinnvoller, in Modulen, Info- und Arbeitsblättern oder Unterrichtseinheiten zu denken, die den Fortgang des Lernprozesses weniger vorschreiben.
  • Außer Diskussion stehen sollten m.E. digitalisierte Schulbücher,
  • Zur Debatte stehen vielmehr Materialien, Programme und Prozesse: d.h. Arbeitsblätter, Programm-Scripte und Apps
  • kollaborativ und/oder kooperativ organisierte Unterrichtsverläufe auf der Basis von z.B. Wikis, Etherpads oder Online-Office-Plattformen
  • dass auch eine Unterrichtsidee oder ein Entwurf als Ressource zu betrachten ist
  • dass man sich nicht auf den Aspekt der inhaltlichen Korrektheit fixiert
  • Entstehungsbedingungen
  • veränderbar
  • am Entstehungsprozess - notfalls korrigierend - teilzuhaben
  • Nicht die inhaltliche Richtigkeit eines Endproduktes steht zur Debatte, sondern die Effizienz der stattfindenden oder ausgelösten Lernprozesse. Es kommt also darauf an, was die Lehrkraft daraus macht bzw. machen kann
  • Anstatt folglich eine oder mehrere Qualitätsbehörden unter Leitung der üblichen Verdächtigen (Landesinstitute, Schulämter, Ministerien) anzustreben, sollte die Kampagne sich an die Lehrkräfte wenden und eine Art Leitfaden mit Hinweisen auf die Auswahl (wo finde ich was?), die Erstellung (wie gehe ich mit dem Material um?) und den Umgang (was sind produktive Lernprozesse?) anbieten.
  • Lehrer-Ausbildungs-Institutionen gefordert
  • Best-Practice-Ansatz:
  • Die Graswurzelperspektive ist wichtiger als die Suche nach zentralen Sammelstellen („Repositorien“) und behördliche Unterstützung. Die von Lehrerinnen und Lehrern seit Jahren betriebenen Initiativen müssen sich miteinander vernetzen, um ihre Erfahrungen auszutauschen und ihre Kräfte zu bündeln.
Jöran Muuß-Merholz

Mit der Lizenz zum Lernen - duz Magazin - duz - unabhängige deutsche Universi... - 1 views

  • Sie sind kostenlos und überall am PC verfügbar – frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien, sogenannte Open Educational Resources. Sie bieten Studierenden wie Dozenten viele Vorteile. Dennoch werden die elektronischen  Medien nicht massenhaft genutzt.
  • die im Internet frei angeboten werden
  • Open Course Ware (OCW) sind eine Unterkategorie von OER
  • ...19 more annotations...
  • Immer wieder blieben und bleiben wir da am Urheberrecht hängen, das den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmaterialien in Schule und Hochschule stark einschränkt.
  • Ebner: Bei Themen, die eine große Gruppe adressieren – bei Spezialwissen eher nicht
  • Sobald eine Quelle oder Bildrechte unbekannt sind, kommt eine Veröffentlichung als OER nicht infrage. Wer OER erstellt, muss selbst freie Materialien verwenden und darf nicht aus Büchern kopieren.
  • Außerdem lässt sich mit Lehrmaterialien ohnehin nicht das große Geld verdienen
  • Wichtig ist, dass wir in eine Kultur des Teilens und Tauschens hineinwachsen, dies als Wert erkennen.
  • Studieninteressierte verschaffen sich über OER einen Eindruck von der Hochschule, sie sind eine Entscheidungshilfe
  • Das andere ist, dass OER lebenslange kostenlose Bildung ermöglichen
  • OER sind kein Selbstzweck, sie sollen uns beim Lehren und Lernen unterstützen
  • Der Schultrojaner hat alle aufgeweckt. 2011 war das.
  • „Lehrer sind wahre Remix-Künstler“, meint Markus Schmidt,
  • hält die Unesco die OER für ein Mittel zur „Demokratisierung von Bildung“
  • So können Lehrende sich die besten beziehungsweise für ihre Zwecke am besten geeigneten Materialien zusammenstellen und optimal an die Bedürfnisse der Lernenden anpassen
  • Kosten für die Anschaffung von Lehrbüchern sowie Lizenz- und Nutzungsgebühren
  • Angebot an Wissen, mit dem sie lernen können
  • Das Engagement geht eher von einer Graswurzelbewegung aus: von einzelnen Personen, die an ihrer Hochschule ein paar Mitstreiter um sich geschart haben. Die untereinander gut vernetzt sind und sich regelmäßig auf Fachkonferenzen treffen und mancherorts die Rückendeckung der Hochschulleitung haben: wie an der Uni Tübingen, die gemeinsam mit dem benachbarten IWM im Projekt „Wissenschaftscampus: Bildung in den Informationswelten“ den
  • TU Darmstadt, die eine Plattform mit eigenen und OER-Lernmaterialien anderer Hochschulen eingerichtet hat
  • FH Lübeck, die eine Software anbietet, mit der Autoren frei zugängliche Online-Lehrbücher entwickeln können (http://loop.oncampus.de).
  • Wikiversity, Wikibooks, OER Commons oder die Open Course Ware
  • Open Education Europa bietet einen Überblick über die europäischen Angebote an freien Lernmitteln (www.openeducationeuropa.eu/de).
Jöran Muuß-Merholz

Was das Thema Open Educational Resources mit guter Schule zu tun hat - CoLab - 1 views

  • Im Folgenden werden Idealbilder von guter Schule und die Auswirkungen von (nicht) offenen Materialien auf diese Bereiche skizziert.
  • Die Idealbilder beziehen sich auf: 1. Schüler, die lernen; 2. Lehrer, die unterrichten; 3. Schulen, die Teamarbeit etablieren wollen
  • OER bedeuten für das Lernen also eine Rücknahme der (künstlichen) Schranken für die Bearbeitbarkeit und (Mit-)Teilbarkeit von Materialien.
Juergen Plieninger

Bildungskonferenz in Hamburg: Die Schule und das Netz | - 0 views

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    "Das Thema Open Educational Resources (OER) zog sich auch in Hamburg durch die Konferenz. Eva Matthes (Universität Augsburg) präsentierte Ergebnisse einer Studie über kostenlose Bildungsmedien. Man hat es mit einem Markt zu tun, der wenig transparent ist, und in dem nicht immer zu erkennen ist, welche Interessen hinter einem Produkt stehen. Dass Lehrkräfte von sich die Qualitätskontrolle leisten sollen, wie sie sonst bei eingeführten Unterrichtswerken erfolgt, sei eine Überforderung, so Matthes. Auch die Ministerien seien nicht in der Lage, die inzwischen massenhaft verbreiteten freien Materialien zu prüfen - zumal einige Bundesländer inzwischen auch aus dem staatlichen Prüfverfahren für Schulbücher ausgestiegen sind und sich auf die Prüfergebnisse der Nachbarländer verlassen. Wichtig sei es, Lehrern die nötige Orientierung zur Auswahl freier Lernmaterialien zu vermitteln. Eine Botschaft, die wiederum an die Adresse der Länder gerichtet ist: Die Lehrerausbildung müsste ganz anders aufgestellt werden, damit OER im Unterricht sinnvoll eingesetzt werden können."
Juergen Plieninger

Ein Bewusstsein schaffen - Bibliotheken, Metadaten und Open Educational Resources | Hoc... - 0 views

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    "Wie kann man Bibliotheken, vor allem jene, die an Hochschulen angegliedert sind, an OER heranführen? Das sei vor allem ein interner Aufwand, denn es ginge nicht nur um die Wissenschaftler. „Auch die anderen Abteilungen müssen darauf aufmerksam gemacht werden. Das führt zu weitreichenden Veränderungen". Lizenzrechte, Personalfragen, Vermarktung der Materialien und vieles mehr müssen berücksichtigt werden. Und vor allem müssten Wissenschaftler sich von dem Gedanken lösen, dass ihnen die Inhalte gehören, meint Neumann."
Juergen Plieninger

Kombinieren, Bearbeiten, Remixen: OER richtig verwenden - iRights.info - 0 views

  • 24. Juli 2017 | Henry Steinhau, David Pachali
  • die genaue Lizenz zu ermitteln – auch von einzelnen Bestandteilen wie Texten, Fotos und Abbildungen
  • Auch ein OER-Logo oder -Banner mag zwar offiziell aussehen, gibt aber allein noch keine Befugnisse mit dem Material. Es gibt zwar diverse Versionen solcher Logos, entscheidend sind aber die vergebenen Lizenzen
  • ...30 more annotations...
  • Tipp 1: Der Lizenztext entscheidet
  • Tipp 2: Möglichst offene Materialien verwenden
  • Creative-Commons-Lizenzbausteine „Keine kommerzielle Nutzung“ (Non-commercial, kurz NC) und „Keine Bearbeitung“ (No Derivatives, ND)
  • zum Beispiel Texte für Arbeitsblätter oder Lerneinheiten anzupassen
  • abweichenden Varianten
  • Tipp 3: Nicht jede Verwendung ist eine „Bearbeitung“
  • Ein Beispiel sind Texte, die für einen einfachen Reader zusammengestellt werden. Das gleiche gilt, wenn ein Foto oder eine Illustration unverändert in einen Text oder ein Arbeitsblatt eingefügt wird.
  • nur als Daumenregel
  • eines Bilds oder Texts in einer Zeitung oder Zeitschrift
  • eines Bilds oder Texts auf einer Website, einem Blog oder in sozialen Netzwerken
  • Bilds in einem Katalog
  • Textbeitrags in einem Sammelband
  • Ein neues, eigenständiges Werk entsteht hingegen, wenn die Ausgangswerke bei der weiteren Verwendung inhaltlich miteinander verschmelzen, beispielsweise beim Kombinieren oder Collagieren von Illustrationen und Fotos
  • Tipp 4: Obacht beim Kombinieren
  • Wird das Material dagegen – wie beschrieben – verschmolzen, entsteht daraus ein neues, eigenständiges Werk. Für dieses neue Werk darf man wiederum eine Lizenz vergeben
  • Tipp 5: Bearbeitungen kennzeichnen
  • Übersetzung
  • Umwandlung eines Werks
  • Synchronisierung von Musik mit anderen Werken
  • Wenn durch Modifikationen die Aussage oder der Gehalt eines Werks verändert wird, handelt es sich um eine Bearbeitung.
  • Doch bereits das Umwandeln von Farb- in Schwarzweiß-Fotos kann als Bearbeitung gelten, wenn sich zum Beispiel die Stimmung des Bildes ändert.
  • Allerdings kommt es bei der Frage, ob eine Veränderung eine „Bearbeitung“ ist, auf das konkrete Material an. Einfache Erklärgrafiken oder schematische Zeichnungen etwa, wie sie oft in Lernmaterialien zu finden sind, sollen einen Sachverhalt veranschaulichen. Wenn man sie in eine schwarz-weiße Version umwandelt, sollte sich die Aussage normalerweise auch nicht ändern.
  • Tipp 6: Lizenzhinweise bündeln
  • Verwendet man bestehendes Material, das mit unterschiedlichen Lizenzen versehen ist, ist es ratsam, die Hinweise auf den unterschiedlichen Status des Materials (noch einmal) gebündelt anzugeben.
  • Tipp 7: Es gibt auch das Zitatrecht
  • Wird das Material später weiter bearbeitet, könnte es jedoch passieren, dass der das Zitat rechtfertigende Kontext wegfällt. Aus der gesetzlich erlaubten Nutzung des Gedichttexts würde dann eine Urheberrechtsverletzung. Daher ist es ratsam, einen Hinweis auf den jeweiligen Rechteinhaber – etwa den Verlag – auch dann anzubringen, wenn ein Zitat erlaubnisfrei genutzt wurde, um Klarheit für die spätere Verwendung zu schaffen.
  • Auch gemeinfreie Inhalte kennzeichen
  • CC-Zero-Widmung
  • „Public Domain Mark“
  • Allerdings ist es dennoch empfehlenswert, auf deren Status hinzuweisen. So ist für alle nachfolgenden Nutzer klar, dass keine Rechte am verwendeten Material beansprucht werden und keine weiteren Nachprüfungen erforderlich sind. Das macht es leichter, die Inhalte weiterzuverwenden.
  •  
    "Wenn offene Bildungsmaterialien unter freien Lizenzen stehen, ist das Weiterverwenden nicht nur erlaubt, sondern gewollt. Aber wann und wie darf man Materialien kombinieren und bearbeiten? "
Jöran Muuß-Merholz

Bearbeitungen frei lizenzierter Inhalte richtig kennzeichnen - iRights.info - 0 views

  • Dieser Text ist eine gekürzte und editierte Fassung der „Expertise. Und Wieder, und wieder, und wieder. Rechtsprobleme bei wiederholter Nutzung frei lizenzierter Inhalte“ (PDF), die der Autor, Paul Klimpel, im Auftrag des OERcamp erstellte und die zuerst im November 2017 veröffentlicht wurde.
  • Die Nutzenden müssen vermerken, wessen Werke sie verwendet und wie sie diese bearbeitet haben.
  • Dies schützt zunächst den ursprünglichen Rechteinhaber, der den entsprechenden Inhalt lizenziert hat.
  • ...12 more annotations...
  • Die Kennzeichnung der Änderungen und der Urheber*innnen dieser Änderungen sorgen dafür, dass Änderungen durch Dritte eindeutig diesen und nicht dem ursprünglichen Autor zugeschrieben werden.
  • Das Werk, „90fied“, ist eine Bearbeitung von „Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ von tvol, genutzt nach CC BY. „90fied“ steht ebenfalls unter CC BY Max Müller.
  • enn noch mehrere Bearbeitungsstufen folgen
  • Dabei sind alle Veränderungen und auch alle (urheberrechtlich relevanten) Bearbeitenden anzugeben. Die gelegentlich kolportierte Vorstellung, es müsse bei mehreren Veränderungen nur der Name des letzten Bearbeitenden angegeben werden, ist schlicht falsch.
  • alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten
  • Veränderungen an den Werken oder Materialien müssen jeweils gekennzeichnet werden, was bei wiederholter Veränderung zu einer Auflistung von Änderungsvermerken führt.
  • können bei der Online-Nutzung jedoch auf eine gesonderte Seite mit entsprechender URL ausgelagert werden
  • Ab einem bestimmten Grad an Komplexität bei kollaborativen Arbeiten erscheint es sinnvoll, technische Systeme vorzuhalten, die die jeweiligen Veränderungen dokumentieren.
  • Nicht jede Veröffentlichung der Bearbeitung eines Werkes erfordert die Benennung des Lizenzgebers.
  • Gänzlich unabhängig von der CC-Lizenzierung sind Zitate in Deutschland nach Paragraf 51 des Urheberrechtsgesetzes zulässig. Die Voraussetzungen dafür sind, dass das jeweilige Zitat ein erforderlicher Beleg für die jeweilige Aussage in einem eigenen Werk ist.
  • Auch Werke, die unter einer freien Lizenz stehen, können und dürfen natürlich Zitate enthalten, sofern dies durch das Zitatrecht gedeckt ist. Allerdings kann bei Weiterbearbeitung und Neunutzung von Materialien der ursprüngliche Kontext, der das Zitat gerechtfertigt hat, verloren gehen.
  • Insbesondere wäre unzulässig, den Text insgesamt unter eine Creative-Commons-Lizenz zu stellen.
Jöran Muuß-Merholz

Prüfstelle für kostenfreie Unterrichtsmaterialien gefordert - bildungsklick.de - 1 views

  • Die Gewerkschaften beobachteten vor allem den Markt kostenfreier Lehrmaterialien mit großer Skepsis, heißt es in dem Brief weiter. "Besonders Wirtschafts- und Finanzverbände, Firmen und Stiftungen tun sich hier hervor", heißt es in dem Schreiben, das sich auch auf die Studie der Universität Augsburg bezieht, die jüngst erst 880.000 kostenfreie Lehrmaterialien im Internet aufgefunden hatte, die sich an Schulen und Lehrkräfte richten. Den Urhebern der Studie waren dabei insbesondere die Unterrichtsmaterialien von umsatzstarken Unternehmen aufgefallen, die – in Aufmachung und Layout mitunter sehr eindrucksvoll – ihren Werbungscharakter kaum verbergen könnten.
  • Massiv kritisieren die Gewerkschaften, dass die Anbieter ihre kostenlosen Schulmaterialien mit einem eigenen "Gütesiegel" versehen. Damit solle Lehrkräften glauben gemacht werden, die Materialien seien von fachlicher und didaktischer Qualität und könnten bedenkenlos im Unterricht eingesetzt werden.
  • Deshalb fordern die Gewerkschaften in einem ersten Schritt eine staatlich verantwortete Prüfstelle, die Fremdmaterialien auf ihre fachliche und didaktische Qualität hin prüft, sie auf der Grundlage festgeschriebener Qualitätsstandards bewertet und Empfehlungen für Lehrende und Lernende im Bildungsbereich ausspricht.
Jöran Muuß-Merholz

Find OER | Open Professionals Education Network - 0 views

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    Sammlung von Anlaufstellen von freien Inhalten / Inhalten unter freier Lizenz
Felix Schaumburg

Schule, Lehrer und Urheberrechtsverstöße « Damian Duchamps' Blog - 0 views

  • Lehrer stehen immer mit einem Bein im Gefängnis, sagt man so schön.
  • Grundsätzlich, so riet der Justiziar des Landes Nordrhein-Westfalen, solle man sich auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen und unterlassen, was zweifelhaft erscheint. Wer digitale Materialien, die ihren Ursprung in einem Lehrbuch haben, in einem Lernmanagementsystem einstellen und den Schülern verfügbar machen möchte, riskiert einen Verstoß gegen geltendes Recht.
  • Der Rat des Justiziars ist vermutlich der beste. Wer sicher gehen möchte, fertigt keine digitalen Kopien an und stellt diese, falls er sie doch anfertigt, auf gar keinen Fall in einem Lernmanagementsystem zur Verfügung.
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