Forum eLearning an der FH Potsdam zum Thema: Thema Urheberrecht und E-Learning an Hochschulen
"Was müssen Hochschul/ehrende beachten?
Das Thema Urheberrecht und E-Learning an Hochschulen bewegt und verunsichert. Fragen wie: Welche Nutzungsrechte haben Lehrende im Lehrkontext nun wirklich? Welche Werke sind geschützt und welche Werke sind frei? Was ist mit "öffentlicher Zugänglichmachung" für Lehr- und Forschungszwecke gemeint? sollen u.a. beantwortet werden."
Hier die Aufzeichnung der Veranstaltung aus dem Sommer 2009 an der FH-Potsdam sowie die Präsentation.
Das Landgericht Stuttgart hat im Streit um die sogenannte Intranet-Klausel im Urheberrechtsgesetz entschieden, dass Bildungseinrichtungen Schülern und Studenten bis zu 10 Prozent eines geschützten Werkes online zur Verfügung stellen dürfen.
Unter Leitung von Prof. Dr. jur. Klaus-Peter Reuthal bearbeiten momentan etwa 15 Studierende des Abschlusssemesters aktuelle Urheberrechtsthemen aus Wissenschaft und Bildung. Es ist geplant, die Arbeitsergebnisse aus dem Wahlpflichtfach Urheberrecht Anfang 2012 bei IUWIS zu veröffentlichen. Nähere Informationen folgen an dieser Stelle.
"iuwis" berichtet von der Ausschusssitzung "Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung" am 7.11. und wie der "E-Learning-Paragraph" in letzter Minute verlängert wird.
Blog-Beitrag der "Digitalen Linken" zur aktuell anstehenden Verlängerung der Schrankenregelung von §52a und den möglichen strategischen Überlegungen dahinter, die Schrankenregelung über (wenig informierte) Gerichtsbeschlüsse praktisch unhandbar zu machen.
Interessant sind auch die Kommentare - insbersondere der von TH über den eigentlichen Workflow, bis es zum Einstellen eines Textes kommt. Da freut man sich doch, wenn man endlich das VG-Wort-Formular ausfüllen darf :-)
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Viele Beispiele und konkrete Handlungsanweisungen nicht nur für Blogger um Umgang mit Bildern, Texten, Audios und sonstigen Aussagen (Meinung versus Tatsachenbericht) im Internet.
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