"Das Landgericht fand zwar Verfahrensfehler und Sorgfaltsmängel im Verfahren, das zum rechtskräftigen Urteil gegen Mollath geführt hat, aber keine "bewusste Sachverhaltsverfälschung""
"Die Wiederaufnahmeanträge im Fall Mollath sind als unzulässig verworfen worden. Das teilte das Landgericht Regensburg mit. Mollath bleibt in der Psychiatrie. Inzwischen hat sich auch Mollath zu der Entscheidung geäußert"
"Gustl Mollath sitzt seit sieben Jahren zwangsweise in der Psychiatrie - und noch immer ist für ihn kein Ende in Sicht. Ein Gericht lehnte die Wiederaufnahmeanträge in dem Fall ab. Mollaths Anwalt ist empört: Das Urteil sei nichts weiter als "Selbstverteidigung der Justiz"."