Das Abstimmungsergebnis wäre nicht weiter bemerkenswert, wenn der Rechtsausschuss nicht aus nur 24 Mitgliedern bestehen würde – von denen einer abwesend war. Zwölf Ja- und 14 Nein-Stimmen ergeben addiert aber nicht 23, sondern 26. Dass heißt, dass die Beteiligung bei der Abstimmung – wie Falkvinge es pointiert formuliert – bei 113 Prozent lag
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