"Wie die GEMA mit Hilfe ihrer Zeitschrift "Virtuos" ihre Mitglieder einseitig (und damit falsch) informiert.
In der letzten Ausgabe des Magazins der GEMA "Virtuos" vom August 2010 veröffentlichte der GEMA-Mitarbeiter Jürgen Brandhorst unter der Überschrift "Die Verteilung Teil III" die Sparten U, M und die Nettoeinzelverrechnung auf Seite 57 unter der Überschrift "Verbreitete Fehlinformationen im Zusammenhang mit dem PRO-Verfahren" einseitige Behauptungen. Brandhorst erweckt hier durch Weglassen bedeutender Grundinformationen und Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes zum PRO-Verfahren den Eindruck, als gäbe es keine berechtigte Kritik am "PRO-Verfahren" im Hinblick auf die Ermittlung von Aufführungszahlen und Ausschüttungen namens PRO und als sei das Urteil des Bundesgerichtshofes zum PRO-Verfahren aus dem Jahre 2005 seitens der GEMA vollständig umgesetzt worden"