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Jöran Muuß-Merholz

Open Educational Resources für die Musikwelt von morgen: Open Music Academy startet - 0 views

  • offene digitale Plattform »Open Music Academy« (OMA)
  • Hochschule für Musik und Theater München (HMTM)
  • fördert neue Kollaborationsformen und Innovation im Musikunterricht
  • ...6 more annotations...
  • vielfältiges Material, das beim Hören, Verstehen, Vermitteln und Selbermachen von Musik inspiriert
  • Unterstützung beim Arrangieren von Musik, pädagogisches Material zur Musikvermittlung in Schulklassen, Lernhilfen zum Üben oder zum Umgang mit Audio- und Videotechnik sowie weitere Tools zur Aufbereitung von Lernmaterialien
  • Interviews, Lectures, Musikbeispiele
  • Creative-Commons-Lizenz (CC-Lizenz, die Standard-Lizenz der Open Music Academy ist CC BY-SA)
  • Wer sich mit einer Emailadresse registriert, kann existierende Dokumente bearbeiten oder selbst Artikel mit Text, Noten, Tonaufnahmen, Bildern und Videos einstellen
  • dreijährigen Förderung (bis Juli 2024)
Jöran Muuß-Merholz

Die Bearbeitung im Urheberrecht | OERinfo - Informationsstelle OER - 0 views

  • Begriff der „Bearbeitung“. Dieser Text erklärt anhand typischer Fälle, was unter dem Begriff zu verstehen ist. Außerdem werden zustimmungsfreie Bearbeitungssmöglichkeiten vorgestellt, die das Urheberrecht selbst bietet
  • „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.“
  • Umarbeitung eines Romans in ein Theaterstück, einen Film oder einen Comic
  • ...15 more annotations...
  • Auch Übersetzungen sind Bearbeitungen im urheberrechtlichen Sinn
  • Wird ein Hörspiel oder ein Podcast in eine schriftliche Fassung übertragen, spricht man ebenfalls von einer Bearbeitung
  • Das Urheberrecht kann sich auch auf eigentümliche Figuren und Charaktere einer Geschichte erstrecken. Die Zustimmungspflicht bleibt also in vielen Fällen auch dann gegeben, wenn man die Protagonistin eines Romans unter gleichem Namen in einem eigenen Werk auftreten lässt.
  • Auch die ausschnittsweise Veränderung von Fotografien oder anderen Bildwerken kann zu einer urheberrechtlichen Bearbeitung werden, etwa wenn der Hintergrund eines Bilds entfernt wird und der Vordergrund dadurch einen anderen Kontext erhält.
  • dass das Ausgangswerk in seinem Charakter wesentlich verändert wird und nicht mehr intakt bleibt
  • Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Video mit einem urheberrechtlich geschützten Musikstück unterlegt werden soll
  • Geschützt ist zudem nur die Formulierung eines Textes, nicht aber die dahinterstehende Idee
  • Die urheberrechtliche Begrifflichkeit „Bearbeitung“ meint also, dass durch eine bestimmte Tätigkeit (etwa Montage, Mash-Up oder Übersetzung) die wesentlichen Züge eines Werkes verfremdet werden.
  • Pastiche-Regelung
  • Diese können bereits durch Einfügung oder Weglassung eines oder weniger Wörter, mitunter sogar einzelner Buchstaben, in ihrem Sinn wesentlich verändert sein.
  • Zusammenhang von Parodien und Karikaturen
  • Im Fall der Parodie ist das in der Regel Veräppelung; bei der Karikatur eine Überzeichnung; und beim Pastiche eine freundliche, wohlwollende Form der Anerkennung.
  • Bei einem Pastiche ist vorausgesetzt, dass das Publikum die originale Referenz erkennt, etwa weil es eine allgemein bekannte Vorlage ist. Kann dies nicht zweifelsfrei vorausgesetzt werden, sollte man eine Quellenangabe machen
  • „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.“
  • auffüllen
Jöran Muuß-Merholz

Stephen's Web ~ Evaluation of CL/4291 "Draft text of the Recommendation concerning Open Educational Resources", UNESCO ~ Stephen Downes - 0 views

  •  
    Stephen Downes kommentiert die UNESCO Recommondation zu OER, Absatz für Absatz.
Jöran Muuß-Merholz

David Wiley steps down and adjourns the Open Education Conference - 0 views

  • The conference, which grew from 40 attendees in 2003 to 850 this year, was a meeting place for advocates of open education
  • it’s a call to reset and start over
  • a fracturing of the tenuously aligned coalition of open education advocates
  • ...11 more annotations...
  • differences in the goals and preferred tactics of open education advocates could no longer be bridged
  • Many people in the coalition had different goals, Feldstein wrote
  • Publishing companies have recently tried to enter the open education space, taking open educational resources and selling them with added supplemental material or charging for them through a closed platform
  • Are you primarily focused on reducing costs for students? Improving student success? Increasing pedagogical flexibility for faculty? Bringing retribution to publishers?
  • It’s a more mature, more critical, more nuanced discussion
  • which kinds of licenses should count as “open,”
  • “Open education is growing up,”
  • same belief of making educational materials available to everyone
  • had questioned Wiley’s prominent role because of his race, religion or association with a for-profit company
  • We could take advantage of more hybrid and online sessions
  • This year's Open Education Conference had more attendees than ever before. Why is it ending after 16 years, and what does its demise mean for the cause? By Lilah Burke November 6, 2019 .top-social {clear: both; width: 56px !important; background: #fafafa; position: absolute; box-sizing: border-box; padding: 10px 5px 5px 10px !important; left: -70px; top: 60px; border-radius: 10px 0 0 10px; border-right: 4px solid #f1f1f1 !important;} @media only screen and (max-width: 979px) { .top-social{ clear: both; width: 100% !important; background: #fafafa; position: relative; box-sizing: border-box; left: 0; top: 0; border-radius: 0; border-bottom: 4px solid #f1f1f1 !important; border-right: 0 !important; display: block; margin: 0; margin-top: 0; text-align: center; padding: 5px 0 0 0 !important; float:none !important; } body.node-type-special-reports .top-social { display:none; } }
Jöran Muuß-Merholz

Bearbeitungen frei lizenzierter Inhalte richtig kennzeichnen - iRights.info - 0 views

  • Dieser Text ist eine gekürzte und editierte Fassung der „Expertise. Und Wieder, und wieder, und wieder. Rechtsprobleme bei wiederholter Nutzung frei lizenzierter Inhalte“ (PDF), die der Autor, Paul Klimpel, im Auftrag des OERcamp erstellte und die zuerst im November 2017 veröffentlicht wurde.
  • Die Nutzenden müssen vermerken, wessen Werke sie verwendet und wie sie diese bearbeitet haben.
  • Dies schützt zunächst den ursprünglichen Rechteinhaber, der den entsprechenden Inhalt lizenziert hat.
  • ...12 more annotations...
  • Die Kennzeichnung der Änderungen und der Urheber*innnen dieser Änderungen sorgen dafür, dass Änderungen durch Dritte eindeutig diesen und nicht dem ursprünglichen Autor zugeschrieben werden.
  • Das Werk, „90fied“, ist eine Bearbeitung von „Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ von tvol, genutzt nach CC BY. „90fied“ steht ebenfalls unter CC BY Max Müller.
  • enn noch mehrere Bearbeitungsstufen folgen
  • Dabei sind alle Veränderungen und auch alle (urheberrechtlich relevanten) Bearbeitenden anzugeben. Die gelegentlich kolportierte Vorstellung, es müsse bei mehreren Veränderungen nur der Name des letzten Bearbeitenden angegeben werden, ist schlicht falsch.
  • alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten
  • Veränderungen an den Werken oder Materialien müssen jeweils gekennzeichnet werden, was bei wiederholter Veränderung zu einer Auflistung von Änderungsvermerken führt.
  • können bei der Online-Nutzung jedoch auf eine gesonderte Seite mit entsprechender URL ausgelagert werden
  • Ab einem bestimmten Grad an Komplexität bei kollaborativen Arbeiten erscheint es sinnvoll, technische Systeme vorzuhalten, die die jeweiligen Veränderungen dokumentieren.
  • Nicht jede Veröffentlichung der Bearbeitung eines Werkes erfordert die Benennung des Lizenzgebers.
  • Gänzlich unabhängig von der CC-Lizenzierung sind Zitate in Deutschland nach Paragraf 51 des Urheberrechtsgesetzes zulässig. Die Voraussetzungen dafür sind, dass das jeweilige Zitat ein erforderlicher Beleg für die jeweilige Aussage in einem eigenen Werk ist.
  • Auch Werke, die unter einer freien Lizenz stehen, können und dürfen natürlich Zitate enthalten, sofern dies durch das Zitatrecht gedeckt ist. Allerdings kann bei Weiterbearbeitung und Neunutzung von Materialien der ursprüngliche Kontext, der das Zitat gerechtfertigt hat, verloren gehen.
  • Insbesondere wäre unzulässig, den Text insgesamt unter eine Creative-Commons-Lizenz zu stellen.
Jöran Muuß-Merholz

Rauskala: 50 Millionen Euro für Vorhaben zur digitalen und sozialen Transformation in der Hochschulbildung | BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 24.06.2019 - 0 views

  • Potentielle Themenstellungen für Projekte sind u.a. die Entwicklung eines an die Standards der staatlichen e-Technologien anschlussfähigen universitären e-Administration-Systems, prototypische Entwicklungen für die Transformation und Integration von Digital Skills in die Curricula, die Entwicklung eines österreichweiten Konzepts für die Ausbildung der Studierenden in Informatischem Basiswissen und Computational Thinking, die Schaffung einer zentralen Stelle zur Zertifizierung von Open Educational Resources (OER) oder die nachhaltige Implementierung der European Open Science Cloud (EOSC).
  •  
    "Potentielle Themenstellungen für Projekte sind u.a. die Entwicklung eines an die Standards der staatlichen e-Technologien anschlussfähigen universitären e-Administration-Systems, prototypische Entwicklungen für die Transformation und Integration von Digital Skills in die Curricula, die Entwicklung eines österreichweiten Konzepts für die Ausbildung der Studierenden in Informatischem Basiswissen und Computational Thinking, die Schaffung einer zentralen Stelle zur Zertifizierung von Open Educational Resources (OER) oder die nachhaltige Implementierung der European Open Science Cloud (EOSC). "
Jöran Muuß-Merholz

YouTube Content for I-Want-to-Do Moments - Think with Google - 0 views

  • Searches related to "how to" on YouTube are growing 70% year over year,1 and more than 100M hours of how-to content have been watched in North America so far this year.2
Juergen Plieninger

Kombinieren, Bearbeiten, Remixen: OER richtig verwenden - iRights.info - 0 views

  • 24. Juli 2017 | Henry Steinhau, David Pachali
  • die genaue Lizenz zu ermitteln – auch von einzelnen Bestandteilen wie Texten, Fotos und Abbildungen
  • Auch ein OER-Logo oder -Banner mag zwar offiziell aussehen, gibt aber allein noch keine Befugnisse mit dem Material. Es gibt zwar diverse Versionen solcher Logos, entscheidend sind aber die vergebenen Lizenzen
  • ...30 more annotations...
  • Tipp 1: Der Lizenztext entscheidet
  • Tipp 2: Möglichst offene Materialien verwenden
  • Creative-Commons-Lizenzbausteine „Keine kommerzielle Nutzung“ (Non-commercial, kurz NC) und „Keine Bearbeitung“ (No Derivatives, ND)
  • zum Beispiel Texte für Arbeitsblätter oder Lerneinheiten anzupassen
  • abweichenden Varianten
  • Tipp 3: Nicht jede Verwendung ist eine „Bearbeitung“
  • Ein Beispiel sind Texte, die für einen einfachen Reader zusammengestellt werden. Das gleiche gilt, wenn ein Foto oder eine Illustration unverändert in einen Text oder ein Arbeitsblatt eingefügt wird.
  • nur als Daumenregel
  • eines Bilds oder Texts in einer Zeitung oder Zeitschrift
  • eines Bilds oder Texts auf einer Website, einem Blog oder in sozialen Netzwerken
  • Bilds in einem Katalog
  • Textbeitrags in einem Sammelband
  • Ein neues, eigenständiges Werk entsteht hingegen, wenn die Ausgangswerke bei der weiteren Verwendung inhaltlich miteinander verschmelzen, beispielsweise beim Kombinieren oder Collagieren von Illustrationen und Fotos
  • Tipp 4: Obacht beim Kombinieren
  • Wird das Material dagegen – wie beschrieben – verschmolzen, entsteht daraus ein neues, eigenständiges Werk. Für dieses neue Werk darf man wiederum eine Lizenz vergeben
  • Tipp 5: Bearbeitungen kennzeichnen
  • Übersetzung
  • Umwandlung eines Werks
  • Synchronisierung von Musik mit anderen Werken
  • Wenn durch Modifikationen die Aussage oder der Gehalt eines Werks verändert wird, handelt es sich um eine Bearbeitung.
  • Doch bereits das Umwandeln von Farb- in Schwarzweiß-Fotos kann als Bearbeitung gelten, wenn sich zum Beispiel die Stimmung des Bildes ändert.
  • Allerdings kommt es bei der Frage, ob eine Veränderung eine „Bearbeitung“ ist, auf das konkrete Material an. Einfache Erklärgrafiken oder schematische Zeichnungen etwa, wie sie oft in Lernmaterialien zu finden sind, sollen einen Sachverhalt veranschaulichen. Wenn man sie in eine schwarz-weiße Version umwandelt, sollte sich die Aussage normalerweise auch nicht ändern.
  • Tipp 6: Lizenzhinweise bündeln
  • Verwendet man bestehendes Material, das mit unterschiedlichen Lizenzen versehen ist, ist es ratsam, die Hinweise auf den unterschiedlichen Status des Materials (noch einmal) gebündelt anzugeben.
  • Tipp 7: Es gibt auch das Zitatrecht
  • Wird das Material später weiter bearbeitet, könnte es jedoch passieren, dass der das Zitat rechtfertigende Kontext wegfällt. Aus der gesetzlich erlaubten Nutzung des Gedichttexts würde dann eine Urheberrechtsverletzung. Daher ist es ratsam, einen Hinweis auf den jeweiligen Rechteinhaber – etwa den Verlag – auch dann anzubringen, wenn ein Zitat erlaubnisfrei genutzt wurde, um Klarheit für die spätere Verwendung zu schaffen.
  • Auch gemeinfreie Inhalte kennzeichen
  • CC-Zero-Widmung
  • „Public Domain Mark“
  • Allerdings ist es dennoch empfehlenswert, auf deren Status hinzuweisen. So ist für alle nachfolgenden Nutzer klar, dass keine Rechte am verwendeten Material beansprucht werden und keine weiteren Nachprüfungen erforderlich sind. Das macht es leichter, die Inhalte weiterzuverwenden.
  •  
    "Wenn offene Bildungsmaterialien unter freien Lizenzen stehen, ist das Weiterverwenden nicht nur erlaubt, sondern gewollt. Aber wann und wie darf man Materialien kombinieren und bearbeiten? "
Jöran Muuß-Merholz

Fremde Inhalte auf eigenen Seiten - iRights.info - 0 views

  • 26. Juni 2017 | Matthias Spielkamp
  • Auch wenn kein ausdrücklicher Hinweis angebracht ist (etwa ein „©“-Zeichen oder dergleichen), muss man davon ausgehen, dass man fremde Inhalte nicht einfach verwenden darf, sondern eine Erlaubnis braucht
  • Zwar ist es erlaubt, von fremden Werken einzelne Kopien zum „privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch“ zu machen. So steht es im Gesetz. Ein Foto oder einen Text aus dem Web herunterzuladen, ist also rechtlich in der Regel kein Problem.
  • ...11 more annotations...
  • Eine Veröffentlichung gilt nicht als privater Gebrauch.
  • Die Angaben sind also grundsätzlich die gleichen wie im Web, nur dass die Links ausgeschrieben werden. Ganz schön viel zu beachten, aber eine Kleinigkeit, wenn man bedenkt, was man dafür bekommt.
  • Das kann unter Umständen so aussehen, als würde das Video auf der eigenen Website gespeichert sein, obwohl es vom Video-Hoster gestreamt wird. Solches Einbetten ist aber üblicherweise dennoch unproblematisch, mehr zu dem Thema kann man in dem Text „Streaming, Embedding, Downloading“ lesen.
  • Embedding darf aber nicht verwechselt werden mit dem erneuten Hochladen eines Videos. Das wäre in der Regel eine Rechtsverletzung, wenn man dafür nicht die Erlaubnis des Video-Urhebers hat. Nutzt man Material, das bereits unter Creative-Commons-Lizenzen freigegeben ist und veröffentlicht damit eigene Videos, so bietet sich etwa der Abspann und die Videobeschreibung an, um Angaben zu Urhebern und Lizenzen zu machen.
  • bietern wie Soundcloud und Hearthis.at
  • sogenannte „lizenzfreie“ Grafiken, die im Web angeboten werden (tatsächlich handelt es sich dabei meist um eine kostenlose Lizenz). Bei Websites, die solche „lizenzfreien“ Grafiken anbieten, empfiehlt es sich stets, einen genaueren Blick in die Nutzungs- oder Lizenzbedingungen zu werfen. Häufig gibt es darin weitere Beschränkungen, die zum Teil eher schwammig formuliert sind und weniger erlauben, als man zunächst denken könnte
  • sogar Schulaufsätze
  • „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind […] persönliche geistige Schöpfungen“ – so steht es im Urheberrechtsgesetz. Dabei ist entscheidend, dass der Text individuelle Züge des Schöpfers aufweist, nicht aber, dass er Neuigkeitswert hat. Auch die millionste Geschichte eines Mädchens, das sich in einen Jungen verliebt und mit ihm durchbrennt, ist urheberrechtlich geschützt,
  • So können etwa Journalisten meist davon ausgehen, dass nicht nur Essays oder längere Reportagen, sondern auch Artikel zum Tagesgeschehen vom Urheberrecht geschützt sind
  • Texte von Autoren, die vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, können in der Regel ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Ihr Urheberrechtsschutz ist abgelaufen, sie sind „gemeinfrei“
  • .
Jöran Muuß-Merholz

Landtag SH - Top 15 - OER-Strategie / freies Lern- und Lehrmaterial - 0 views

  • » Große Antrage « Entwicklung einer OER-StrategieGroße Anfrage der Fraktion der PIRATEN - Drs. 18/3969→ Antwort der Landesregierung - Drucksache 18/4163
  • 13.10.2016
  • Der Landtag ist sich einig: Das digitale Lernen an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen wird immer wichtiger. Dabei spielen sogenannte OER-Materialien (Open Educational Resources) eine immer entscheidendere Rolle.
  • ...3 more annotations...
  • Noch offene Fragen zur Rechtssicherheit, zum Urheberrecht, zur Unterrichtsgestaltung und zur Qualitätskontrolle sollen jetzt im Bildungsausschuss beraten werden.
  • Krumbeck forderte, das Urheberrecht nach dem Vorbild der USA oder Großbritanniens zu lockern, damit digitale Inhalte für Bildung und Fortbildung grundsätzlich kostenfrei genutzt werden können. Dieses lehnten die Redner von CDU und SPD allerdings ab.
  • Die Landesregierung sieht in der Verwendung freier Lern- und Lehrmaterialien in Schulen und Unis sowie in den Bereichen der beruflichen Bildung und der Weiterbildung einen großen Nutzen. Insbesondere an Schulen erwartet das Bildungsministerium von der fortschreitenden Entwicklung sogenannter OER-Materialien (Open Educational Resources) „positive Erwartungen im Hinblick auf Unterrichtsqualität und Differenzierungsmöglichkeiten sowie eine Entlastung der Lehrkräfte“.
Jöran Muuß-Merholz

Call for Proposals | OE Global 2017 - 0 views

  • proposals for conference sessions to take place in Cape Town, South Africa, from 8-10 March 2017
  • Open for Participation
  • we will not have formal conference tracks, rather, we welcome all proposals concerning taking an open approach in education
  • ...9 more annotations...
  • Traditional conference presentations
  • Flipped presentations: Create a video or other materials introducing the content of your session and use your presentation time for more discussion, demonstration and debate
  • how much advance preparation will be expected of participants
  • Panel: Panels are moderated sessions of experts discussing a topic, designed to give the audience different perspectives
  • Action Lab: Action Labs are action-oriented, hands-on sessions
  • 30 minutes to 2.5 hours
  • Other: Please describe your proposed session format
  • Submissions Due: 17 October 2016
  • All submissions and presentations must be licensed under the Creative Commons Attribution 4.0 License . By submitting a proposal you agree to these terms
Jöran Muuß-Merholz

Schulbuchverlage - Besser gut kopiert als schlecht erfunden - 0 views

  • 11.02.2016
  • In diesen Briefen wird dem Publizisten Kreutzer lapidar mitgeteilt, dass ein Text von ihm in einem Schulbuch abgedruckt werden wird. Er bekommt ein kleines Honorar, aber seine Einwilligung ist nicht gefragt. 
  • Urheberrechtsgesetz, Paragraf 46
  • ...3 more annotations...
  • Danach haben Schulbuchverlage 2011 35.000 fremde Texte ohne zu fragen genutzt. 2015 waren es schon 90.000. In fünf Jahren fast verdreifacht.
  • eine Gelddruckmaschine für die Verlage", heißt es bei der VG Wort.
  • Dass sich Schulbuchverlage mehr denn je fremder Texte aus dem Internet bedienen, so Jurist Kreutzer, verändere jedoch auch die Debatte um Open Educational Resources, also Lehrmaterialien, die frei nutzbar im Internet angeboten werden. Wenn Schulen sich solcher Gratis-Materialen bedienen, so Kreutzer, könnten Schulbuchverlage das nicht mehr so leicht kritisieren ...
Jöran Muuß-Merholz

Hamburg Open Online University - "Wir wollen die Hochschule öffnen für alle" - 0 views

  • Lizenzmodell, das sind die sogenannten Open Educational Resources, also tatsächlich freilizensierte Elemente, die zum Zweck der Lehre auch frei verwendet werden können und auch erstellt und bearbeitet werden können.
    • Jöran Muuß-Merholz
       
      „zum Zweck der Lehrer" klingt nicht nach einer OER-Lizenzen
  • Was das am Ende sein wird, das kann man jetzt noch gar nicht genau sagen
  • Ich glaube aber auch, dass sowas die Gesellschaft verändern kann
  • ...10 more annotations...
  • wir haben ja ganz, ganz viele Probleme auf der Welt, von denen wir gar nicht genau wissen, wie wir sie lösen sollen, also auch die Universitäten wissen es erst mal nicht alleine, und auf viele Lösungen – und das wird ja zukünftig viel, viel mehr werden – wird man nur kommen, indem man über Grenzen hinweg über Dinge nachdenkt
  • . Also ich glaube, es wird eine riesige Community geben, wenn man es gut anstellt
  • Dafür gibt es ein Lizenzmodell, das sind die sogenannten Open Educational Resources, also tatsächlich freilizensierte Elemente, die zum Zweck der Lehre auch frei verwendet werden können und auch erstellt und bearbeitet werden können. Jetzt hat man das zweite Problem, nämlich Qualitätssicherung. Irgendjemand muss aufpassen, dass das, was bearbeitet wird, auch tatsächlich wissenschaftlichen Ansprüchen genügt."Der Zeitpunkt ist jetzt richtig"Dichmann: Ganz genau, sonst sind wir nämlich schnell bei einem, ich nenne das jetzt mal Wikipedia-Problem – jeder stellt da rein, was er für richtig hält.Knutzen: Ja, obwohl Wikipedia das unter dem Strich durch eine sehr, sehr große Community sehr gut macht. Sie werden zumindest bei eingeschwungenen Einträgen kaum noch große Fehler finden, sondern eher in den Anfangsphasen von neuen Einträgen. Das ist aber was, was wir hier nicht unbedingt machen wollen, sondern die Qualitätskontrolle wird bei den Universitäten liegen.Dichmann: 3,7 Millionen Euro, habe ich vorhin schon erwähnt, investiert der Hamburger Senat jetzt in eine Pilotphase. Das ist ja eine ordentliche Summe, da scheint es also einen Willen zu geben, die Open Online University wirklich nach vorne zu bringen. Glauben Sie wirklich, dass das reicht, damit das Projekt, die Idee richtig abheben kann?Knutzen: Für den Dauerbetrieb sicherlich nicht. Wir sind jetzt in einer Anfangsphase, das heißt, wir versuchen als Hamburger ... Also es sind alle öffentlich finanzierten Hamburger Hochschulen dabei, das ist ja schon mal eine großartige Sache, und wir versuchen, uns dem zu stellen, was die Herausforderung gerade ist, nämlich, was heißt eigentlich Digitalisierung und was heißt das Internet für Universitäten.Was das am Ende sein wird, das kann man jetzt noch gar nicht genau sagen. Ich glaube nur, dass es wichtig ist, diesen Moment jetzt nicht zu verpassen. Ich glaube, wenn – und das glaubt der Senat auch –, wenn man jetzt nicht dabei ist, die richtigen Schritte zu gehen, die richtigen Entwicklungen zu machen, dann verpasst man den Anschluss. Deswegen ist der Zeitpunkt jetzt richtig."Sowas kann die Gesellschaft verändern"Wir werden sehen, was dabei rauskommt. Wenn, egal, was dabei rauskommt, wird es teurer werden als die 3,7 Millionen. Also wenn wir einen Betrieb machen, der wirklich – wie Sie es angedeutet haben – für die Öffentlichkeit, vielleicht auch international, für Flüchtlinge, vielleicht berufs- oder akademisch vorbereitend sein soll, wenn der all das abdeckt, dann ist das natürlich – ich hatte schon gesagt, wir haben ein Lernverfahren im Kopf, was eben projektbasiert ist und was eben auch tutoriell betreut ist –, dann ist das viel Betreuungsaufwand und viel Personalaufwand, das wird mit Sicherheit teurer. Ich glaube aber auch, dass sowas die Gesellschaft verändern kann.Dichmann: Darauf wollte ich zum Abschluss Sie noch mal ansprechen, Herr Knutzen: Also bei Ihnen steckt letzten Endes die Überzeugung, dass es eine Community dafür auch gibt, also dass wir in einer Wissensgesellschaft, einer Informationsgesellschaft angekommen sind, die das auch wirklich nutzen wird.Knutzen: Absolut, ja, absolut. Ich glaube, wir haben ja ganz, ganz viele Probleme auf der Welt, von denen wir gar nicht genau wissen, wie wir sie lösen sollen, also auch die Universitäten wissen es erst mal nicht alleine, und auf viele Lösungen – und das wird ja zukünftig viel, viel mehr werden – wird man nur kommen, indem man über Grenzen hinweg über Dinge nachdenkt."Es wird eine riesige Community geben"Also einige Fragen, die einen so umschwirren können, wie kriegt man das Hungerproblem der Welt in den Griff, wie kriegen wir den Müll aus den Meeren, wie löst man das Hygieneproblem in Krankenhäusern in Afrika, um vielleicht Ebola weiter einzudämmen, wie – was weiß ich. Es gibt viele, viele Themen, wo jetzt keiner eine genaue Antwort hätte und wo man wahrscheinlich aus unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen und am besten auch interkulturell drauf gucken sollte, und das ist ein bisschen die Idee. Also ich glaube, es wird eine riesige Community geben, wenn man es gut anstellt.Dichmann: Sagt Sönke Knutzen, Vizepräsident für Lehre an der Technischen Universität Hamburg-Harburg. Wir haben mit ihm über die Open Online University gesprochen.Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
  • Sönke Knutzen, Vizepräsident für Lehrer an der Technischen Universität Hamburg-Harburg
  • Wir wollen die Hochschule öffnen für alle, weil ich glaube, dass Universitäten eine andere Rolle in der Gesellschaft einnehmen können. Ich halte für wichtig, dass jeder Zugang zu akademischen Inhalten haben kann, ohne unbedingt vier oder fünf Jahre seines Lebens an der Uni verbringen zu müssen.
  • Insgesamt haben die Hochschulen ja versucht, einen großen Wechsel zu machen, weg von der lehrorientierten Lehre hin zum Lernen, also zum lernorientierten, und was wir machen wollen, ist, das ins Internet übersetzen
  • . Was wir machen wollen, ist eher projektbasiertes Lernen ins Internet zu bringen.
  • man wird nicht alleine gelassen, sondern man arbeitet an Projekten und man arbeitet in Gruppen und im Idealfall auch durch Mentoren oder Tutoren betreut.
  • Wir haben mit diesem Projekt überhaupt nicht vor, die Präsenzlehre an Universitäten einzuschränken oder zu ersetzen
  • Wir haben ja im Prinzip zwei große Probleme: Das eine Problem ist, wie stellt man Inhalte eigentlich offen zur Verfügung und welche Inhalte können das sein. Das eine Problem hatten Sie schon angesprochen, das Urheberrecht. Das andere Problem ist natürlich auch Qualitätssicherung. Wir müssen natürlich immer drauf aufpassen, dass die Elemente, die zur Verfügung gestellt werden, erstens tatsächlich frei sind.
Jöran Muuß-Merholz

OER-Studie: Urheberrecht ist keine Hürde für mehr offene Bildungsmaterialien - 1 views

  • 13. August 2013 von Redaktion iRights.info Print Friendly Print Friendly Mehr zu: Bildung + Wissen Creative Commons + Lizenzen In eigener Sache Open Educational Resources
  • Ergebnisse der Studie „Open Educational Resources (OER), Open Content und Urheberrecht”. Till Kreutzer von iRights.Law hat sie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt.
  • Auch wenn die Wahl der Lizenz von der zugrundeliegenden Strategie abhängt, spricht vieles dafür, offene Bildungsmaterialien unter Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen und neue Insellösungen zu vermeiden, argumentiert die Studie.
  • ...1 more annotation...
  • „Das Prinzip der Lizenzgebührenfreiheit bedeutet nicht, dass mit Open Content kein Geld verdient werden darf oder kann”, heißt es zum ökonomischen Potenzial von offenen Bildungsressourcen. Im Kern geht es auch bei freien Lizenzen im Bildungsbereich nicht darum, Kosten zu sparen, sondern eine freie Nutzung, Weitergabe und Weiterentwicklung zu ermöglichen, hält die Studie fest.
Jöran Muuß-Merholz

Modelvertrag - Wikipedia - 1 views

  • Ein Modelvertrag – auch Model Release genannt – ist die schriftliche Zustimmung einer fotografierten Person zur Verwendung und Veröffentlichung ihres Bildes durch den Fotografen.
  • durch das Recht am eigenen Bild (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)) geschützt
  • kommerziell verbreiten möchte
  • ...2 more annotations...
  • Andere Persönlichkeitsrechte wie etwa das Recht auf Achtung der Ehre bleiben vom Modelvertrag unberührt.
  • Manche Bildagenturen fordern grundsätzlich einen Modelvertrag, wenn erkennbare Personen Hauptbestandteil eines Fotos sind.
Jöran Muuß-Merholz

Yahoo verkauft Flickr-Bilder unter Creative-Commons-Lizenz: Der Wert des NC-Lizenzmoduls | netzpolitik.org - 1 views

  • Erstens gibt es durchaus Geschäftsmodelle mit CC-lizenzierten Inhalten. Der Verkauf von Leinwand-Ausdrucken ist ein klassischer Fall, wo durch einen Dienstleister ein Mehrwert gegenüber der bloß digital verfügbaren Bilder erzeugt wird. Zweitens kann es aber auch ohne rechtlicher Verpflichtung sinnvoll sein, UrheberInnen an Erlösen zu beteiligen – einfach, weil es im konkreten Fall angemessen erscheint. Drittens dokumentiert der Fall, dass eine Nutzung des NC-Lizenzmoduls – wie wir es ja auch für die Texte auf netzpolitik.org tun – sinnvoll sein kann. Wer sich die Option einer kommerziellen Verwertung seiner Inhalte vorbehalten, aber dennoch die Nutzung auf privaten Blogs und in sozialen Netzwerken erlauben möchte, für den ist NonCommercial das Modul der Wahl.
Jöran Muuß-Merholz

Open Educational Resources (OER): was ist dran am Hype? - stiftung neue verantwortung - 2 views

  • Datum11.09.2014 - 11.09.2014 Uhrzeit18.00 Uhr
  • Offene und kostenfreie Bildungsmaterialien könnten unseren Bildungssektor revolutionieren
  • Darüber möchten wir am Vorabend der OER-Konferenz 2014 in Berlin gerne mit Ihnen und Euch diskutieren. <!--[if gte mso 9]><xml> <w:LatentStyles DefLockedState="false" DefUnhideWhenUsed="true" DefSemiHidden="true" DefQFormat="false" DefPriority="99" LatentStyleCount="276"> <w:LsdException Locked="false" Priority="0" SemiHidden="false" UnhideWhenUsed="false" QFormat="true" Name="Normal"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" SemiHidden="false" UnhideWhenUsed="false" QFormat="true" Name="heading 1"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" QFormat="true" Name="heading 2"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" QFormat="true" Name="heading 3"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" QFormat="true" Name="heading 4"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" QFormat="true" Name="heading 5"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" QFormat="true" Name="heading 6"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" QFormat="true" Name="heading 7"/> <w:LsdException 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  • Thomas Aidan Curran
  • K.lab
  • Sandra Scheeres, Senatorin
  • Moderation: Kristin Narr
  • zweiten Policy Brief der Arbeitsgruppe „Digitalisierung &amp; Bildung
  • Jakob Adolph, K.Lab&nbsp; Stephan Bayer, Sofatutor&nbsp; David Deißner, Vodafone Institut für Gesellschaft und Kommunikation&nbsp; Stefan Heumann, stiftung neue verantwortung Tobias Hönig, Scolibri&nbsp; Oliver Janoschka, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft &nbsp; Hannes Klöpper, Iversity&nbsp; Britta Leusing, IB Hochschule&nbsp; Ralph Müller-Eiselt, Bertelsmann Stiftung Michelle Thorne, Mozilla Foundation Benjamin Wüstenhagen, K.Lab&nbsp;
Jöran Muuß-Merholz

Submissions/Wiki Loves E-textbooks - Wikimania 2014 in London - 1 views

  • Centre for Education Development (a subsidiary of Polish Ministry of Education
  • "Wiki loves e-textbooks"
  • ct "epodręczniki" (e-textbooks)
  • ...4 more annotations...
  • under CC-BY license
  • written by teams of professional experts from several Polish state universities
  • The idea of "Wiki loves e-textbooks" contest is to encourage Polish Wikipedians to adopt existing multimedia or create original ones for the needs of the textbooks
  • Teams of experts are creating tables with needed media, which are published in Wikipedia and participants of the contest can upload them to Wikimedia Commons using simplified upload wizard
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