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Jöran Muuß-Merholz

Soziale Netzwerke: Kinderfotos auf Facebook können böse Folgen haben - Nachri... - 0 views

  • Was haben Kinderfotos im Netz zu suchen?
  • Ist das Elternstolz, Gedankenlosigkeit oder unverantwortliche Zurschaustellung?
  • Sechs Schüler aus Braunlage im Harz durften nicht an einer Unterrichtsstunde mit einem Geschichtenerzähler teilnehmen, weil ihre Eltern nicht wollten, dass Fotos ihrer Kinder bei Facebook veröffentlicht werden.
  • ...21 more annotations...
  • "Keine Kinderfotos im Social Web".
  • Schließlich sei es "ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes"
  • Nicht nur Erwachsene, "auch ein Dreijähriger hat natürlich das Recht am eigenen Bild. Bis er volljährig ist, nehmen das aber die Eltern für ihn wahr", sagt Rechtsanwalt Michael Terhaag aus Düsseldorf.
  • drastische Nacktbilder oder Unfallfotos von Kindern zu sehen. Das geht natürlich gar nicht. Wenn jemand das meldet, reagieren Facebook, Google+ oder Youtube aber meistens sofort und löschen die Einträge sehr schnell
  • Planen Schulen, zum Beispiel Klassenfotos auf der schuleigenen Website zu zeigen, müssen sie die Zustimmung der volljährigen Schüler oder bei Minderjährigen die der Eltern schriftlich einholen. Und rein rechtlich gesehen müssen beide Elternteile zustimmen
  • "Der bewusste, langfristige und pragmatische Umgang ist besser"
  • Pädophile sammeln Fotos aus illegalen, aber eben auch aus legalen Quellen im Internet
  • Bekannt sind Fälle, in denen sie sich hinter dem Profilbild eines Kuschelbären verstecken
  • Die Polizei rät, sofort ein Foto oder einen Screenshot von der Website mit dem Verlauf der Kommunikation zwischen Kind und Fremden zu machen und ihnen zuzuschicken.
  • So können zum Beispiel Suchmaschinen wie Google die Profile Minderjähriger nicht erfassen und anzeigen, und auch wenn Kinder in den Privatspähre-Einstellungen ihre Postings allen zugänglich machen, bleiben sie nur Freunden oder Mitschülern zugänglich. Allerdings auch den Freunden von Freunden. Da können schnell Tausende Personen zusammenkommen, und wer sich da alles tummelt, können Eltern gar nicht einschätzen.
  • Daher sollten die Eltern selbst die Einstellungen vornehmen und alle Einträge nur für Freunde sichtbar machen.
  • niemals persönliche Daten wie Wohnadresse, Messaging-Name, Telefonnummern oder private E-Mail-Adressen preiszugeben
  • Auch auf die Angabe der Schule sollte verzichtet werden
  • "Kinder sollten so anonym wie möglich"
  • "Schreibe nur ins Social Web, was Du auch laut im Bus sagen würdest"
  • "Schreibe nie ins Social Web, wenn Du Alkohol im Blut hast."
  • Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder jedoch nur solche Teilnehmer als Freunde akzeptieren, die sie aus der realen Welt kennen
  • Zum einen wird davon abgeraten, den Rechner im Kinderzimmer aufzustellen
  • Eltern können sich eine Identität zulegen, aus der nicht sofort hervorgeht, dass sie ein Elternteil sind. So weiß das Kind, dass die Eltern da sind, aber seine Freunde müssen es nicht unbedingt erfahren", sagt Merritt
  • Es lässt sich auch eine Software wie Nortons "Online Family" einsetzen. Über das Programm können Eltern Chats mitverfolgen, sich Suchanfragen durch ihre Kinder anzeigen lassen und sehen, bei welchen sozialen Netzwerken die Kinder angemeldet sind und wie sie sich dort präsentieren. Zum Beispiel, ob sie sich mit ihrem tatsächlichen Alter angemeldet haben.
  • Auch sollten Eltern unbedingt das Passwort der Kinder kennen und darauf drängen, dass ihre Schützlinge es auf keinen Fall weitergeben – auch nicht an Freunde. "Es gibt einen Trend unter Jugendlichen, Passwörter als Freundschaftsbeweis auszutauschen. Das ist keine gute Idee", warnt Merritt.
  •  
    22.06.12 Soziale Netzwerke Kinderfotos auf Facebook können böse Folgen haben Weil ihre Eltern keine Facebook-Fotos zulassen wollten, sind sechs Grundschüler aus dem Unterricht verbannt worden. Nun ist eine heftige Debatte entbrannt: Was haben Kinderfotos im Netz zu suchen?
Jöran Muuß-Merholz

Riecken und die Verlage - Teil 3 - 0 views

  • Warum ich Verlage als Institution nicht so generell doof finden kann Auch eine utopische Gesellschaft mit bedingungslosem Grundeinkommen basiert auf Formen von Wertschöpfung, gerade in einer globalisierten Welt Nicht jeder gute Autor ist in der Lage, selbst im Netz geeignete Strategien zu finden, um seine wirtschaftliche Existenz zu sichern, bzw. Wertschöpfung für eine auf bedingungslosem Grundeinkommen basierende Gesellschaft zu betreiben. Nicht das gesamte Material in den Backlisten von Verlagen ist völlig ungeeignet und schlecht – als Steinbruch taugt z.B. auch unvollkommenes Material Nicht jeder Verlag legt tyrannisch fest, was zu lernen ist. Ich beobachte zurzeit im Bereich des Unterrichtsmaterials eine Flexibilisierung und Diversifizierung – weil der Wissenskanon eben nicht durch Verlage, sondern vielmehr durch Curriculumskommissionen vorgegeben wird. Das wird m.E. das “trojanische Pferd” für Veränderungen in der Schulbuchverlagslandschaft werden. Es gibt Verlage, die mich fair behandelt haben. Das waren kleine, engagierte Unternehmen mit Netzaffinität und neuen Ideen für die eigene Wertschöpfung. Mir macht das inhaltliche Niveau von manchen Diskussionsprozessen im Netz schon sehr viel Sorge – z.B. beobachte ich, dass bei der Bewertung netzpolitischer Themen (z.B. Datenschutz, Facebook) oftmals m.E. völlig naiv und selektiv diskutiert wird, indem man sich das aus Texten heraus liest, was man sofort und ohne Mühe versteht – wer hat sich schon intensiv mit den Wiresharkprotokollen zu den Facebookcookies auseinandergesetzt? Da wäre aufbereitetes Material von den oft ach so verpönten Experten manchmal nicht schlecht, um auch als Laie zu wissen, wovon ich da eigentlich rede – ich könnte das verstehen, aber ich habe nicht die Zeit dafür… Die kaufe ich mir halt. Dabei können Verlage z.B. durch Lektoratsdienstleistungen durchaus helfen.
  •  
    Neben einigen Hinweisen zum Schultrojaner persönliche Gründe für ein Erhalt der Verlage als Institutionen
Jöran Muuß-Merholz

Open Education 2030 - 1 views

  • There is a general agreement that openness has the potential to widen access to education and to improve, amongst others, cost-efficiency and quality of teaching and learning
  • the European Commission announced a new initiative on “Opening-up Education” to be launched mid-2013.
  • visionary papers and imaginative scenarios on how Open Education in 2030 in Europe
  • ...4 more annotations...
  • School Education (Submission deadline: 28 April 2013)
  • normative or descriptive, idealistic or provocative, critical or imaginary, reflective or polemic, imaginative or concrete, comprehensive or selective, general or specific. They should be both inspiring and scientifically sound.
  • three dedicated foresight workshops
  • Seville on: (a) 29-30 April 2013 (Lifelong Learning) (b) 28-29 May 2013 (School Education)
Jöran Muuß-Merholz

Call for Proposals | OE Global 2017 - 0 views

  • proposals for conference sessions to take place in Cape Town, South Africa, from 8-10 March 2017
  • Open for Participation
  • we will not have formal conference tracks, rather, we welcome all proposals concerning taking an open approach in education
  • ...9 more annotations...
  • Traditional conference presentations
  • Flipped presentations: Create a video or other materials introducing the content of your session and use your presentation time for more discussion, demonstration and debate
  • how much advance preparation will be expected of participants
  • Panel: Panels are moderated sessions of experts discussing a topic, designed to give the audience different perspectives
  • Action Lab: Action Labs are action-oriented, hands-on sessions
  • 30 minutes to 2.5 hours
  • Other: Please describe your proposed session format
  • Submissions Due: 17 October 2016
  • All submissions and presentations must be licensed under the Creative Commons Attribution 4.0 License . By submitting a proposal you agree to these terms
Jöran Muuß-Merholz

Open Educational Resources (OER): was ist dran am Hype? - stiftung neue verantwortung - 2 views

  • Datum11.09.2014 - 11.09.2014 Uhrzeit18.00 Uhr
  • Offene und kostenfreie Bildungsmaterialien könnten unseren Bildungssektor revolutionieren
  • Darüber möchten wir am Vorabend der OER-Konferenz 2014 in Berlin gerne mit Ihnen und Euch diskutieren. <!--[if gte mso 9]><xml> <w:LatentStyles DefLockedState="false" DefUnhideWhenUsed="true" DefSemiHidden="true" DefQFormat="false" DefPriority="99" LatentStyleCount="276"> <w:LsdException Locked="false" Priority="0" SemiHidden="false" UnhideWhenUsed="false" QFormat="true" Name="Normal"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" SemiHidden="false" UnhideWhenUsed="false" QFormat="true" Name="heading 1"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" QFormat="true" Name="heading 2"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" QFormat="true" Name="heading 3"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" QFormat="true" Name="heading 4"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" QFormat="true" Name="heading 5"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" QFormat="true" Name="heading 6"/> <w:LsdException Locked="false" Priority="9" QFormat="true" Name="heading 7"/> <w:LsdException 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  • ...6 more annotations...
  • Thomas Aidan Curran
  • K.lab
  • Sandra Scheeres, Senatorin
  • Moderation: Kristin Narr
  • zweiten Policy Brief der Arbeitsgruppe „Digitalisierung &amp; Bildung
  • Jakob Adolph, K.Lab&nbsp; Stephan Bayer, Sofatutor&nbsp; David Deißner, Vodafone Institut für Gesellschaft und Kommunikation&nbsp; Stefan Heumann, stiftung neue verantwortung Tobias Hönig, Scolibri&nbsp; Oliver Janoschka, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft &nbsp; Hannes Klöpper, Iversity&nbsp; Britta Leusing, IB Hochschule&nbsp; Ralph Müller-Eiselt, Bertelsmann Stiftung Michelle Thorne, Mozilla Foundation Benjamin Wüstenhagen, K.Lab&nbsp;
Juergen Plieninger

Kombinieren, Bearbeiten, Remixen: OER richtig verwenden - iRights.info - 0 views

  • 24. Juli 2017 | Henry Steinhau, David Pachali
  • die genaue Lizenz zu ermitteln – auch von einzelnen Bestandteilen wie Texten, Fotos und Abbildungen
  • Auch ein OER-Logo oder -Banner mag zwar offiziell aussehen, gibt aber allein noch keine Befugnisse mit dem Material. Es gibt zwar diverse Versionen solcher Logos, entscheidend sind aber die vergebenen Lizenzen
  • ...30 more annotations...
  • Tipp 1: Der Lizenztext entscheidet
  • Tipp 2: Möglichst offene Materialien verwenden
  • Creative-Commons-Lizenzbausteine „Keine kommerzielle Nutzung“ (Non-commercial, kurz NC) und „Keine Bearbeitung“ (No Derivatives, ND)
  • zum Beispiel Texte für Arbeitsblätter oder Lerneinheiten anzupassen
  • abweichenden Varianten
  • Tipp 3: Nicht jede Verwendung ist eine „Bearbeitung“
  • Ein Beispiel sind Texte, die für einen einfachen Reader zusammengestellt werden. Das gleiche gilt, wenn ein Foto oder eine Illustration unverändert in einen Text oder ein Arbeitsblatt eingefügt wird.
  • nur als Daumenregel
  • eines Bilds oder Texts in einer Zeitung oder Zeitschrift
  • eines Bilds oder Texts auf einer Website, einem Blog oder in sozialen Netzwerken
  • Bilds in einem Katalog
  • Textbeitrags in einem Sammelband
  • Ein neues, eigenständiges Werk entsteht hingegen, wenn die Ausgangswerke bei der weiteren Verwendung inhaltlich miteinander verschmelzen, beispielsweise beim Kombinieren oder Collagieren von Illustrationen und Fotos
  • Tipp 4: Obacht beim Kombinieren
  • Wird das Material dagegen – wie beschrieben – verschmolzen, entsteht daraus ein neues, eigenständiges Werk. Für dieses neue Werk darf man wiederum eine Lizenz vergeben
  • Tipp 5: Bearbeitungen kennzeichnen
  • Übersetzung
  • Umwandlung eines Werks
  • Synchronisierung von Musik mit anderen Werken
  • Wenn durch Modifikationen die Aussage oder der Gehalt eines Werks verändert wird, handelt es sich um eine Bearbeitung.
  • Doch bereits das Umwandeln von Farb- in Schwarzweiß-Fotos kann als Bearbeitung gelten, wenn sich zum Beispiel die Stimmung des Bildes ändert.
  • Allerdings kommt es bei der Frage, ob eine Veränderung eine „Bearbeitung“ ist, auf das konkrete Material an. Einfache Erklärgrafiken oder schematische Zeichnungen etwa, wie sie oft in Lernmaterialien zu finden sind, sollen einen Sachverhalt veranschaulichen. Wenn man sie in eine schwarz-weiße Version umwandelt, sollte sich die Aussage normalerweise auch nicht ändern.
  • Tipp 6: Lizenzhinweise bündeln
  • Verwendet man bestehendes Material, das mit unterschiedlichen Lizenzen versehen ist, ist es ratsam, die Hinweise auf den unterschiedlichen Status des Materials (noch einmal) gebündelt anzugeben.
  • Tipp 7: Es gibt auch das Zitatrecht
  • Wird das Material später weiter bearbeitet, könnte es jedoch passieren, dass der das Zitat rechtfertigende Kontext wegfällt. Aus der gesetzlich erlaubten Nutzung des Gedichttexts würde dann eine Urheberrechtsverletzung. Daher ist es ratsam, einen Hinweis auf den jeweiligen Rechteinhaber – etwa den Verlag – auch dann anzubringen, wenn ein Zitat erlaubnisfrei genutzt wurde, um Klarheit für die spätere Verwendung zu schaffen.
  • Auch gemeinfreie Inhalte kennzeichen
  • CC-Zero-Widmung
  • „Public Domain Mark“
  • Allerdings ist es dennoch empfehlenswert, auf deren Status hinzuweisen. So ist für alle nachfolgenden Nutzer klar, dass keine Rechte am verwendeten Material beansprucht werden und keine weiteren Nachprüfungen erforderlich sind. Das macht es leichter, die Inhalte weiterzuverwenden.
  •  
    "Wenn offene Bildungsmaterialien unter freien Lizenzen stehen, ist das Weiterverwenden nicht nur erlaubt, sondern gewollt. Aber wann und wie darf man Materialien kombinieren und bearbeiten? "
Jöran Muuß-Merholz

Creative Commons and Open Educational Resources - CC Wiki - 1 views

  • Creative Commons provides the legal and technical infrastructure essential to the long-term success of OER, making it possible for educational resources to be widely accessible, adaptable, interoperable, and discoverable.
  • important technical component to sharing successfully as well.
  • embedding each of its licenses with software code that makes the license terms machine-readable—that is—discoverable by a search engine.
  • ...2 more annotations...
  • CC is also exploring ways to provide scalable search and discovery for educational resources on the web via its search prototype, DiscoverEd.
  • CC’s legal and technical tools have enabled–not to mention opening up opportunities for new business models in educational publishing (e.g., CK-12 Foundation, Flat World Knowledge, and Bloomsbury Academic, which publish textbooks and scholarly journals under CC licenses),
  •  
    Ausführliche Darstellung des Beitrags von CC zu OER.
Jöran Muuß-Merholz

Fremde Inhalte auf eigenen Seiten - iRights.info - 0 views

  • 26. Juni 2017 | Matthias Spielkamp
  • Auch wenn kein ausdrücklicher Hinweis angebracht ist (etwa ein „©“-Zeichen oder dergleichen), muss man davon ausgehen, dass man fremde Inhalte nicht einfach verwenden darf, sondern eine Erlaubnis braucht
  • Zwar ist es erlaubt, von fremden Werken einzelne Kopien zum „privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch“ zu machen. So steht es im Gesetz. Ein Foto oder einen Text aus dem Web herunterzuladen, ist also rechtlich in der Regel kein Problem.
  • ...11 more annotations...
  • Eine Veröffentlichung gilt nicht als privater Gebrauch.
  • Die Angaben sind also grundsätzlich die gleichen wie im Web, nur dass die Links ausgeschrieben werden. Ganz schön viel zu beachten, aber eine Kleinigkeit, wenn man bedenkt, was man dafür bekommt.
  • Das kann unter Umständen so aussehen, als würde das Video auf der eigenen Website gespeichert sein, obwohl es vom Video-Hoster gestreamt wird. Solches Einbetten ist aber üblicherweise dennoch unproblematisch, mehr zu dem Thema kann man in dem Text „Streaming, Embedding, Downloading“ lesen.
  • Embedding darf aber nicht verwechselt werden mit dem erneuten Hochladen eines Videos. Das wäre in der Regel eine Rechtsverletzung, wenn man dafür nicht die Erlaubnis des Video-Urhebers hat. Nutzt man Material, das bereits unter Creative-Commons-Lizenzen freigegeben ist und veröffentlicht damit eigene Videos, so bietet sich etwa der Abspann und die Videobeschreibung an, um Angaben zu Urhebern und Lizenzen zu machen.
  • bietern wie Soundcloud und Hearthis.at
  • sogenannte „lizenzfreie“ Grafiken, die im Web angeboten werden (tatsächlich handelt es sich dabei meist um eine kostenlose Lizenz). Bei Websites, die solche „lizenzfreien“ Grafiken anbieten, empfiehlt es sich stets, einen genaueren Blick in die Nutzungs- oder Lizenzbedingungen zu werfen. Häufig gibt es darin weitere Beschränkungen, die zum Teil eher schwammig formuliert sind und weniger erlauben, als man zunächst denken könnte
  • sogar Schulaufsätze
  • „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind […] persönliche geistige Schöpfungen“ – so steht es im Urheberrechtsgesetz. Dabei ist entscheidend, dass der Text individuelle Züge des Schöpfers aufweist, nicht aber, dass er Neuigkeitswert hat. Auch die millionste Geschichte eines Mädchens, das sich in einen Jungen verliebt und mit ihm durchbrennt, ist urheberrechtlich geschützt,
  • So können etwa Journalisten meist davon ausgehen, dass nicht nur Essays oder längere Reportagen, sondern auch Artikel zum Tagesgeschehen vom Urheberrecht geschützt sind
  • Texte von Autoren, die vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, können in der Regel ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Ihr Urheberrechtsschutz ist abgelaufen, sie sind „gemeinfrei“
  • .
Jöran Muuß-Merholz

Schulbuch-o-mat: Erstes (fast) freies Schulbuch Deutschlands veröffentlicht - 0 views

  • Seit Dienstag ist mit „Biologie 1, Klasse 7/8 Berlin“ erstmals ein komplettes Rahmenplan-Schulbuch als freies Werk verfügbar
  • Durch die Integration von zwar freiem, aber nicht für kommerzielle Verwendung freigegebenen Inhalten gilt es jedoch als nicht ganz OER-konform
  • Hinter der Initiative „Schulbuch-o-mat” stehen der Medienproduzent Hans Hellfried Wedenig und der Biologie- und Sport-Lehrer Heiko Przyhodnik
  • ...9 more annotations...
  • 10.000 Euro
  • LOOP ist eine Anpassung der Open-Source-Software Mediawiki, auf der auch die Online-Enzyklopädie Wikipedia basiert.&nbsp;„Für einen Großteil der von uns angesprochenen und an der Mitwirkung interessierten Lehrer und Fachleute war die Arbeit in einem solchen Wiki jedoch abschreckend und zu komplex. Viele scheuten sich, in bestehende Artikel einzugreifen oder eigene, neue zu schreiben“,
  • Diese Erfahrung hat sie überrascht –&nbsp;und warf ein ernstes Problem auf: Die versprochene Zielvorgabe zum Schulstart nach den Sommerferien 2013 das fertige Buch vorzulegen, wäre mit so wenig Leuten nicht zu erfüllen gewesen. Im Verlauf des Projekts einigten sie sich mit der US-amerikanischen Foundation CK-12, von ihr spezifische Text-Inhalte zu übernehmen, erklären sie in einem Abschluß-Blogeintrag bei Startnext.
  • So floss ein Teil der Crowdfunding-Gelder in die Übersetzung des US-Content, der nun einen gewichtigen Teil des Schulbuches ausmacht
  • „Noncommercial”-Lizenz erregt Unmut der OER-Community
  • Die „Noncommerical“-Kennzeichnung der Texte war nicht geplant, räumen Wedenig und Przyhodnik ein. Sie weisen darauf hin, dass&nbsp;die Lizenzen kapitel- oder abschnittsweise definiert seien, so dass einzelne Teile in Zukunft ersetzt und unter eine freiere Lizenz gestellt werden können.
  • der Community der „Open Educational Resources“.&nbsp;Sie setzt sich für komplett freie Bildungsmedien ein und sieht in der NC-Lizenz einen Fallstrick
  • Wir möchten den NC-Zusatz für Texte Schritt für Schritt entfernen. Bereits für die nächste Version des Buchs ist vorgesehen, ein komplettes Kapitel so auszubauen, dass es ohne NC auskommt.“
  • Hierzulande wird von einigen Theoretikern mit viel Energie ausschließlich darüber diskutiert.
Jöran Muuß-Merholz

Schulbuchverlage - Besser gut kopiert als schlecht erfunden - 0 views

  • 11.02.2016
  • In diesen Briefen wird dem Publizisten Kreutzer lapidar mitgeteilt, dass ein Text von ihm in einem Schulbuch abgedruckt werden wird. Er bekommt ein kleines Honorar, aber seine Einwilligung ist nicht gefragt.&nbsp;
  • Urheberrechtsgesetz, Paragraf 46
  • ...3 more annotations...
  • Danach haben Schulbuchverlage 2011 35.000 fremde Texte ohne zu fragen genutzt. 2015 waren es schon 90.000. In fünf Jahren fast verdreifacht.
  • eine Gelddruckmaschine für die Verlage", heißt es bei der VG Wort.
  • Dass sich Schulbuchverlage mehr denn je fremder Texte aus dem Internet bedienen, so Jurist Kreutzer, verändere jedoch auch die Debatte um Open Educational Resources, also Lehrmaterialien, die frei nutzbar im Internet angeboten werden. Wenn Schulen sich solcher Gratis-Materialen bedienen, so Kreutzer, könnten Schulbuchverlage das nicht mehr so leicht kritisieren ...
Jöran Muuß-Merholz

Landtag SH - Top 15 - OER-Strategie / freies Lern- und Lehrmaterial - 0 views

  • » Große Antrage&nbsp;« Entwicklung einer OER-StrategieGroße Anfrage der Fraktion der PIRATEN - Drs. 18/3969→ Antwort der Landesregierung - Drucksache 18/4163
  • 13.10.2016
  • Der Landtag ist sich einig: Das digitale Lernen an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen wird immer wichtiger. Dabei spielen sogenannte OER-Materialien (Open Educational Resources) eine immer entscheidendere Rolle.
  • ...3 more annotations...
  • Noch offene Fragen zur Rechtssicherheit, zum Urheberrecht, zur Unterrichtsgestaltung und zur Qualitätskontrolle sollen jetzt im Bildungsausschuss beraten werden.
  • Krumbeck forderte, das Urheberrecht nach dem Vorbild der USA oder Großbritanniens zu lockern, damit digitale Inhalte für Bildung und Fortbildung grundsätzlich kostenfrei genutzt werden können. Dieses lehnten die Redner von CDU und SPD allerdings ab.
  • Die Landesregierung sieht in der Verwendung freier Lern- und Lehrmaterialien in Schulen und Unis sowie in den Bereichen der beruflichen Bildung und der Weiterbildung einen großen Nutzen. Insbesondere an Schulen erwartet das Bildungsministerium von der fortschreitenden Entwicklung sogenannter OER-Materialien (Open Educational Resources) „positive Erwartungen im Hinblick auf Unterrichtsqualität und Differenzierungsmöglichkeiten sowie eine Entlastung der Lehrkräfte“.
Jöran Muuß-Merholz

re:publica 2012 - Hands on: Open-Content-Lizenzen - YouTube - 1 views

  •  
    Vortrag (35 Minuten)  Wie Creative Commons und andere Lizenzen in der Praxis einsetzen? Hunderte Millionen Fotos, Texte, Musikstücke und vieles mehr stehen unter Lizenzen für freie Inhalte zur Verfügung, z.B. Creative-Commons-Lizenzen (CC). Sie warten darauf, weiter verwendet zu werden. Obwohl gerade CC-Lizenzen so konzipiert wurden, dass sie so leicht wie möglich genutzt werden können, tauchen in der Praxis immer wieder Fragen auf: Wie muss auf die Lizenz hingewiesen werden -- in einem Blogbeitrag, in einem Video, in einem Musikstück? Wie können unterschiedliche Lizenzversionen (z.B. kommerziell / nicht-kommerziell, CC-lizenzierte und nicht CC-lizenzierte Inhalte) kombiniert werden? Wo findet man Inhalte unter entsprechenden Lizenzen?
Jöran Muuß-Merholz

Mediaculture online: Open-Content - 0 views

  •  
    Über Open-Content Open-Content in der Bildung - Lizenzen - DRM und Open-Content Freie Inhalte  Freie Inhalte finden - Freie Inhalte bei mco Bücher, Texte, Töne  Open-Content in der Bibliothek - Vorträge zu Open-Content
Jöran Muuß-Merholz

Case Studies/California Free Digital Textbook Initiative - CC Wiki - 0 views

  • n phase 1, 15 are openly licensed under one of the Creative Commons licenses. All 10 that passed 90% of CA’s state standards are CC licensed. Motivations How did the author or organization first hear about Creative Commons? Why did they choose to license under Creative Commons? Which license did they select and why? Any other issues you may have come across/comments you’d like to make. Delete the above questions and add text here. Media Please include any screenshots, logos, links to videos, audio files, press hits, etc. To upload a file, open a separate window and click through Special:Upload. Delete the above questions and add text here. Retrieved from "http://wiki.creativecommons.org/index.php?title=Case_Studies/California_Free_Digital_Textbook_Initiative&amp;oldid=52298" Categories: CasestudyUSA About CC Wiki This page was last modified on 5 September 2011, at 15:12.
  • Of the 16 textbooks submitted in phase 1, 15 are openly licensed under one of the Creative Commons licenses. All 10 that passed 90% of CA’s state standards are CC licensed.
  • Of the 16 textbooks submitted in phase 1, 15 are openly licensed under one of the Creative Commons licenses.
Jöran Muuß-Merholz

OER-Studie: Urheberrecht ist keine Hürde für mehr offene Bildungsmaterialien - 1 views

  • 13. August 2013 von Redaktion iRights.info Print Friendly Print Friendly Mehr zu: Bildung + Wissen Creative Commons + Lizenzen In eigener Sache Open Educational Resources
  • Ergebnisse der Studie „Open Educational Resources (OER), Open Content und Urheberrecht”. Till Kreutzer von iRights.Law hat sie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt.
  • Auch wenn die Wahl der Lizenz von der zugrundeliegenden Strategie abhängt, spricht vieles dafür, offene Bildungsmaterialien unter Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen und neue Insellösungen zu vermeiden, argumentiert die Studie.
  • ...1 more annotation...
  • „Das Prinzip der Lizenzgebührenfreiheit bedeutet nicht, dass mit Open Content kein Geld verdient werden darf oder kann”, heißt es zum ökonomischen Potenzial von offenen Bildungsressourcen. Im Kern geht es auch bei freien Lizenzen im Bildungsbereich nicht darum, Kosten zu sparen, sondern eine freie Nutzung, Weitergabe und Weiterentwicklung zu ermöglichen, hält die Studie fest.
Jöran Muuß-Merholz

YouTube Content for I-Want-to-Do Moments - Think with Google - 0 views

  • Searches related to "how to" on YouTube are growing 70% year over year,1 and more than 100M hours of how-to content have been watched in North America so far this year.2
Jöran Muuß-Merholz

Rauskala: 50 Millionen Euro für Vorhaben zur digitalen und sozialen Transform... - 0 views

  • Potentielle Themenstellungen für Projekte sind u.a. die Entwicklung eines an die Standards der staatlichen e-Technologien anschlussfähigen universitären e-Administration-Systems, prototypische Entwicklungen für die Transformation und Integration von Digital Skills in die Curricula, die Entwicklung eines österreichweiten Konzepts für die Ausbildung der Studierenden in Informatischem Basiswissen und Computational Thinking, die Schaffung einer zentralen Stelle zur Zertifizierung von Open Educational Resources (OER) oder die nachhaltige Implementierung der European Open Science Cloud (EOSC).
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    "Potentielle Themenstellungen für Projekte sind u.a. die Entwicklung eines an die Standards der staatlichen e-Technologien anschlussfähigen universitären e-Administration-Systems, prototypische Entwicklungen für die Transformation und Integration von Digital Skills in die Curricula, die Entwicklung eines österreichweiten Konzepts für die Ausbildung der Studierenden in Informatischem Basiswissen und Computational Thinking, die Schaffung einer zentralen Stelle zur Zertifizierung von Open Educational Resources (OER) oder die nachhaltige Implementierung der European Open Science Cloud (EOSC). "
Jöran Muuß-Merholz

Bearbeitungen frei lizenzierter Inhalte richtig kennzeichnen - iRights.info - 0 views

  • Dieser Text ist eine gekürzte und editierte Fassung der „Expertise. Und Wieder, und wieder, und wieder. Rechtsprobleme bei wiederholter Nutzung frei lizenzierter Inhalte“ (PDF), die der Autor, Paul Klimpel, im Auftrag des OERcamp erstellte und die zuerst im November 2017 veröffentlicht wurde.
  • Die Nutzenden müssen vermerken, wessen Werke sie verwendet und wie sie diese bearbeitet haben.
  • Dies schützt zunächst den ursprünglichen Rechteinhaber, der den entsprechenden Inhalt lizenziert hat.
  • ...12 more annotations...
  • Die Kennzeichnung der Änderungen und der Urheber*innnen dieser Änderungen sorgen dafür, dass Änderungen durch Dritte eindeutig diesen und nicht dem ursprünglichen Autor zugeschrieben werden.
  • Das Werk, „90fied“, ist eine Bearbeitung von „Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ von tvol, genutzt nach CC BY. „90fied“ steht ebenfalls unter CC BY Max Müller.
  • enn noch mehrere Bearbeitungsstufen folgen
  • Dabei sind alle Veränderungen und auch alle (urheberrechtlich relevanten) Bearbeitenden anzugeben. Die gelegentlich kolportierte Vorstellung, es müsse bei mehreren Veränderungen nur der Name des letzten Bearbeitenden angegeben werden, ist schlicht falsch.
  • alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten
  • Veränderungen an den Werken oder Materialien müssen jeweils gekennzeichnet werden, was bei wiederholter Veränderung zu einer Auflistung von Änderungsvermerken führt.
  • können bei der Online-Nutzung jedoch auf eine gesonderte Seite mit entsprechender URL ausgelagert werden
  • Ab einem bestimmten Grad an Komplexität bei kollaborativen Arbeiten erscheint es sinnvoll, technische Systeme vorzuhalten, die die jeweiligen Veränderungen dokumentieren.
  • Nicht jede Veröffentlichung der Bearbeitung eines Werkes erfordert die Benennung des Lizenzgebers.
  • Gänzlich unabhängig von der CC-Lizenzierung sind Zitate in Deutschland nach Paragraf 51 des Urheberrechtsgesetzes zulässig. Die Voraussetzungen dafür sind, dass das jeweilige Zitat ein erforderlicher Beleg für die jeweilige Aussage in einem eigenen Werk ist.
  • Auch Werke, die unter einer freien Lizenz stehen, können und dürfen natürlich Zitate enthalten, sofern dies durch das Zitatrecht gedeckt ist. Allerdings kann bei Weiterbearbeitung und Neunutzung von Materialien der ursprüngliche Kontext, der das Zitat gerechtfertigt hat, verloren gehen.
  • Insbesondere wäre unzulässig, den Text insgesamt unter eine Creative-Commons-Lizenz zu stellen.
Jöran Muuß-Merholz

Die Bearbeitung im Urheberrecht | OERinfo - Informationsstelle OER - 0 views

  • Begriff der „Bearbeitung“. Dieser Text erklärt anhand typischer Fälle, was unter dem Begriff zu verstehen ist. Außerdem werden zustimmungsfreie Bearbeitungssmöglichkeiten vorgestellt, die das Urheberrecht selbst bietet
  • „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.“
  • Umarbeitung eines Romans in ein Theaterstück, einen Film oder einen Comic
  • ...15 more annotations...
  • Auch Übersetzungen sind Bearbeitungen im urheberrechtlichen Sinn
  • Wird ein Hörspiel oder ein Podcast in eine schriftliche Fassung übertragen, spricht man ebenfalls von einer Bearbeitung
  • Das Urheberrecht kann sich auch auf eigentümliche Figuren und Charaktere einer Geschichte erstrecken. Die Zustimmungspflicht bleibt also in vielen Fällen auch dann gegeben, wenn man die Protagonistin eines Romans unter gleichem Namen in einem eigenen Werk auftreten lässt.
  • Auch die ausschnittsweise Veränderung von Fotografien oder anderen Bildwerken kann zu einer urheberrechtlichen Bearbeitung werden, etwa wenn der Hintergrund eines Bilds entfernt wird und der Vordergrund dadurch einen anderen Kontext erhält.
  • dass das Ausgangswerk in seinem Charakter wesentlich verändert wird und nicht mehr intakt bleibt
  • Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Video mit einem urheberrechtlich geschützten Musikstück unterlegt werden soll
  • Geschützt ist zudem nur die Formulierung eines Textes, nicht aber die dahinterstehende Idee
  • Die urheberrechtliche Begrifflichkeit „Bearbeitung“ meint also, dass durch eine bestimmte Tätigkeit (etwa Montage, Mash-Up oder Übersetzung) die wesentlichen Züge eines Werkes verfremdet werden.
  • Pastiche-Regelung
  • Diese können bereits durch Einfügung oder Weglassung eines oder weniger Wörter, mitunter sogar einzelner Buchstaben, in ihrem Sinn wesentlich verändert sein.
  • Zusammenhang von Parodien und Karikaturen
  • Im Fall der Parodie ist das in der Regel Veräppelung; bei der Karikatur eine Überzeichnung; und beim Pastiche eine freundliche, wohlwollende Form der Anerkennung.
  • Bei einem Pastiche ist vorausgesetzt, dass das Publikum die originale Referenz erkennt, etwa weil es eine allgemein bekannte Vorlage ist. Kann dies nicht zweifelsfrei vorausgesetzt werden, sollte man eine Quellenangabe machen
  • „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.“
  • auffüllen
Jöran Muuß-Merholz

SchulWiki Köln - 1 views

  • gemeinsamen Lernplattform für Kölner Schulen
  • offene Lehrinhalte zu entwickeln und bereitzustellen
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    "Willkommen auf dem SchulWiki Köln, der gemeinsamen Lernplattform für Kölner Schulen, die es ermöglicht offene Lehrinhalte zu entwickeln und bereitzustellen. Das Wiki kann dabei helfen, digitale Medien und kooperative Arbeitsformen in den Unterricht der Schulen zu integrieren und das individualisierte Lernen zu fördern. Dabei profitieren nicht nur die Kölner Schulen von den Ergebnissen, sondern alle Besucher des SchulWiki Köln. Offene Lernmaterialien können Fachartikel von Lernenden und Lehrenden, Aufgaben, Beispiele und Lösungen für die einzelnen Schulfächer oder auch Beschreibungen von Projekten sein. Das Wiki kann auch genutzt werden, um Informationen über die teilnehmenden Schulen, deren Medienkonzepte und Vorhaben bereit zu stellen und zu vernetzen."
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