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Rüdiger Fries

Bringt die OER-Strategie die digitale Bildung in Deutschland voran? - iRights.info - 0 views

  • Die sogenannte „Kulturhoheit der Länder“, also die föderalen Zuständigkeiten der einzelnen Bundesländer bei Bildungsfragen, dürfte nicht tangiert sein.
  • Zuletzt hatte etwa das Bundesland Nordrhein-Westfalen OER-Maßnahmen angekündigt und mit ORCA.nrw ein eigenes OER-Landesportal eingerichtet.
  • Zunächst sollen die OER-Kompetenzen im Bildungsbereich gestärkt werden. Das ist ein naheliegender Punkt, damit OER nicht (nur) von klassischen Schulbuchverlagen, sondern auch von Lehrkräften selber (weiter-)entwickelt werden können. Pädagogische Fachkräfte, also Lehrer*innen in Schulen, aber auch jene in Hochschulen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, sollen in die Lage versetzt werden, didaktisch wertvolle Lehrmaterialien als OER erstellen, verbreiten und darauf zugreifen zu können. OER sollen daneben fester Bestandteil der Lehrpläne und Kompetenzen dazu über Fortbildungen vermittelt werden. Wer sich unsicher ist, soll Beratung und Unterstützung bekommen, etwa bei Rechts- und Lizenzfragen.
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  • Daneben kritisiert das Bündnis Freie Bildung einzelne Punkte, etwa „die fehlende Verpflichtung zu CC0 und CC BY (-SA)“ oder die angedachte Rolle der Hochschulen, die das Papier „in erster Linie als forschende Akteur*innen“, nicht aber als „(zentrale) Akteur*innen in der Kompetenzentwicklung“ konzipiere.
  • Es liegt in der Natur von Strategie-Papieren, dass sie sehr grundsätzlich formuliert sind. Das merken Leser*innen zum Beispiel daran, wie das Verhältnis von abstrakter, zukünftiger Vision und konkreten umzusetzenden Maßnahmen gestaltet ist.
  • Will man OER als allgemeines Prinzip durchsetzen, braucht es mehr als Einzel-Initiativen. Es braucht eine koordinierte Anstrengung.
  • Er lobt, dass die OER-Strategie ambitioniert sei, experimentelle Ansätze herausstreiche und eine Erhöhung der sozialen Durchlässigkeit im Bildungssystem adressiere. Außerdem betont Orr, dass sich die Strategie an den UNESCO-Richtlinien für OER orientiere.
  • Jöran Muuß-Merholz das Papier auf OERinfo. Ihm zufolge seien zwar „viele interessante und erfreuliche Ansätze in der Strategie“ zu erkennen. Er kritisiert aber die im Papier verwendete OER-Definition. Diese entspreche nicht dem Stand der UNESCO oder anderer etablierter Definitionen, sondern falle wegen ihrer Einschränkungen dahinter zurück.
  • Die kritisierten Formulierungen seien nicht nachvollziehbar und „schlicht falsch“. Das öffne „nicht einen Türspalt, sondern ein Scheunentor für Beliebigkeit im Verständnis davon“, was OER seien, so Muuß-Merholz.
Juergen Plieninger

Kombinieren, Bearbeiten, Remixen: OER richtig verwenden - iRights.info - 0 views

  • 24. Juli 2017 | Henry Steinhau, David Pachali
  • die genaue Lizenz zu ermitteln – auch von einzelnen Bestandteilen wie Texten, Fotos und Abbildungen
  • Auch ein OER-Logo oder -Banner mag zwar offiziell aussehen, gibt aber allein noch keine Befugnisse mit dem Material. Es gibt zwar diverse Versionen solcher Logos, entscheidend sind aber die vergebenen Lizenzen
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  • Tipp 1: Der Lizenztext entscheidet
  • Tipp 2: Möglichst offene Materialien verwenden
  • Creative-Commons-Lizenzbausteine „Keine kommerzielle Nutzung“ (Non-commercial, kurz NC) und „Keine Bearbeitung“ (No Derivatives, ND)
  • zum Beispiel Texte für Arbeitsblätter oder Lerneinheiten anzupassen
  • abweichenden Varianten
  • Tipp 3: Nicht jede Verwendung ist eine „Bearbeitung“
  • Ein Beispiel sind Texte, die für einen einfachen Reader zusammengestellt werden. Das gleiche gilt, wenn ein Foto oder eine Illustration unverändert in einen Text oder ein Arbeitsblatt eingefügt wird.
  • nur als Daumenregel
  • eines Bilds oder Texts in einer Zeitung oder Zeitschrift
  • eines Bilds oder Texts auf einer Website, einem Blog oder in sozialen Netzwerken
  • Bilds in einem Katalog
  • Textbeitrags in einem Sammelband
  • Ein neues, eigenständiges Werk entsteht hingegen, wenn die Ausgangswerke bei der weiteren Verwendung inhaltlich miteinander verschmelzen, beispielsweise beim Kombinieren oder Collagieren von Illustrationen und Fotos
  • Tipp 4: Obacht beim Kombinieren
  • Wird das Material dagegen – wie beschrieben – verschmolzen, entsteht daraus ein neues, eigenständiges Werk. Für dieses neue Werk darf man wiederum eine Lizenz vergeben
  • Tipp 5: Bearbeitungen kennzeichnen
  • Übersetzung
  • Umwandlung eines Werks
  • Synchronisierung von Musik mit anderen Werken
  • Wenn durch Modifikationen die Aussage oder der Gehalt eines Werks verändert wird, handelt es sich um eine Bearbeitung.
  • Doch bereits das Umwandeln von Farb- in Schwarzweiß-Fotos kann als Bearbeitung gelten, wenn sich zum Beispiel die Stimmung des Bildes ändert.
  • Allerdings kommt es bei der Frage, ob eine Veränderung eine „Bearbeitung“ ist, auf das konkrete Material an. Einfache Erklärgrafiken oder schematische Zeichnungen etwa, wie sie oft in Lernmaterialien zu finden sind, sollen einen Sachverhalt veranschaulichen. Wenn man sie in eine schwarz-weiße Version umwandelt, sollte sich die Aussage normalerweise auch nicht ändern.
  • Tipp 6: Lizenzhinweise bündeln
  • Verwendet man bestehendes Material, das mit unterschiedlichen Lizenzen versehen ist, ist es ratsam, die Hinweise auf den unterschiedlichen Status des Materials (noch einmal) gebündelt anzugeben.
  • Tipp 7: Es gibt auch das Zitatrecht
  • Wird das Material später weiter bearbeitet, könnte es jedoch passieren, dass der das Zitat rechtfertigende Kontext wegfällt. Aus der gesetzlich erlaubten Nutzung des Gedichttexts würde dann eine Urheberrechtsverletzung. Daher ist es ratsam, einen Hinweis auf den jeweiligen rechteinhaber – etwa den Verlag – auch dann anzubringen, wenn ein Zitat erlaubnisfrei genutzt wurde, um Klarheit für die spätere Verwendung zu schaffen.
  • Auch gemeinfreie Inhalte kennzeichen
  • CC-Zero-Widmung
  • „Public Domain Mark“
  • Allerdings ist es dennoch empfehlenswert, auf deren Status hinzuweisen. So ist für alle nachfolgenden Nutzer klar, dass keine Rechte am verwendeten Material beansprucht werden und keine weiteren Nachprüfungen erforderlich sind. Das macht es leichter, die Inhalte weiterzuverwenden.
  •  
    "Wenn offene Bildungsmaterialien unter freien Lizenzen stehen, ist das Weiterverwenden nicht nur erlaubt, sondern gewollt. Aber wann und wie darf man Materialien kombinieren und bearbeiten? "
Jöran Muuß-Merholz

Fünf Tipps für gutes Lizenzieren von OER - iRights.info - 0 views

  • 12. Juni 2017 | Henry Steinhau
  • Um Urheber zu sein, reicht es aus, dass man die Inhalte selbst geschaffen hat und ein Mindestmaß kreativer Leistung darin steckt. Der Urheberschutz entsteht dann automatisch.
  • Urheber eines Werks können nur Personen sein: Eine einzelne Person oder auch mehrere Beteiligte, die dann als Miturheber ihre jeweiligen Rechte gemeinsam ausüben. Organisationen, Firmen oder andere Institutionen – etwa Schulen – können dagegen selbst keine Urheber sein.
  • ...6 more annotations...
  • nicht ausreichend, da die genaue Variante und Version der Lizenz nicht angegeben
  • Viele, die Open Educational Ressources produzieren, verbreiten oder unterstützen, halten jedoch die Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung (CC-BY)“ für ideal.
  • Es ist nicht Pflicht, aber viel spricht dafür, diese Piktogramme bei offenen Bilungsmaterialien zu verwenden. Sie signalisieren auch bei schnellem Blick, ob und wie die Inhalte freigegeben sind.
  • Druck- und webfähige Vorlagen der Creative-Commons-Icons finden sich auf den Seiten von Creative Commons.
  • Wo genau Lizenzhinweise anzubringen sind, ist nicht speziell vorgeschrieben. Die Creative-Commons-Lizenzbedingungen legen aber fest, dass auf die Lizenz in der Art und Weise hingewiesen wird, wie es für das jeweilige Medium üblich ist. Bei einem Film wäre das etwa am Ende im Abspann. Auch bei Büchern ist es nicht zwingend, an jedem einzelnen veröffentlichten Foto einen Hinweis anzubringen, es kann auch gebündelt, zum Beispiel in einem Bildverzeichnis geschehen.
  • Licence Chooser“ von Creative Commons, welcher die Angaben bereitstellt.
Juergen Plieninger

OER-Seminar: Potenziale und Fallstricke - OER, Urheberrecht und Creative Commons Lizenzen (weböffentlich) - Google Präsentationen - 0 views

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    Matthias Andrasch: Präsentation Einführung Uni Köln in OER
web2write Idensen

OER-Materialien für Deutschkurse mit Flüchtlingen - 0 views

  •  
    " Aktuelles Dossiers Wissen Material Termine Community Kontakt Impressum Nutzungsbedingungen Datenschutz Sitemap RSS twitter.com/wb-web facebook.com/wb-web Login Suche Material Methoden OER-Materialien für Deutschkurse mit Flüchtlingen Linkliste OER-Materialien für Deutschkurse mit Flüchtlingen In dieser Linkliste sammeln wir ausschließlich Material, das als Open Eduational Resources (OER) im Netz zur Verfügung steht. Alle hier angegebenen Materialien können also ohne Bedenken genutzt werden, oftmals reicht eine Namensnennung. Die genaue Lizenz ist jeweils angegeben. Wenn Sie weitere Materialien zur Verfügung stellen möchten oder Links auf solche kennen, dann melden Sie sich bei uns! Material Audio Lingua http://www.audio-lingua.eu/ Ein Mitmachprojekt authentischer Tondateien (kurze Tondokumente, max. 120 Sekunden), die von Muttersprachlern aufgenommen wurden, nach Thema, Niveaustufen etc. sortiert. Ziel ist die Verbesserung des Hörverständnisses. Diese Tondateien sind für Unterrichtszwecke und private Nutzung lizenzfrei. MOOC Aussprachetraining für syrische Deutschlerner Dieser MOOC vom Anbieter mooin richtet sich speziell an geflüchtete Menschen aus Syrien und will besonders die Aussprache der deutschen Sprache erleichtern. In kurzen Videos und zusätzlichem Übungsmaterial wird die Aussprache von Lauten, die die arabische Sprache nicht kennt, erläutert und eingeübt. Die Lernangebote sind lizenziert unter einer CC BY 3.0 Deutsch Lizenz. Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V. Speziell für ehrenamtliche und nicht einschlägig für „Deutsch als Zweitsprache" ausgebildete Lehrkräfte hat das Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V. das Qualifizierungsangebot „Sprachanker" entwickelt. Ehrenamtliche können kostenlos am Qualifizierungsangebot teilnehmen. Zusätzlich gibt es eine „Handreichung für die Gestaltung von Deutschkursen mit Flüchtlingen"
Jöran Muuß-Merholz

Drei Mythen über Open Educational Resources - iRights.info - 0 views

  • 11. September 2014 | Till Kreutzer
  • Dabei zeigen die Erfahrungen mit freien Lizenzen, Open-Source-Software und Wikipedia, dass kein Problem unüberwindbar ist, oft aber neue Antworten gefunden werden.
  • Mythos 1: OER bergen große urheberrechtliche Probleme
  • ...19 more annotations...
  • Sie basieren zwar grundsätzlich auf dem Urheberrecht und sehen auch keineswegs vor, dass deren Inhaber auf Urheber- und Nutzungsrechte verzichten müssten.
  • Verträge
  • Open Educational Resources basieren auf freiwilligen Entscheidungen und stehen insofern perfekt mit dem Urheberrecht in Einklang.
  • da sie – verglichen mit den urheberrechtlichen Regelungen – verhältnismäßig leicht verständlich sind.
  • Sie steigern damit die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Bildungsmaterialien, die häufig bereits ohnehin frei ins Netz gestellt werden. Dies kommt Anbietern und Nutzern gleichermaßen zugute.
  • Zwar kann auch die Interpretation von Open-Content-Lizenzen in Grenzfällen sehr kompliziert sein – verglichen mit der Komplexität der gesetzlichen Regelungen sind die weitaus meisten Fragen jedoch recht einfach zu klären, selbst für juristische Laien.
  • Die mit Open Educational Resources verbundenen Rechtsfragen können zwar durchaus kompliziert sein, unüberwindbare Rechtliche Hindernisse ergeben sich aber nicht
  • Mythos 3: Die Qualitätssicherung bei OER ist schlechter
  • Mythos 3: Die Qualitätssicherung bei OER ist schlechter
  • Mythos 3: Die Qualitätssicherung bei OER ist schlechter
  • Entstehungsprozess ab. Hier sind zunächst alle Modelle denkbar, die auch bei herkömmlichen Bildungsmaterialien angewendet werden. Der OER-Begriff sagt noch nichts darüber aus, wie die Lehr- und Lernmaterialien entstehen, sondern zielt auf die Nutzungsmöglichkeiten, die solche Materialien eröffnen
  • Redaktionelle Prozesse unter Anwendung von Peer-Review-Verfahren sind ebenso möglich wie andere herkömmliche Methoden.
  • An der Wikipedia zeigt sich, dass auch Communities sehr effizient Qualitätssicherung betreiben können, wenn sie gut organisiert sind.
  • es dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass sie traditionellen Publikationen dieser Art heute weit überlegen ist.
  • Wikipedia hat aber dem Einwand den Bogen entzogen, dass Materialien, die in dezentralen Strukturen entwickelt und im Prinzip von jedermann verändert werden können, generell qualitativ minderwertig seien oder sich die Qualität nicht dauerhaft erhalten lasse. Wikipedia zeigt vielmehr deutlich, dass intelligente Organisationskonzepte und Anreizmodelle ohne weiteres für hohe Qualität sorgen können.
  • Abseits von konkreten Erkenntnissen aus Modellprojekten bleiben Diskussionen über Qualitätssicherung und die Gefahren neuer Modelle ohnehin rein theoretisch.
  • Open Educational Resources machen es im Idealfall zugleich möglich, dass sie von denjenigen Menschen geschaffen, aktualisiert, angepasst werden, die sie selbst nutzen – sei es als Lehrender oder als Lernender
  • Man muss nicht davon überzeugt sein, dass Open Educational Resources ein guter und richtiger Ansatz sind, um Bildung zu fördern. Wer sie aber nur als Gefahr sieht und unreflektiert auf vermeintliche Nachteile verweist, muss sich vorwerfen lassen, das offensichtliche Potenzial bewusst zu ignorieren oder schlicht nicht zu verstehen.
  • Finanzierungs- oder Qualitätssicherungsfragen sind dabei Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Unüberwindbare Hürden aber sehen anders aus.
Jöran Muuß-Merholz

Commons:Photographien erkennbarer Personen - Wikimedia Commons - 1 views

  • Auf Grund der Erwartung auf Privatsphäre sollte vor dem Hochladen eines Photos einer identifizierbaren Person, das an einem privaten Ort aufgenommen wurde, das Einverständnis des Abgebildeten eingeholt werden, unabhängig davon, ob die Person genannt wird oder nicht.
  • moralische Verpflichtung, keine Photographien hochzuladen, die eine vernünftige Erwartung der Privatsphäre des Abgebildeten verletzen
  • Zum Beispiel könnte ein Modell zugestimmt haben, ein Bild für ein persönliches Portfolio machen zu lassen, aber nicht zur Veröffentlichung im Internet. Der Photograph und der Hochlader müssen sicher sein, dass, wenn nötig, das gegeben Einverständnis das Hochladen auf Commons miteinschließt.
  • ...5 more annotations...
  • Einverständnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten
  • Für ein Selbstporträt, wo der auf dem Photo Abgebildete auch der Photograph und/oder der Hochlader ist, wird ein Einverständnis angenommen
  • Normalerweise reicht es, dass der Hochladende versichert, dass ein Einverständnis gegeben wurde. Die {{Einverständnis}}-Vorlage kann zu diesem Zweck verwendet werden, muss aber nicht.
  • Ein Beispiel für eine freiere Einverständniserklärung, die mehr erlaubt, als sie für Commons benötigt wird, wäre ein Modelvertrag, in dem der Abgebildete sein Recht am eigenen Bild abgibt.
  • Diffa
Jöran Muuß-Merholz

Modelvertrag - Wikipedia - 1 views

  • Ein Modelvertrag – auch Model Release genannt – ist die schriftliche Zustimmung einer fotografierten Person zur Verwendung und Veröffentlichung ihres Bildes durch den Fotografen.
  • durch das Recht am eigenen Bild (§ 22 Satz 1 KunsturheberRechtsgesetz (KUG)) geschützt
  • kommerziell verbreiten möchte
  • ...2 more annotations...
  • Andere Persönlichkeitsrechte wie etwa das recht auf Achtung der Ehre bleiben vom Modelvertrag unberührt.
  • Manche Bildagenturen fordern grundsätzlich einen Modelvertrag, wenn erkennbare Personen Hauptbestandteil eines Fotos sind.
Jöran Muuß-Merholz

Offen-Definition - Open Definition - Defining Open in Open Data, Open Content and Open Knowledge - 0 views

  • Wissen ist offen, wenn jedeR darauf frei zugreifen, es nutzen, verändern und teilen kann – eingeschränkt höchstens durch Maßnahmen, die Ursprung und Offenheit des Wissens bewahren.
  • Jegliche weitere Informationen, die zur Einhaltung von Lizenzbestimmungen benötigt werden (etwa die Namen der Mitwirkenden, welche für die Einhaltung von Namensnennungs-Anforderungen benötigt werden), müssen das Werk ebenfalls begleiten.
  • Das Werk muss in einer zweckdienlichen und modifizierbaren Form zur Verfügung gestellt werden, sodass keine unnötigen technischen Hindernisse bei der Ausübung genehmigter Rechte entstehen.
  • ...17 more annotations...
  • zumindest in einem Format, das mit zumindest einer freien/libre/open-source Software-Anwendung bearbeitet werden kann
  • Verwendung
  • Weiterverbreitung
  • einschließlich Verkauf
  • Veränderung
  • Teilung
  • Zusammenstellung
  • Die Lizenz darf keine Person oder Gruppe diskriminieren.
  • Übertragung
  • Die Lizenz darf niemanden darin beschränken, das Werk für einen bestimmten Zweck zu verwenden.
  • aufzwingen
  • Zuschreibung
  • Zuschreibung der Mitwirkenden, RechteinhaberInnen, SponsorInnen und UrheberInnen
  • einen anderen Namen oder Versionsnummer als das ursprüngliche Werk tragen, oder auf andere Weise hervorheben, welche Änderungen vorgenommen wurden
  • Teilen unter gleichen Bedingungen Die
  • Die Lizenz kann die Speicherung von Urheberschutzvermerken und Kennzeichnung der Lizenz verlangen
  • Die Lizenz kann fordern, dass veränderte Werke in einer Form zur Verfügung gestellt werden, die weitere Veränderungen bevorzugt.
  •  
    Die Open Definition in der Version 2.0 liegt auf Deutsch vor. Sie kann als Gold-Standard auch für #OER gelten.
Jöran Muuß-Merholz

Arbeitsgruppe von Bildungsministerium und Kultusministerien zu OER betont "positive Wirkungsmöglichkeiten" | netzpolitik.org - 0 views

  • Angesichts des umfänglichen Fragenkatalogs und der langen Dauer seiner Erstellung ist der Bericht mit elf Seiten vergleichsweise knapp ausgefallen.
  • Deutlich wird an den Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe eine prinzipiell positive Beurteilung von OER, die sich auch im Fazit widerspiegelt:
  • Eher überraschend und wenig hilfreich ist jedoch die zweite Empfehlung im Bezug auf Rechtssicherheit offener Lizenzen. Überraschend deshalb, weil sie den Ergebnissen einer diesbezüglich vom BMBF beauftragten Studie von Till Kreutzer widerspricht, die sich gegen eine eigene OER-Lizenz ausspricht:
Jöran Muuß-Merholz

Olaf Scholz: Keynote: Campus Innovation 2014 - 1 views

  • arbeitet mit der Axt an den Wurzeln der traditionellen öffentlichen Kommunikationsverläufe
  • Wir müssen, was die Digitalisierung betrifft, alle miteinander aus der Bedrohungsdiskussion eine Chancendebatte machen.
  • Gleichzeitig muss Bildung grundsätzlich für alle da sein, muss sie allen zugänglich sein, und wenn es eine ernsthaft demokratische Seite der Digitalisierung gibt, dann besteht die weniger im Dauertwittern eigener Befindlichkeiten, womöglich live vom Rednerpult des Bundestages, als vielmehr darin, dass Informationen, auch wissenschaftliche, frei zugänglich sind und ausgetauscht werden können, natürlich unter Beachtung der Copyright-Regeln. Aber es darf niemand mehr dumm bleiben, weil ihm die Quellen versperrt sind und er oder sie gar nicht erst zu fragen wagt.
  • ...33 more annotations...
  • Regionalen Arbeitsgruppe zu Content & Technology
  • Andererseits haben Hochschulen andere Aufgaben als Volkshochschulen, die in Hamburg übrigens fast so alt sind wie die Universität.
  • Es geht um die Steigerung der Qualität von Lehre und  Studium; es geht darum, die Hochschulen in den Stand zu versetzen, mit hohen Studierendenzahlen und einer zunehmenden Heterogenität Ihrer Studentenschaft umzugehen; es geht darum, national und international die besten Köpfe für die Hamburger Hochschulen zu gewinnen.
  • Verheißungen vom „Digitalen Erasmus für alle“, von einem europäischen MOOC-Verbund
  • Und wer sich jetzt nicht überlegt, wie er sich in Position bringt, dem droht möglicherweise in einigen Jahren dasselbe Szenario, das wir etwa jetzt in der Verlags- und Buchhandelsbranche erleben: dass er nämlich die Vorgaben eines kommerziellen Plattforminhabers akzeptieren muss, um mit seinen Angeboten überhaupt noch wahrgenommen zu werden. Um es ganz klar zu sagen: ich möchte nicht, dass irgendwann einmal ein internationaler Monopolist diktiert, welche Inhalte an Hamburger Hochschulen gelehrt werden und welche nicht.
  • wir haben in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit allen staatlichen Hamburger Hochschulen – Universität, TU, HAW, HCU, HfMT, HfbK – und mit dem Multimedia Kontor Hamburg darüber diskutiert, wie die Grundzüge einer gemeinsamen Digitalisierungsstrategie aussehen könnten
  • Wir müssen den Willen haben, diese Entwicklung selbst zu gestalten. Andernfalls werden uns die Googlies und die Apple Cores, die Courseras und Udacities dieser Welt die Bedingungen diktieren, unter denen wir in Zukunft leben, arbeiten und lernen – ein Szenario, das ich für eine demokratische Gesellschaft für schlicht nicht akzeptabel halte.
  • universitäre Lehrangebote für jedermann zugänglich machen. Damit ergeben sich ganz neue Möglichkeiten für individuelle Bildungschancen und -karrieren; neue Zielgruppen können erschlossen, Bildungsübergänge können erleichtert werden, zum Beispiel von der Schule zur Hochschule. Im Bereich der beruflichen Fortbildung tun sich völlig neue Möglichkeiten auf.
  • Arbeitstitel „Hamburg Open Online University“
  • Eine selbstentwickelte und -betriebene gemeinsame Plattform aller Hamburger Hochschulen
  • eine Enabler-Technologie, eine offene Architektur mit Basisfunktionalitäten, die über entsprechende Schnittstellen die Einbindung von externen Tools ermöglicht
  • offene Standards
  • Das Etablieren eines neuen didaktischen e-learning-Ansatzes
  • „problem based learning“.
  • Wie müsste ein Ersatz für die Köhlbrandbrücke idealerweise aussehen“?
  • dass Studierende mit Nichtstudierenden in diesem Kontext zusammen arbeiten
  • Materialien
  • bearbeitet in der Gruppe mithilfe der zur Verfügung stehenden Materialien die Aufgabe und kann die Ergebnisse anschließend mit anderen Gruppen im Netz diskutieren
  • diese Projektarbeit
  • die im Rahmen der Erarbeitung erstellten neuen Materialien werden in die Online-Bibliothek übernommen
  • Eine Vorreiterrolle Hamburgs bei der Entwicklung qualitätsgesicherter OER, open educational ressources
  • Beschreibung: Lehr- und Lernmaterialien, die jedem Nutzer im Netz zur freien Verfügung stehen
  • Wir wollen, dass möglichst alle Materialien, die im Rahmen der „Hamburg Open Online University“ entwickelt und verwendet werden, einen geprüften OER-Standard haben. Das Ziel ist, dass sich „OER – made in Hamburg“ zu einem anerkannten Markenzeichen entwickeln und überall auf der Welt Anwendung finden.
  • Förderprogramm bessere Bedingungen zum Realisieren entsprechender Projekte schaffen
  • Es geht um Inhalte, Didaktik, Recht, Governance, Support, Qualifizierung und – eher zuerst als zuletzt – Qualität
  • Lehre muss Top-Priorität haben.
  • Support und Qualifizierung
  • Wir wollen sehen, dass wir dies nicht nur für unsere Hamburger Hochschulen praktizieren, sondern – über unser Beispiel – es auch zu einem bundesweiten Standard machen.
  • dass alle staatlichen Hamburger Hochschulen gemeinsam angetreten sind, um dieses Ziel zu erreichen: beim Strategiewettbewerb „Hochschulbildung und Digitalisierung“ des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft.
  • Dass künftig jeder und jedem ein breiter Fundus unterschiedlichster Materialen zur individuellen Bildung zur Verfügung steht, dass sich künftig jede und jeder auch aktiv an Lernprozessen mit unterschiedlichsten Partnern beteiligen kann
  • Insbesondere für Schülerinnen und Schüler wird sich hier ein breites Anwendungsfeld ergeben. Sie können sich frühzeitig orientieren, Anregungen für ein späteres Studium gewinnen, eigene Qualifikationen überprüfen und wenn nötig nacharbeiten
  • Brückenangebote den Übergang zwischen Schule und Studium erleichtern und so die Abbrecherquoten minimieren
  • natürlich wird dieser Prozess zusätzliche Ressourcen erfordern, die die Stadt den Hochschulen zur Verfügung stellen wird
Jöran Muuß-Merholz

schulbilder.org - Nutzungsbedingungen - 2 views

  •  
    "Der Benutzer hat das Recht: Die Arbeit für personliche oder pedagogische Zwecke zu benutzen."
Jöran Muuß-Merholz

Lizenzgebührforderung für Foto unter CC-Lizenz | blog.christian-hufgard.de - 2 views

  •  
    "Wer eine Webseite erstellt braucht dafür eigentlich auch immer Bilder. Mittlerweile gibt es Millionen professionell erstellte Fotos, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht sind. Verwendet man ein solches, muss man den Urheber nennen und auf den vollständigen Lizenztext verlinken. Vergisst man dies, oder unterlässt es aus Unwissenheit, bekommt man üblicherweise eine E-Mail des Urhebers mit dem freundlichen Hinweis, den Fehler doch bitte zu korrigieren. Oder aber, es flattert ein Brief mit einem Angebot zur "Nachlizenzierung" in den Briefkasten."
Jöran Muuß-Merholz

Öffentliches Geld muss zwingend eine freie Lizenz bedeuten. Ein Kommentar. - 1 views

  • Öffentliches Geld muss zwingend eine freie Lizenz bedeuten
  • Es geht vielmehr darum, wer welchen Zugang zu welchen Materialien und Ressourcen hat.
  • Wie kann der Zugang zu Informationen gesichert werden? Wer sollte in seiner Kreativität im Internet wie unterstützt werden (und nicht behindert)?
  • ...5 more annotations...
  • Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass jeder Euro aus öffentlichen Kassen, der in die Erstellung von Werken in Wissenschaft und Forschung, in die Produktion von Inhalten – etwa bei der staatlichen Filmförderung oder im öffentlich-rechtlichen Rundfunks – zwangsläufig eine freie Lizenz zur Folge hat.
  • hierum sollte es nicht einmal eine Diskussion geben, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass der Bürger nicht zweimal für das Gleiche zahlen muss
  • Wenn aber öffentliches Geld zum Einsatz kommt, muss das direkte Folgen für den Einsatz von freien Lizenzen in allen gesellschaftlichen Bereichen haben
  • Der Endverbraucher muss endlich ein Recht auf Privatkopie bekommen
  • Recht auf Remix
Jöran Muuß-Merholz

14.000 € für die Nichtnennung des Urhebers | Recht am Bild - 0 views

  • Für die Missachtung der Creative Commons-Lizenzbedingungen hat ein Fotograf die außergerichtliche Zahlung von 14.000€ vom unzulässig nutzenden Unternehmen erreicht.
  •  
    "Für die Missachtung der Creative Commons-Lizenzbedingungen hat ein Fotograf die außergerichtliche Zahlung von 14.000€ vom unzulässig nutzenden Unternehmen erreicht."
Jöran Muuß-Merholz

Neue Regeln für das Kopieren ab 1.1.2013 - 0 views

  • Ab dem 1. Januar  2013 sind digitale Vervielfältigungen aus Schulbüchern möglich. Pro Schuljahr und Schulklasse können aus einem Werk 10 %, maximal aber 20 Seiten vervielfältigt werden.
  • Zulässig ist das Einscannen von Werken
  • Vervielfältigungen im Umfang von 10 % eines Druckwerks
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  • Obergrenze von 20 Seiten
  • Umfang bezieht sich auf ein Werk und eine Schulklasse im Zeitraum eines Schuljahres
  • Die eingescannten Materialien müssen für den individuellen Unterrichtsgebrauch gefertigt werden
  • Bei Werken, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind sowie bei graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik (Noten) ist die Digitalisierung nur aus Printmedien erlaubt, die ab dem Jahr 2005 erschienen sind
  • Lehrkräfte können die digitalisierten Materialien für den eigenen Unterrichtsgebrauch digital nutzen, beispielsweise über interaktive Whiteboards (IWB) oder Beamer
  • Lehrkräfte können die Scans zudem im jeweils erforderlichen Umfang auch auf ihren Speichermedien ablegen (z.B. PC, IWB, Tablet, Laptop). Dies umfasst auch die Speicherung auf einem für die individuelle Lehrkraft geschützten Bereich auf dem Schulserver
  • Die eingescannten Materialien können ausgedruckt und an die Schüler verteilt werden.
  • Die zur Veranschaulichung des individuellen Unterrichts hergestellten digitalisierten Materialien dürfen daneben in digitaler Form (beispielsweise per USB-Stick oder auf CD) an ihre Schüler für den Unterrichtsgebrauch weitergegeben werden
  • Die Schüler können die digital übermittelten Materialien ausdrucken. Die Vervielfältigungsstücke dürfen von den Schülern anschließend jedoch nicht weiter verbreitet werden, weder in analoger noch digitaler Form
  • Aus praktischen und rechtlichen Gründen wurde jedoch der Bezugswert des "kleinen Teil eines Werkes" von 12 % auf 10 % eines Werkes, maximal jedoch auf 20 Seiten beschränkt
  • Dabei ist zu beachten, dass die Obergrenze (10 %, max. 20 Seiten) für analoge und digitale Vervielfältigungen gilt. Es können somit nicht im Umfang von 10 % analoge und 10 % digitale Vervielfältigungen aus einem Werk erstellt werden
  • Regelungen für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken oder Werkteilen für Zwecke des Unterrichts an den Schulen auf Lernplattformen mit passwortgeschütztem Zugang für Unterrichtsteilnehmer bleiben unverändert
  • auch künftig nicht erlaubt ist, Teile von Werken, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind (Schulbücher) beispielsweise in eine Lernplattform (Moodle) einzustellen
  •  
    Ergänzungsvereinbarung zum Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Jöran Muuß-Merholz

Ressourcen für Pädagogen - YouTube-Hilfe - 1 views

  • Kann ich YouTube-Videos für pädagogische Zwecke im Unterricht verwenden? YouTube ist nicht der Eigentümer des auf der Website geposteten Contents und kann daher kein Recht zur Verwendung des Contents gewähren. Nur der tatsächliche Eigentümer kann dieses Recht gewähren.
  •  
    "Kann ich YouTube-Videos für pädagogische Zwecke im Unterricht verwenden? YouTube ist nicht der Eigentümer des auf der Website geposteten Contents und kann daher kein Recht zur Verwendung des Contents gewähren. Nur der tatsächliche Eigentümer kann dieses Recht gewähren. Klicken Sie auf den Kanal eines Eigentümers, um mit ihm Kontakt aufzunehmen. Von dort können Sie ihm über unsere Funktion für private Nachrichten eine Anfrage senden."
Benjamin Wagener

Schule digital - YouTube - 0 views

  •  
    Recht guter Beitrag vom elektrischen Reporter zu den Problemen beim Einsatz verschiedener Medien im Schulunterricht und Open Educational Resources.
Jöran Muuß-Merholz

Offene Bildung | Suchen, Finden, Nutzen - 0 views

  •  
    "Zur Zeit darf von den meisten Verlagen veröffentlichtes Bildungsmaterial nicht digitalisiert werden. Damit wird der Einzug digitaler Medien in die Bildung blockiert. Diese Webseite gibt einen Überblick über frei zu nutzende Bildungsmaterialien, d.h. Materialien, die kopiert und zum Teil auch verändert werden können, ohne das Recht des Urhebers zu verletzen."
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