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Jöran Muuß-Merholz

segu Geschichte | Konzeptionsmerkmale und Statements | Projektvorstellung beim OER Fest... - 0 views

  • segu Geschichte | Konzeptionsmerkmale und Statements | Projektvorstellung beim OER Festival #OERde16 von Christoph Pallaske · Published 29. Februar 2016
  • Alternative zum Schulbuch
  • segu Geschichte hat einen Pokal und eine Urkunde für die Nominierung im Bildungsbereich Schule erhalten
  • ...10 more annotations...
  • drei Statements zur Praxis der Erstellung von OER gegeben werden, die auf der inzwischen fünfjährigen Erfahrung der Entwicklung der Lernplattform beruhen
  • im Rahmen einer abgeordneten Lehrerstelle (Februar 2011 bis Januar 2017) am Historischen Institut der Universität zu Köln vom Historiker und Geschichtsdidaktiker Dr. Christoph Pallaske
  • Lernkonzept zur Planarbeit im Offenen Geschichtsunterricht und unterstützt damit selbstgesteuertes, individuelles und auf Differenzierung zielendes Lernen
  • Quizformate
  • Digitale Zeitleisten
  • Lernvideos
  • Digitale Karten
  • Interaktive Schaubilder
  • Virtuelle Erkundung historischer Orte mittels StreetView
  • Alternativen zum Konzept des kommerziellen Schulbuchs
A Guettl

segu | Frühgeschichte und Antike - 0 views

  •  
    Materialien zu Schulfach: Geschichte
Jöran Muuß-Merholz

Open Educational Resources - OER: Geschichte und Einordnung der deutschen Deb... - 0 views

  • mit „frei verfügbaren Lernmaterialien“ übersetzen
  • kommerziell erstellten
  • Diese Länder spiegeln wider, welche Regionen der Erde von OER am meisten profitieren können: Afrika – SENEGAL und KENIA Arabische Staaten – OMAN Asiatisch-Pazifischer Bereich – INDONESIEN Lateinamerika und Karibik – KOLUMBIEN
  • ...3 more annotations...
  • Advocacy
  • Policy Development
  • Teacher training
Jöran Muuß-Merholz

OER | Open Educational Resources | Freie Bildungsmedien in Deutschland | #OERcamp in Br... - 2 views

  • In Deutschland hingegen wissen bislang nur wenige etwas mit OER anzufangen
  • Aus Sicht des Projekts segu (Lernplattform für Offenen Geschichtsunterricht, die sich seit Dezember 2011 als OER labelt) sei das OERcamp ausdrücklich empfohlen – und (da selbst verhindert) hier fünf Anmerkungen bzw. Diskussionsanregungen
  • Ja! Es ist heute problemlos möglich, anspruchsvolle Lernmaterialien als OER online zu veröffentlichen
  • ...15 more annotations...
  • anfängliche OER-Begeisterung inzwischen wieder etwas abgekühlt. Das Problem: Der Zuwachs an neuen OER-Lernmaterialien hält sich bislang in engen Grenzen
  • Festhalten an der Unabhängigkeit (und die OER-Bewegung stagnieren oder wieder einschlafen sehen) vs. Forderung nach staatlicher Unterstützung überdenken
  • OER”: neuer Name oder Namenszusatz
  • Vielmehr eröffnen die OER großes didaktisches Neuland
  • für Lehrer große Vorteile und auch neue Möglichkeiten zur Kommunikation über Lernmaterialien
  • Schüler können in OER-Lernumgebungen endlich sinnvoll mit PC oder Tablet im Unterricht arbeiten
  • Welche neuen didaktischen Potenziale bieten die OER?
  • Wie positionieren sich die OER zu den etablierten kommerziellen Anbietern von Bildungsmedien resp. Schulbuchverlagen
  • die Kirche im dOERf zu lassen
  • hier die “guten” OER, dort die “bösen” profitorientierten Verlage (welches Unternehmen will kein Geld verdienen?), weder angemessen noch zielführend
  • Kann Dialog dazu führen, dass die Verlage von den OER lernen? Selbiges gilt im Übrigen auch für die Frage nach dem Umgang mit Kooperationen zum Beispiel mit Geräte- oder Softwareanbietern.
  • Archive, Behörden, Ministerien, Landesämter, Firmen, Museen, Vereine und auch Firmen halten sehr oft Unmengen professionell aufbereiteten Materialien auf ihren Webseiten oder auch nur in ihren CMS vor. Mit wenigen Ausnahmen sind diese Materialien jedoch nicht frei nutzbar für Bildungszwecke
  • Teil dieser Anbieter über Bündnisse wie das Stuttgarter gewinnen, würde dieses die Landschaft der freien Bildungsinhalte ungemein bereichern
  • Lehrerinnen und Lehrer könnten dann diese Materialien für ihre Zwecke anpassen und an die Schüler weitergeben
  • freie Bildungsmedien
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    Christoph Pallaske macht sich anlässlich des bevorstehenden OERcamps Gedanken zu OER in Deutschland.
Jöran Muuß-Merholz

Das Projekt EDUdigitaLE der Universität Leipzig macht OER zum Gegenstand univ... - 0 views

  • September 1, 2017
  • Thema OER in der Lehrerausbildung an der Universität Leipzig – ein Artikel von Anja Neubert
  • Online-Portal oer.uni-leipzig.de.
  • ...6 more annotations...
  • Das Projekt EDUdigitaLE ist einer “Kultur des Teilens” verpflichtet
  • seit 2015 in Form von geschichts- und mathematikdidaktischen Praxisprojekten an der Universität Leipzig
  • entwickeln Lehramtsstudierende der Fächer Geschichte und Mathematik didaktische Konzepte und Lernmaterialien für beide Schulfächer, welche im Anschluss als OER auf der Internetseite oer.uni-leipzig.de veröffentlicht werden
  • welche unter einer CC-BY-SA Lizenz stehen, kostenfrei abrufen, nutzen und an eigene Lernsituationen anpassen
  • Mit der Erstellung und Publikation von OER unter einer freien Lizenz werden Ideen, Konzepte und Leistungen von Lehramtsstudierenden anschlussfähig an schulische Praxis
  • Mit der Thematisierung und Auseinandersetzung mit OER, Urheberrechtsfragen und entsprechender Lizenzierung von Lernmaterialien leistet das Konzept von EDUdigitaLE einen Beitrag zur Förderung von Medienkompetenz angehender LehrerInnen
Jöran Muuß-Merholz

Deutschsprachige #OER - Versuch einer ersten Bilanz « Damian Duchamps' Blog - 2 views

  • Debatte um den Schultrojaner der  “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) 
  • sehr ähnlichen Vertrag gegeben, in welchem die Digitalisierung von Lehr- und Lernmaterialien von Schulbuchverlagen noch nicht mit der gleichen Ausdrücklichkeit generell untersagt worden war.
  • So wurde Thorsten Larbig, zumindest eine Zeit lang, zur Speerspitze der deutschsprachigen Bewegung um freie Bildungsinhalte (OER).
  • ...23 more annotations...
  • offenener Brief von Thorsten Larbig mit dem Titel Betreff: Betreff “#Schultrojaner“ || Liebe Schulbuchverlage! 
  • Educamp in Bielefeld.
  • weitere Verbündete für die Idee gewonnen werden, so wie beispielsweise Wikimedia e. V,  rpi-virtuell und die  Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet  e. V. (zum.de).
  • Idee der freien Bildungsinhalte im deutschsprachigen Raum recht spät
  • Paul Stacey, der in seinem umfangreichen Beitrag 2011 The Year Of Open die Entwicklungen des Jahres vor allem mit Blick auf Nordamerika zusammenfasst,
  • die entscheidende Rolle der Creative Commons Lizenzen
  • die Zahl der Creative Commons lizenzierten Angebote an freien Bildungsinhalten von Individuen als auch Institutionen als Indikator für den Stand der Entwicklung nimmt, so steht diese im deutschsprachigen Raum noch fast bei Null.
  • Thematisiert wird bisher jedoch kaum die Möglichkeit, auch eigene Materialien Creative Commons (CC) lizenziert für andere zur Nutzung freizugeben
  • zwei Bildungsserver
  • Landesbildungsserver Baden-Württemberg und der Bildungsserver Sachsen-Anhalt
  • Fachportal ist selbstgesteuert entwickelnder Geschichtsunterricht schon den Schritt gegangen und hat sein Angebot CC lizenziert.
  • ZUM.de
  •  Mathematik-digital.
  • Da dort die Materialien “absolut zugänglich und für den Unterrichtsgebrauch vervielfältigbar” sind, schätzt man den Handlungsdruck als nicht so groß ein.
  • Leuchtendes Beispiel für ein Ministerium, welches Bildung direkt mit CC lizenzierten Materialien anspricht, ist das BMU mit dem Portal Umwelt im Unterricht.
  •  SEOS Projekt.
  • Wikimedia e.V., die ihre Inhalte wie die Wikipedia selbst von Anfang an offen lizenziert haben und sich über Wikibooks und Wikiversity aktiv in die Bereitstellung CC lizenzierter Bildungsinhalte einbringen wollen.
  •  Bildungsbündnis Open Content,
  • Stuttgarter Erklärung 
  • Schon 2007 beschäftigte man sich in Deutschland mit dem Thema wie das Interview “Prof. Dr. Bernd Lutterbeck und Robert A. Gehring im Chat-Interview: Open Educational Resources“
  • Feste Strukturen wird es auch brauchen, wenn freie Bildungsinhalte inhaltlich, qualitativ und strukturell vorangetrieben werden sollen. Gemeinsame Standards müssen diesbezüglich verabredet werden und brauchen Unterzeichner, sollen sie in die Breite getragen werden.
  • verbindlicherer Strukturen bedürfen,
  • Wie ein OER Projekt in Deutschland für den Grundschul- und Sekundarbereich angegangen werden könnte, ist skizziert im Abschnitt “Projekt: Open Educational Resources an Schule” des Kapitels “Gemeinsam Lehren und Lernen: Open Educational Resources in Universitäten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen” im e-Book Freiheit vor Ort.
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    Blogpost von Damian Duchamps zum Thema. Absatz über Entstehung der Debatte/Bewegung.
Jöran Muuß-Merholz

OER-Portal | HISTOdigitaLE - 0 views

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    "Im Zentrum dieses Projektes stehen Open Educational Resources (OER). HISTOdigitaLE versteht diese frei verfügbaren, individuell veränderbaren und kostenfreien Lehr-/und Lernmaterialien als Chance zur Öffnung und zum Austausch von/zwischen universitärer LehrerInnenbildung, Schulpraxis sowie lokaler, regionaler und glokaler Erinnerungskultur. "
Jöran Muuß-Merholz

Fremde Inhalte auf eigenen Seiten - iRights.info - 0 views

  • 26. Juni 2017 | Matthias Spielkamp
  • Auch wenn kein ausdrücklicher Hinweis angebracht ist (etwa ein „©“-Zeichen oder dergleichen), muss man davon ausgehen, dass man fremde Inhalte nicht einfach verwenden darf, sondern eine Erlaubnis braucht
  • Zwar ist es erlaubt, von fremden Werken einzelne Kopien zum „privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch“ zu machen. So steht es im Gesetz. Ein Foto oder einen Text aus dem Web herunterzuladen, ist also rechtlich in der Regel kein Problem.
  • ...11 more annotations...
  • Eine Veröffentlichung gilt nicht als privater Gebrauch.
  • Die Angaben sind also grundsätzlich die gleichen wie im Web, nur dass die Links ausgeschrieben werden. Ganz schön viel zu beachten, aber eine Kleinigkeit, wenn man bedenkt, was man dafür bekommt.
  • Das kann unter Umständen so aussehen, als würde das Video auf der eigenen Website gespeichert sein, obwohl es vom Video-Hoster gestreamt wird. Solches Einbetten ist aber üblicherweise dennoch unproblematisch, mehr zu dem Thema kann man in dem Text „Streaming, Embedding, Downloading“ lesen.
  • Embedding darf aber nicht verwechselt werden mit dem erneuten Hochladen eines Videos. Das wäre in der Regel eine Rechtsverletzung, wenn man dafür nicht die Erlaubnis des Video-Urhebers hat. Nutzt man Material, das bereits unter Creative-Commons-Lizenzen freigegeben ist und veröffentlicht damit eigene Videos, so bietet sich etwa der Abspann und die Videobeschreibung an, um Angaben zu Urhebern und Lizenzen zu machen.
  • bietern wie Soundcloud und Hearthis.at
  • sogenannte „lizenzfreie“ Grafiken, die im Web angeboten werden (tatsächlich handelt es sich dabei meist um eine kostenlose Lizenz). Bei Websites, die solche „lizenzfreien“ Grafiken anbieten, empfiehlt es sich stets, einen genaueren Blick in die Nutzungs- oder Lizenzbedingungen zu werfen. Häufig gibt es darin weitere Beschränkungen, die zum Teil eher schwammig formuliert sind und weniger erlauben, als man zunächst denken könnte
  • sogar Schulaufsätze
  • „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind […] persönliche geistige Schöpfungen“ – so steht es im Urheberrechtsgesetz. Dabei ist entscheidend, dass der Text individuelle Züge des Schöpfers aufweist, nicht aber, dass er Neuigkeitswert hat. Auch die millionste Geschichte eines Mädchens, das sich in einen Jungen verliebt und mit ihm durchbrennt, ist urheberrechtlich geschützt,
  • So können etwa Journalisten meist davon ausgehen, dass nicht nur Essays oder längere Reportagen, sondern auch Artikel zum Tagesgeschehen vom Urheberrecht geschützt sind
  • Texte von Autoren, die vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, können in der Regel ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Ihr Urheberrechtsschutz ist abgelaufen, sie sind „gemeinfrei“
  • .
Jöran Muuß-Merholz

Die Bearbeitung im Urheberrecht | OERinfo - Informationsstelle OER - 0 views

  • Begriff der „Bearbeitung“. Dieser Text erklärt anhand typischer Fälle, was unter dem Begriff zu verstehen ist. Außerdem werden zustimmungsfreie Bearbeitungssmöglichkeiten vorgestellt, die das Urheberrecht selbst bietet
  • „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.“
  • Umarbeitung eines Romans in ein Theaterstück, einen Film oder einen Comic
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  • Auch Übersetzungen sind Bearbeitungen im urheberrechtlichen Sinn
  • Wird ein Hörspiel oder ein Podcast in eine schriftliche Fassung übertragen, spricht man ebenfalls von einer Bearbeitung
  • Das Urheberrecht kann sich auch auf eigentümliche Figuren und Charaktere einer Geschichte erstrecken. Die Zustimmungspflicht bleibt also in vielen Fällen auch dann gegeben, wenn man die Protagonistin eines Romans unter gleichem Namen in einem eigenen Werk auftreten lässt.
  • Auch die ausschnittsweise Veränderung von Fotografien oder anderen Bildwerken kann zu einer urheberrechtlichen Bearbeitung werden, etwa wenn der Hintergrund eines Bilds entfernt wird und der Vordergrund dadurch einen anderen Kontext erhält.
  • dass das Ausgangswerk in seinem Charakter wesentlich verändert wird und nicht mehr intakt bleibt
  • Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Video mit einem urheberrechtlich geschützten Musikstück unterlegt werden soll
  • Geschützt ist zudem nur die Formulierung eines Textes, nicht aber die dahinterstehende Idee
  • Die urheberrechtliche Begrifflichkeit „Bearbeitung“ meint also, dass durch eine bestimmte Tätigkeit (etwa Montage, Mash-Up oder Übersetzung) die wesentlichen Züge eines Werkes verfremdet werden.
  • Pastiche-Regelung
  • Diese können bereits durch Einfügung oder Weglassung eines oder weniger Wörter, mitunter sogar einzelner Buchstaben, in ihrem Sinn wesentlich verändert sein.
  • Zusammenhang von Parodien und Karikaturen
  • Im Fall der Parodie ist das in der Regel Veräppelung; bei der Karikatur eine Überzeichnung; und beim Pastiche eine freundliche, wohlwollende Form der Anerkennung.
  • Bei einem Pastiche ist vorausgesetzt, dass das Publikum die originale Referenz erkennt, etwa weil es eine allgemein bekannte Vorlage ist. Kann dies nicht zweifelsfrei vorausgesetzt werden, sollte man eine Quellenangabe machen
  • „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.“
  • auffüllen
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