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Joerg Eisfeld-Reschke

(Il-)Legalität von Personensuchmaschinen - Datenschutzrechtliche Grenzen für ... - 0 views

  • Personensuchmaschinen sind zwischenzeitlich weit verbreitet.
  • Trotz des offen auf der Hand liegenden Kollisionsrisikos mit dem Datenschutz und intensiven Diskussionen über derartige Angebote gibt es in Deutschland bisher recht wenige gerichtliche Entscheidungen zu diesem Thema.
  • Das aktuelle Urteil des LG Köln (Az. 28 O 662/08) gebietet dem Treiben der diversen Suchmaschinen nun deutlich Einhalt, indem es eine ausländische Personensuchmaschine dazu verurteilt hat, die Veröffentlichung von Bildern ohne Zustimmung des jeweiligen Betroffenen zu unterlassen.
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  • Auch wenn man über manches in dem Urteil diskutieren kann, so halte ich es für sinnvoll, dem Wildwuchs der sich gerade bei derartigen Plattformen im Umgang mit personenbezogenen Daten entwickelt hat, Einhalt zu gebieten. Jede natürliche Person muss das Recht haben, der Veröffentlichung der eigenen Daten auf diesen Plattformen zu widersprechen bzw. dagegen vorzugehen.
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    Urteil: Datenschutzrechtliche Grenzen für Personensuchdienste
Joerg Eisfeld-Reschke

Zukunft des Web 2.0 und Social Media - BGH bestätigt Haftung für User Generat... - 0 views

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte gestern als dritte und damit letzte zivilrechtliche Instanz über eine Frage zu entscheiden, die für die unzähligen offenen Plattformen des Web 2.0 von immenser Bedeutung ist. Mit diesem Urteil (Az. I ZR 166/07), welches bereits entsprechendes Interesse wecken konnte, hat der BGH geurteilt, dass Betreiber solcher Plattformen für rechtsverletzende Inhalte auch für von Dritten eingestellte Inhalte verantwortlich gemacht werden können, wenn sich diese die Inhalte zu eigen machen. Ein Zu-Eigenmachen wurde von den Vorinstanzen im wesentlichen deshalb angenommen, weil die Inhalte redaktionell in die Internetseite eingebunden waren und sich die Plattform die Nutzungsrechte an den Inhalten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr weitgehend hat einräumen lassen.
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    Kommentar zum BGH-Urteil zu User Generated Content
maike online

TP: Die andere Vorratsdatenspeicherung - 0 views

  • So die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zum "Mikrozensus" im Jahr 1969. Im sogenannten "Volkszählungsurteil" 1983 formulierte das Bundesverfassungsgericht das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Ihre Argumentation: Es widerspräche sowohl dem individuellen Recht auf Selbstbestimmung, als auch dem Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, wenn der Bürger nicht kontrollieren kann, wer was über ihn weiß. Die Informationen, die er beispielsweise in der Kommunikation mit einer Krankenkasse preisgibt, bekommen in einem anderen Zusammenhang – zum Beispiel in seiner Kommunikation mit dem Sozialamt – eine andere Bedeutung und ganz neue Brisanz.
  • So die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zum "Mikrozensus" im Jahr 1969. Im sogenannten "Volkszählungsurteil" 1983 formulierte das Bundesverfassungsgericht das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Ihre Argumentation: Es widerspräche sowohl dem individuellen Recht auf Selbstbestimmung, als auch dem Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, wenn der Bürger nicht kontrollieren kann, wer was über ihn weiß. Die Informationen, die er beispielsweise in der Kommunikation mit einer Krankenkasse preisgibt, bekommen in einem anderen Zusammenhang – zum Beispiel in seiner Kommunikation mit dem Sozialamt – eine andere Bedeutung und ganz neue Brisanz.
  • So die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zum "Mikrozensus" im Jahr 1969. Im sogenannten "Volkszählungsurteil" 1983 formulierte das Bundesverfassungsgericht das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Ihre Argumentation: Es widerspräche sowohl dem individuellen Recht auf Selbstbestimmung, als auch dem Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, wenn der Bürger nicht kontrollieren kann, wer was über ihn weiß. Die Informationen, die er beispielsweise in der Kommunikation mit einer Krankenkasse preisgibt, bekommen in einem anderen Zusammenhang – zum Beispiel in seiner Kommunikation mit dem Sozialamt – eine andere Bedeutung und ganz neue Brisanz.
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  • lierte das Bundesverfassungsgericht das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Ihre Argumentation: Es widerspräche sowohl dem individuellen Recht auf Selbstbestimmung, als auch dem Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, wenn der Bürger nicht kontrollieren kann, wer was über ihn weiß. Die Informationen, die er beispielsweise in der Kommunikation mit einer Krankenkasse preisgibt, bekommen in einem anderen Zusammenhang – zum Beispiel in seiner Kommunikation mit dem Sozialamt – eine andere Bedeutung und ganz neue Brisanz.
  • lierte das Bundesverfassungsgericht das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Ihre Argumentation: Es widerspräche sowohl dem individuellen Recht auf Selbstbestimmung, als auch dem Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, wenn der Bürger nicht kontrollieren kann, wer was über ihn weiß. Die Informationen, die er beispielsweise in der Kommunikation mit einer Krankenkasse preisgibt, bekommen in einem anderen Zusammenhang – zum Beispiel in seiner Kommunikation mit dem Sozialamt – eine andere Bedeutung und ganz neue Brisanz.
maike online

Philipp Rösler gibt weiter Patientendaten an private Abrechnungsfirmen - 0 views

  • Trotz der Zusage der FDP, den Datenschutz sehr ernst zu nehmen, verlängert der Bundesgesundheitsminister einen Modellversuch zur Abrechnung von Arztbesuchen bei privaten Abrechnungsstellen. Ebenso ignoriert er damit ein Urteil des Bundessozialgerichts, dass Ärzte oder Krankenhäuser keinerlei Patientendaten an private Firmen geben dürfen. Lediglich Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen, die besonderen Datenschutzregeln unterliegen, dürfen diese verarbeiten.
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