Gesetzestechnisches Ideal einer offenen Kultur ist grundsätzlich nicht die «Property», sondern eher die sogenannte «Liability Rule», bei der Werknutzungen vergütungspflichtig, aber grundsätzlich zustimmungsfrei sind. Mit der Idee einer offenen Kultur soll damit letztlich eine urheberrechts- bzw. kulturtheoretische Antwort gefunden werden für die verbesserten Möglichkeiten, sich im digitalen Umfeld kreativ zu betätigen und einzubringen.
1More
Stowe Boyd: „Viele Menschen verlassen Facebook" - 3 views
1More
Die 38 besten viralen Videos von 2009 | WebmarketingBlog.at - 3 views
« First
‹ Previous
41 - 60
Next ›
Last »
Showing 20▼ items per page