Am Freitag, dem 20.05.2011, ist das Bundeskriminalamt (BKA) aufgrund
eines Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschlusses gemeinsam mit der
Staatsanwaltschaft (StA) Darmstadt in Offenbach bei der Firma "aixit
GmbH" vorstellig geworden, bei der die Piratenpartei für ihre bundesweite
IT-Struktur Server angemietet hat.
Anlass für die Maßnahme sei, dass in einem öffentlich zugänglichen Bereich
der Datenstruktur der Piratenpartei, einem EtherPad, ein SSH-Key veröffentlicht
worden sein soll, der zu einem Angriff auf den französischen Energiekonzern
EDF habe verwendet werden können und deswegen ein Ermittlungsersuchen
aus Frankreich vorgelegen habe.
Die Landesregierung wird ersucht, im Rechts- und Integrationsausschuss
über folgenden Gegenstand zu berichten:
1. Seit wann war der StA Darmstadt bekannt, dass es auf dem EtherPad-
Bereich der Piratenpartei eine Darstellung gegeben habe, die einen
"Internetangriff" auf den französischen Energiekonzern EDF ermöglicht
hätte?
2. Auf welche Weise wurde dies der StA Darmstadt bekannt?
3. In welchem Umfang war nach den Erkenntnissen der StA Darmstadt
und des BKA ein "Angriff" auf das französische Energieunternehmen
möglich und welche Bereiche des Konzerns wären voraussichtlich betroffen
gewesen?
4. Trifft es zu, dass zum Zeitpunkt der Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses
der StA gar kein Ermittlungsersuchen aus Frankreich
vorgelegen hat?
Seit wann liegt der StA Darmstadt ein solches Ermittlungsersuchen
aus Frankreich vor und welchen Inhalt hat dies?
5. Wann, aus welchem Grund und auf welcher Rechtsgrundlage hat die
StA Darmstadt die Durchsuchung bei der Firma "axit GmbH" beim
Amtsgericht Darmstadt beantragt und durchgeführt?
6. Auf welche Weise wurde der Richter/die Richterin des Amtsgerichts
Darmstadt im Rahmen der Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses
darüber informiert, dass zu diesem Zeitpunkt noch gar kein Ermittlungsersuchen
aus Frankreich vorgelegen hat, und welche Informati