Bearbeitungen frei lizenzierter Inhalte richtig kennzeichnen - iRights.info - 0 views
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Dieser Text ist eine gekürzte und editierte Fassung der „Expertise. Und Wieder, und wieder, und wieder. Rechtsprobleme bei wiederholter Nutzung frei lizenzierter Inhalte“ (PDF), die der Autor, Paul Klimpel, im Auftrag des OERcamp erstellte und die zuerst im November 2017 veröffentlicht wurde.
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Dies schützt zunächst den ursprünglichen Rechteinhaber, der den entsprechenden Inhalt lizenziert hat.
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Die Kennzeichnung der Änderungen und der Urheber*innnen dieser Änderungen sorgen dafür, dass Änderungen durch Dritte eindeutig diesen und nicht dem ursprünglichen Autor zugeschrieben werden.
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Das Werk, „90fied“, ist eine Bearbeitung von „Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ von tvol, genutzt nach CC BY. „90fied“ steht ebenfalls unter CC BY Max Müller.
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Dabei sind alle Veränderungen und auch alle (urheberrechtlich relevanten) Bearbeitenden anzugeben. Die gelegentlich kolportierte Vorstellung, es müsse bei mehreren Veränderungen nur der Name des letzten Bearbeitenden angegeben werden, ist schlicht falsch.
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Veränderungen an den Werken oder Materialien müssen jeweils gekennzeichnet werden, was bei wiederholter Veränderung zu einer Auflistung von Änderungsvermerken führt.
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können bei der Online-Nutzung jedoch auf eine gesonderte Seite mit entsprechender URL ausgelagert werden
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Ab einem bestimmten Grad an Komplexität bei kollaborativen Arbeiten erscheint es sinnvoll, technische Systeme vorzuhalten, die die jeweiligen Veränderungen dokumentieren.
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Gänzlich unabhängig von der CC-Lizenzierung sind Zitate in Deutschland nach Paragraf 51 des Urheberrechtsgesetzes zulässig. Die Voraussetzungen dafür sind, dass das jeweilige Zitat ein erforderlicher Beleg für die jeweilige Aussage in einem eigenen Werk ist.
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Auch Werke, die unter einer freien Lizenz stehen, können und dürfen natürlich Zitate enthalten, sofern dies durch das Zitatrecht gedeckt ist. Allerdings kann bei Weiterbearbeitung und Neunutzung von Materialien der ursprüngliche Kontext, der das Zitat gerechtfertigt hat, verloren gehen.