Erstens gibt es durchaus Geschäftsmodelle mit CC-lizenzierten Inhalten. Der Verkauf von Leinwand-Ausdrucken ist ein klassischer Fall, wo durch einen Dienstleister ein Mehrwert gegenüber der bloß digital verfügbaren Bilder erzeugt wird. Zweitens kann es aber auch ohne rechtlicher Verpflichtung sinnvoll sein, UrheberInnen an Erlösen zu beteiligen – einfach, weil es im konkreten Fall angemessen erscheint. Drittens dokumentiert der Fall, dass eine Nutzung des NC-Lizenzmoduls – wie wir es ja auch für die Texte auf netzpolitik.org tun – sinnvoll sein kann. Wer sich die Option einer kommerziellen Verwertung seiner Inhalte vorbehalten, aber dennoch die Nutzung auf privaten Blogs und in sozialen Netzwerken erlauben möchte, für den ist NonCommercial das Modul der Wahl.