Auf unsere Anfrage, ob das Material der Daimler AG mit dem Schulgesetz vereinbar ist, antwortete das Schulministerium in NRW: „Das Beispielheft der Daimler AG beinhaltet ohne Frage Abbildungen unternehmenseigener Fahrzeuge, von denen eine gewisse Werbewirkung ausgeht. Gleichwohl sind sie in einen schulischen Gesamtkontext eingestellt, der dazu beiträgt, dass die Werbewirkung hinter dem schulischen Nutzen zurücktritt.“ So lässt sich eigentlich jegliche Aktivitäten an Schulen begründen.
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