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Home/ OER - Open Educational Resources/ Group items tagged creative commons

Rss Feed Group items tagged

Jöran Muuß-Merholz

Call: Lehrende arbeiten mit dem Internet - EduGroup - 1 views

  • Erzählen Sie uns, wie Sie digitale Medien im Unterricht, für die Arbeitsorganisation und Kommunikation einsetzen.
  • In Online-Beiträgen unter www.werdedigital.at, auf www.edugroup.at sowie in Form eines multimedialen eBooks mit von BildungsTV produzierten Videobeiträgen sollen innovativ tätige Lehrende ihren digitalen Alltag und ihre Erfahrungen aus der Praxis vorstellen
  • Einsatz von digitalen Medien im Unterricht
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  • technologiegestützte Arbeitsweisen
  • Teilnahme an Online-Weiterbildung
  • Online-Communities
  • Zusammenarbeit
  • Kommunikation mit diversen Zielgruppen
  • Schule
  • Universitäten
  • Elementarpädagogik und Erwachsenenbildung
  • aus einer persönlichen Perspektive
  • Beschreibung
  • 3.000 Zeichen
  • Foto & Kurzbiografie Autor
  • Deadline für die Einreichung der Beiträge: 15. September 2015
  • Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA 3.0
  • Präsentation mit Autor_innen und Veröffentlichung als eBook und ggf. Print auf der Interpädagogica vom 12. bis 14. November 2015 in Linz
  • Ein Projekt von WerdeDigital.at und Edugroup.at
  • Ein Projekt von WerdeDigital.at und Edugroup.at
  • Ein Projekt von WerdeDigital.at und Edugroup.at
  • Ein Projekt von WerdeDigital.at und Edugroup.at
Jöran Muuß-Merholz

Education / OER Resources - Creative Commons - 0 views

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    Sammlung von internationalen Anlaufstellen zu OER (englischsprachig)
Juergen Plieninger

OER-Seminar: Potenziale und Fallstricke - OER, Urheberrecht und Creative Comm... - 0 views

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    Matthias Andrasch: Präsentation Einführung Uni Köln in OER
Jöran Muuß-Merholz

Fremde Inhalte auf eigenen Seiten - iRights.info - 0 views

  • 26. Juni 2017 | Matthias Spielkamp
  • Auch wenn kein ausdrücklicher Hinweis angebracht ist (etwa ein „©“-Zeichen oder dergleichen), muss man davon ausgehen, dass man fremde Inhalte nicht einfach verwenden darf, sondern eine Erlaubnis braucht
  • Zwar ist es erlaubt, von fremden Werken einzelne Kopien zum „privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch“ zu machen. So steht es im Gesetz. Ein Foto oder einen Text aus dem Web herunterzuladen, ist also rechtlich in der Regel kein Problem.
  • ...11 more annotations...
  • Eine Veröffentlichung gilt nicht als privater Gebrauch.
  • Die Angaben sind also grundsätzlich die gleichen wie im Web, nur dass die Links ausgeschrieben werden. Ganz schön viel zu beachten, aber eine Kleinigkeit, wenn man bedenkt, was man dafür bekommt.
  • Das kann unter Umständen so aussehen, als würde das Video auf der eigenen Website gespeichert sein, obwohl es vom Video-Hoster gestreamt wird. Solches Einbetten ist aber üblicherweise dennoch unproblematisch, mehr zu dem Thema kann man in dem Text „Streaming, Embedding, Downloading“ lesen.
  • Embedding darf aber nicht verwechselt werden mit dem erneuten Hochladen eines Videos. Das wäre in der Regel eine Rechtsverletzung, wenn man dafür nicht die Erlaubnis des Video-Urhebers hat. Nutzt man Material, das bereits unter Creative-Commons-Lizenzen freigegeben ist und veröffentlicht damit eigene Videos, so bietet sich etwa der Abspann und die Videobeschreibung an, um Angaben zu Urhebern und Lizenzen zu machen.
  • bietern wie Soundcloud und Hearthis.at
  • sogenannte „lizenzfreie“ Grafiken, die im Web angeboten werden (tatsächlich handelt es sich dabei meist um eine kostenlose Lizenz). Bei Websites, die solche „lizenzfreien“ Grafiken anbieten, empfiehlt es sich stets, einen genaueren Blick in die Nutzungs- oder Lizenzbedingungen zu werfen. Häufig gibt es darin weitere Beschränkungen, die zum Teil eher schwammig formuliert sind und weniger erlauben, als man zunächst denken könnte
  • sogar Schulaufsätze
  • „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind […] persönliche geistige Schöpfungen“ – so steht es im Urheberrechtsgesetz. Dabei ist entscheidend, dass der Text individuelle Züge des Schöpfers aufweist, nicht aber, dass er Neuigkeitswert hat. Auch die millionste Geschichte eines Mädchens, das sich in einen Jungen verliebt und mit ihm durchbrennt, ist urheberrechtlich geschützt,
  • So können etwa Journalisten meist davon ausgehen, dass nicht nur Essays oder längere Reportagen, sondern auch Artikel zum Tagesgeschehen vom Urheberrecht geschützt sind
  • Texte von Autoren, die vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, können in der Regel ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Ihr Urheberrechtsschutz ist abgelaufen, sie sind „gemeinfrei“
  • .
Juergen Plieninger

Kombinieren, Bearbeiten, Remixen: OER richtig verwenden - iRights.info - 0 views

  • 24. Juli 2017 | Henry Steinhau, David Pachali
  • die genaue Lizenz zu ermitteln – auch von einzelnen Bestandteilen wie Texten, Fotos und Abbildungen
  • Auch ein OER-Logo oder -Banner mag zwar offiziell aussehen, gibt aber allein noch keine Befugnisse mit dem Material. Es gibt zwar diverse Versionen solcher Logos, entscheidend sind aber die vergebenen Lizenzen
  • ...30 more annotations...
  • Tipp 1: Der Lizenztext entscheidet
  • Tipp 2: Möglichst offene Materialien verwenden
  • Creative-Commons-Lizenzbausteine „Keine kommerzielle Nutzung“ (Non-commercial, kurz NC) und „Keine Bearbeitung“ (No Derivatives, ND)
  • zum Beispiel Texte für Arbeitsblätter oder Lerneinheiten anzupassen
  • abweichenden Varianten
  • Tipp 3: Nicht jede Verwendung ist eine „Bearbeitung“
  • Ein Beispiel sind Texte, die für einen einfachen Reader zusammengestellt werden. Das gleiche gilt, wenn ein Foto oder eine Illustration unverändert in einen Text oder ein Arbeitsblatt eingefügt wird.
  • nur als Daumenregel
  • eines Bilds oder Texts in einer Zeitung oder Zeitschrift
  • eines Bilds oder Texts auf einer Website, einem Blog oder in sozialen Netzwerken
  • Bilds in einem Katalog
  • Textbeitrags in einem Sammelband
  • Ein neues, eigenständiges Werk entsteht hingegen, wenn die Ausgangswerke bei der weiteren Verwendung inhaltlich miteinander verschmelzen, beispielsweise beim Kombinieren oder Collagieren von Illustrationen und Fotos
  • Tipp 4: Obacht beim Kombinieren
  • Wird das Material dagegen – wie beschrieben – verschmolzen, entsteht daraus ein neues, eigenständiges Werk. Für dieses neue Werk darf man wiederum eine Lizenz vergeben
  • Tipp 5: Bearbeitungen kennzeichnen
  • Übersetzung
  • Umwandlung eines Werks
  • Synchronisierung von Musik mit anderen Werken
  • Wenn durch Modifikationen die Aussage oder der Gehalt eines Werks verändert wird, handelt es sich um eine Bearbeitung.
  • Doch bereits das Umwandeln von Farb- in Schwarzweiß-Fotos kann als Bearbeitung gelten, wenn sich zum Beispiel die Stimmung des Bildes ändert.
  • Allerdings kommt es bei der Frage, ob eine Veränderung eine „Bearbeitung“ ist, auf das konkrete Material an. Einfache Erklärgrafiken oder schematische Zeichnungen etwa, wie sie oft in Lernmaterialien zu finden sind, sollen einen Sachverhalt veranschaulichen. Wenn man sie in eine schwarz-weiße Version umwandelt, sollte sich die Aussage normalerweise auch nicht ändern.
  • Tipp 6: Lizenzhinweise bündeln
  • Verwendet man bestehendes Material, das mit unterschiedlichen Lizenzen versehen ist, ist es ratsam, die Hinweise auf den unterschiedlichen Status des Materials (noch einmal) gebündelt anzugeben.
  • Tipp 7: Es gibt auch das Zitatrecht
  • Wird das Material später weiter bearbeitet, könnte es jedoch passieren, dass der das Zitat rechtfertigende Kontext wegfällt. Aus der gesetzlich erlaubten Nutzung des Gedichttexts würde dann eine Urheberrechtsverletzung. Daher ist es ratsam, einen Hinweis auf den jeweiligen Rechteinhaber – etwa den Verlag – auch dann anzubringen, wenn ein Zitat erlaubnisfrei genutzt wurde, um Klarheit für die spätere Verwendung zu schaffen.
  • Auch gemeinfreie Inhalte kennzeichen
  • CC-Zero-Widmung
  • „Public Domain Mark“
  • Allerdings ist es dennoch empfehlenswert, auf deren Status hinzuweisen. So ist für alle nachfolgenden Nutzer klar, dass keine Rechte am verwendeten Material beansprucht werden und keine weiteren Nachprüfungen erforderlich sind. Das macht es leichter, die Inhalte weiterzuverwenden.
  •  
    "Wenn offene Bildungsmaterialien unter freien Lizenzen stehen, ist das Weiterverwenden nicht nur erlaubt, sondern gewollt. Aber wann und wie darf man Materialien kombinieren und bearbeiten? "
Jöran Muuß-Merholz

Community update: Unsplash branded license and ToS changes - Creative Commons - 0 views

  • Ryan Merkley June 22, 2017
  • updated their terms to add new restrictions and remove CC0 from their platform
  • Unsplash now has the right to pursue infringement on behalf of their users. Also, in some cases, attribution is now required.
  • ...3 more annotations...
  • The new Unsplash-branded license doesn’t require attribution, but the Unsplash API guidelines do require attribution. So
  • Unsplash also requires users to grant them the authority to enforce copyright on their behalf.
  • which we believe to be about 200,000 images
Jöran Muuß-Merholz

U.S. Department of Education Open Licensing Rule Now in Effect - Creative Commons - 0 views

  • June 6, 2017
  • Starting in FY 2018, education resources created with Department of Education discretionary competitive grants ($4.2 billion in FY 2016) must be openly licensed and shared with the public
  • Grantees must openly license to the public any grant deliverable that is created wholly or in part with Department competitive grant funds.
  • ...3 more annotations...
  • Grantees must grant to the public a worldwide, non-exclusive, royalty-free, perpetual, and irrevocable license to access, reproduce, prepare derivative works, publicly perform, publicly display, and distribute the copyrightable work provided that attribution is given to the copyright holder
  • Grantees may select any open licenses that comply with the requirements of this section, including, at the grantee’s discretion, a license that limits use to noncommercial purposes.
  • The rule does not apply to:
Jöran Muuß-Merholz

Finnish Textbook Hackathon made history: School Mathematics book born in a weekend - Yo... - 0 views

  • 30.09.2012
  • Finnish mathematics students, teachers and researchers
  • the last weekend of September, producing an open-license High School Mathematics book in a three-day booksprint, for the first time in the world
  • ...7 more annotations...
  • over hundred pages and three sections
  • manuals for open-source computer programs.
  • As far as as is known, this was the first one-weekend schoolbook sprint in the world
  • openness and transparency
  • Creative Commons license
  • Over 30 math teachers, researchers and students took part in the project, but representatives of the end users were also present
  • Additional Information: vesa.linja-aho@metropolia.fi. Tel + 358 40 487 0869
  •  
    Im September 2012 erstellte eine Gruppe von 30 Personen an einem Wochenende in einem "schoolbook sprint" ein komplettes Mathematik-Schulbuch. Die Gruppe bestand aus Lehrern, Studierenden und Wissenschaftlern. Das Buch umfasst gut 100 Seiten und wurde unter einer CC BY-Lizenz veröffentlicht.
Jöran Muuß-Merholz

Open Educational Resources für die Musikwelt von morgen: Open Music Academy s... - 0 views

  • offene digitale Plattform »Open Music Academy« (OMA)
  • Hochschule für Musik und Theater München (HMTM)
  • fördert neue Kollaborationsformen und Innovation im Musikunterricht
  • ...6 more annotations...
  • vielfältiges Material, das beim Hören, Verstehen, Vermitteln und Selbermachen von Musik inspiriert
  • Unterstützung beim Arrangieren von Musik, pädagogisches Material zur Musikvermittlung in Schulklassen, Lernhilfen zum Üben oder zum Umgang mit Audio- und Videotechnik sowie weitere Tools zur Aufbereitung von Lernmaterialien
  • Interviews, Lectures, Musikbeispiele
  • Creative-Commons-Lizenz (CC-Lizenz, die Standard-Lizenz der Open Music Academy ist CC BY-SA)
  • Wer sich mit einer Emailadresse registriert, kann existierende Dokumente bearbeiten oder selbst Artikel mit Text, Noten, Tonaufnahmen, Bildern und Videos einstellen
  • dreijährigen Förderung (bis Juli 2024)
Jöran Muuß-Merholz

Öffentliches Geld - Öffentliches Gut!: Für offene Bildung brauchen wir Person... - 0 views

  • von Heike Ekea Gleibs - 04.09.2022
  • Das Bildungsministerium hat eine Strategie zu freien Bildungsmaterialien erarbeitet. Um offene Bildung zu gestalten, braucht es aber mehr als Strukturförderung und Kulturwandel, findet unsere Kolumnistin. Unter anderem: Mut zum Kontrollverlust
  • Doch der Strategie fehlt etwas: Biss, Wille und Mut zur konsequenten Umsetzung.
  • ...11 more annotations...
  • dass die OER-Strategie die Definition von freien Bildungsmaterialien, wie sie etwa die UNESCO empfiehlt, gleich zu Beginn verwässert
  • Dazu gehören die Creative-Commons-Lizenzen CC BY, CC BY-SA oder die Vollfreigabe CC0
  • Lehrende immer wieder in Grauzonen. Sie soll verhindern, dass Inhalte für kommerzielle Zwecke
  • Das Ministerium veröffentlichte die OER-Strategie zunächst nur im PDF-Format mit Kopierschutz
  • Auch viele weitere vom BMBF selbst herausgegebene Publikationen und Medienprodukte enthalten keine Lizenzangaben im Sinne der CC-Regelungen
  • Dabei sollten das BMBF, wie alle anderen Ministerien, samt Unterbehörden und öffentlich finanzierte Medien- und Rundfunkanstalten als gute Beispiele vorangehen
  • konsequente Umsetzung von „Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!“ (ÖGÖG)
  • Hinter der zögerlichen Anwendung der eigens formulierten Prinzipien steckt wohl teilweise die Angst vor Kontrollverlust
  • Bildung […] die Menschen mit dem nötigen Wissen und den nötigen Kompetenzen ausstatten“ muss. Dahinter steht ein wissens- und kompetenzbasiertes Bildungsverständnis mit planbaren Lernzielen und -wegen.
  • Struktur- und Kulturwandel selbst als einen iterativen „Prozess des Erstellens, Mischens, Überarbeitens“ verstehen.
  • ausreichend Lehrkräfte und eine funktionierende IT-Infrastruktur
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