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Montreal Werner

Das Schwarze Loch der Meinungsfreiheit « Counterjihad - 0 views

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    Die schlechte Nachricht ist, daß es dabei nicht nur um Finnland oder Österreich geht: Alle Länder der Europäischen Union müssen ihre Gesetze laut dem Rahmenbeschluß bis 28. November dieses Jahres anpassen. Was das bedeutet, ist, daß nach dem November eine rassistische oder fremdenfeindliche Motivation ein rechtlicher Tatbestand vor den Gerichten aller EU-Länder sein wird und somit bis Ende dieses Jahres Gedankenverbrechen in Europa eine Realität sein werden. Sicher, Absicht ist seit langer Zeit ein Faktor im Rechtswesen gewesen, aber nur was Handlungen betrifft, nicht Aussagen. Bei Handlungen kann die Absicht eine Anklageerschwernis bedeuten - wie im Fall vorsätzlichen Mordes - aber wir reden hier von etwas völlig anderem: in dem finnischen Gesetzesvorschlag kann rassistische Motivation an sich zu einem Verbrechen werden. Es bedeutet, daß es, selbst wenn man eine Webseite oder einen Blog hat, wo man nur Nachrichten über den Islam sammelt und öffentlich präsentiert, zu einem Verbrechen wird, wenn die Motivation dazu als rassistisch gesehen wird. Jetzt könnte man denken, daß das obige Beispiel nicht wirklich korrekt ist, nachdem der Islam keine Rasse ist, aber seien Sie unbesorgt, daran hat man natürlich gedacht. Der Rahmenbeschluß stellt fest, daß es zu einem rassistischen Verbrechen wird, wenn Äußerungen gegen eine Religion als Vorwand für Äußerungen gegen die Ethnizität einer bestimmten Gruppe gesehen werden: In anderen Worten, wenn man eine Religion kritisiert, die mehrheitlich aus ethnisch nicht-weißen Menschen besteht, dann kann das den Rassistenalarm auslösen. Oh ja, und man braucht nicht einmal darauf zu warten, daß sich irgendjemand aus dieser Volksgruppe oder Religion tatsächlich beleidigt fühlt, denn im Rahmenbeschluß heißt es auch, daß der Staat bestrebt sein sollte, von sich aus solche Fälle aufzuspüren und strafrechtlich zu verfolgen, mit der Begründung, daß Menschen, die rassistischen Verbrechen ausgesetz
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