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Brigitte Pott

Soziale Medien nutzen Online-Händlern doch Anbieter schaffen mit Inhalten "Sh... - 0 views

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    (noch ein Beitrag aus dem kommerziellen Bereich) Die Verknüpfung sozialer Medien mit dem Geschäft im E-Commerce ist zweifelsfrei eine Herausforderung. Statt jedoch bloß zu versuchen, Präsenz in den Netzwerken zu zeigen, empfehlen Experten, das Potenzial und die Angebotsfülle aus den Communitys in gegensätzlicher Herangehensweise für eigene Zwecke zu nutzen. Die Inhalte, die User im Social Web massenhaft teilen, liefern den Web-Shops das nötige Material, um sich als Unterhaltungsportal interessanter zu machen und für die eigene Zielgruppe besser zu positionieren. Nur sehr wenige Online-Händler haben bisher das Potenzial der sozialen Medien erkannt, ihre Web-Stores zu bereichern, meint Charlotte Woods, Analystin beim Marktforscher Verdict http://www.verdict.co.uk . Dabei steigen anhand der Inhalte aber nicht nur Traffic und Nutzungsdauer durch die User. Darüber hinaus können die Shop-Betreiber ihren Kunden auf einer persönlicheren Ebene begegnen als bisher und das Markenbewusstsein stärken. Dafür bieten sich beispielsweise Videos, aber auch Texte und der Dialog mit dem User an. Den Experten zufolge sollten die Anbieter das Potenzial nicht unterschätzen, Handelskanäle zu schaffen, die in erster Linie der Unterhaltung gewidmet sind.
Joerg Eisfeld-Reschke

Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast - 21 Fakten übe... - 0 views

  • „Nutzloser Schwachsinn“, ist eine häufige Antwort auf die Frage nach dem Sinn von Disclaimern. Das steht jedoch im kompletten Gegensatz zu deren Präsenz im Internet. Fast jede Website hat einen Disclaimer und auch vor E-Mails machen sie nicht halt. Kann das alles Unsinn sein? Die Antwort lautet: Jein! Und um diese eindeutige Aussage zu begründen, wird der Beitrag auf die häufigsten Disclaimer und die mit ihnen verbundenen Irrtümer eingehen.
anja c. wagner

"Jeder, der das Internet aktiv nutzt, begeht Urheberrechtsverletzungen" - 0 views

  • Eine Äußerung von Markus Beckedahl (Netzpolitik.org) macht aktuell Furore. Dieser hatte gesagt: „Jeder, der das Internet aktiv nutzt und Medienkompetenz zeigt, begeht die ganze Zeit Urheberrechtsverletzungen.“ Viele Juristen haben dem energisch widersprochen. Ich halte den Satz aber für richtig, so plakativ er auch klingen mag. Fünf Beispiele.
    • tor_s10
       
      Urheberrecht betrifft m.E. zwei Arten von Inhalten: 1. Auftragsarbeiten 2. Arbeit, die ohne einen Auftragsimpuls ausgeführt und anschließend vermarktet/verkauft wurden. Damit ist von Michelangelo und Bach bis zum heutigen Zeitpunkt die Präsenz von Inhalten abgedeckt, oder? Falls das d'accord ist, sind diese zwei Überlegungen vielleicht interessant: Zu 1: Eine Auftraggeber will sich von Streitigkeiten zu Inhalten, Urheberrecht etc. frei halten nutzt. Daher unterliegen Auftragsarbeiten dem Urheberrecht des Produzenten (Auftragsnehmers) - unabhängig von ihrer "Schöpfungshöhe". Gleichzeitig gewährt der Auftragnehmer den mit dem Auftraggeber vereinbarten Nutzungsrahmen (Zeitraum, Medien etc.). Zu 2.: Ohne Auftragsimpuls zu vermarkten war „before Internet" sehr viel schwieriger. Ja, die „noise" ist stärker geworden, der Künstler etc. muss die neue Kommunikationsform besser kennen lernen. Aber auch das ist nicht neu: wer nur Deutsch spricht und seine Werke in den USA verkaufen will, hatte ohne Englischlernen schon immer schlechte Karten. In jedem Fall entscheidet der Künstler etc. über den Grad der Vermarktung. Dabei wird die auftragslose Arbeit im Internet ebenso wenig komplett angeboten wie ein Gemälde in einem Katalog - aber es ist der Katalog und das Internet, die das Gemälde vermarkten können. * Und wenn ein Künstler sagt: „ich will aber nicht vermarktet werden", dann hat Walter Benjamin darauf eine prima Antwort parat: „die technische Reproduzierbarkeit des Kunstwerks emanzipiert dieses zum ersten Mal in der Weltgeschichte von seinem parasitären Dasein am Ritual". (Er verweist darauf, dass die Aura des Kunstwerks theologisch begründet ist) * Und wenn ein Künstler sagt: „mein Kunstwerk ist aber einmalig und kann nicht oder nur ungenügend reproduziert werden", sollte er darüber nachdenken ob nicht „die Einzigkeit des Kunstwerks identisch (ist) mit seinem Eingebettetsein in den Zusammenhang der Tradition" (WB).
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    Gute Stellungnahme ...
anja c. wagner

I.Play: Auf diesem Spielplatz sammeln Kinder Highscores - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten ... - 0 views

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    Fundstck von Rattana - Physical Gaming 2.0, sozusagen
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