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Tapio Liller

Internet-Law » Gilt deutsches Datenschutzrecht für Facebook überhaupt? - 0 views

  • Die Anbieter sozialer Netze erheben zweifellos Daten von inländischen Nutzern, die diese an ihrem heimischen Rechner eingeben. Ob das als Datenerhebung im Inland zu qualifizieren ist, hängt nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie  davon ab, ob der Verantwortliche auf Mittel zurückgreift, die sich im Inland befinden. Nach überwiegender Ansicht ist der Standort des Clients – also des Rechners des Nutzers – zumindest dann ein maßgebliches Mittel, wenn sich der Anbieter erkennbar (auch) an deutsche Nutzer richtet bzw. auf den deutschen Markt abzielt. Das trifft aber auf die großen sozialen Netzwerke durchwegs zu.
  • Die Anbieter sozialer Netze erheben zweifellos Daten von inländischen Nutzern, die diese an ihrem heimischen Rechner eingeben. Ob das als Datenerhebung im Inland zu qualifizieren ist, hängt nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie  davon ab, ob der Verantwortliche auf Mittel zurückgreift, die sich im Inland befinden. Nach überwiegender Ansicht ist der Standort des Clients – also des Rechners des Nutzers – zumindest dann ein maßgebliches Mittel, wenn sich der Anbieter erkennbar (auch) an deutsche Nutzer richtet bzw. auf den deutschen Markt abzielt. Das trifft aber auf die großen sozialen Netzwerke durchwegs zu.
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    RA Thomas Stadler erläutert, welches Datenschutzrecht für Facebook-Nutzer in Deutschland gilt.
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