Neues aus Darmstadt: Das Amtsgericht hat der Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss nicht abgeholfen und die Sache zwecks Vorlage beim Landgericht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. (Die Vorgeschichte gibt's hier.) Gut, das ist jetzt nicht wirklich überraschend, da diese Entscheidung vom selben Richters stammt, der schon den Beschluss erlassen hat. Und ich habe nicht wirklich geglaubt, dass er auf eine anwaltliche Beschwerde hin zu dem Ergebnis kommt, beim Erlass des Durchsuchungsbeschlusses graviernde Fehler gemacht zu haben.
Bei meiner Anfrage zeigte sich das Amtsgericht allerdings überrascht, als ich monierte, keine entsprechende Information von der Nichtabhilfeentscheidung erhalten zu haben: "Das wird doch nur in der Akte vermerkt, das geben wir nie raus." Nun, das kenne ich auch anders, aber sei's drum.
Jetzt warte ich gespannt, was das Landgericht sagt. Und hoffe, dass es nicht allzu lange dauert.
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