Fünf Tipps für gutes Lizenzieren von OER - iRights.info - 0 views
-
12. Juni 2017 | Henry Steinhau
-
Um Urheber zu sein, reicht es aus, dass man die Inhalte selbst geschaffen hat und ein Mindestmaß kreativer Leistung darin steckt. Der Urheberschutz entsteht dann automatisch.
-
Urheber eines Werks können nur Personen sein: Eine einzelne Person oder auch mehrere Beteiligte, die dann als Miturheber ihre jeweiligen Rechte gemeinsam ausüben. Organisationen, Firmen oder andere Institutionen – etwa Schulen – können dagegen selbst keine Urheber sein.
- ...6 more annotations...
-
Viele, die Open Educational Ressources produzieren, verbreiten oder unterstützen, halten jedoch die Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung (CC-BY)“ für ideal.
-
Es ist nicht Pflicht, aber viel spricht dafür, diese Piktogramme bei offenen Bilungsmaterialien zu verwenden. Sie signalisieren auch bei schnellem Blick, ob und wie die Inhalte freigegeben sind.
-
Druck- und webfähige Vorlagen der Creative-Commons-Icons finden sich auf den Seiten von Creative Commons.
-
Wo genau Lizenzhinweise anzubringen sind, ist nicht speziell vorgeschrieben. Die Creative-Commons-Lizenzbedingungen legen aber fest, dass auf die Lizenz in der Art und Weise hingewiesen wird, wie es für das jeweilige Medium üblich ist. Bei einem Film wäre das etwa am Ende im Abspann. Auch bei Büchern ist es nicht zwingend, an jedem einzelnen veröffentlichten Foto einen Hinweis anzubringen, es kann auch gebündelt, zum Beispiel in einem Bildverzeichnis geschehen.