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Jöran Muuß-Merholz

Drei Mythen über Open Educational Resources - iRights.info - 0 views

  • 11. September 2014 | Till Kreutzer
  • Dabei zeigen die Erfahrungen mit freien Lizenzen, Open-Source-Software und Wikipedia, dass kein Problem unüberwindbar ist, oft aber neue Antworten gefunden werden.
  • Mythos 1: OER bergen große urheberrechtliche Probleme
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  • Sie basieren zwar grundsätzlich auf dem Urheberrecht und sehen auch keineswegs vor, dass deren Inhaber auf Urheber- und Nutzungsrechte verzichten müssten.
  • Verträge
  • Open Educational Resources basieren auf freiwilligen Entscheidungen und stehen insofern perfekt mit dem Urheberrecht in Einklang.
  • da sie – verglichen mit den urheberrechtlichen Regelungen – verhältnismäßig leicht verständlich sind.
  • Sie steigern damit die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Bildungsmaterialien, die häufig bereits ohnehin frei ins Netz gestellt werden. Dies kommt Anbietern und Nutzern gleichermaßen zugute.
  • Zwar kann auch die Interpretation von Open-Content-Lizenzen in Grenzfällen sehr kompliziert sein – verglichen mit der Komplexität der gesetzlichen Regelungen sind die weitaus meisten Fragen jedoch recht einfach zu klären, selbst für juristische Laien.
  • Die mit Open Educational Resources verbundenen Rechtsfragen können zwar durchaus kompliziert sein, unüberwindbare Rechtliche Hindernisse ergeben sich aber nicht
  • Mythos 3: Die Qualitätssicherung bei OER ist schlechter
  • Mythos 3: Die Qualitätssicherung bei OER ist schlechter
  • Mythos 3: Die Qualitätssicherung bei OER ist schlechter
  • Entstehungsprozess ab. Hier sind zunächst alle Modelle denkbar, die auch bei herkömmlichen Bildungsmaterialien angewendet werden. Der OER-Begriff sagt noch nichts darüber aus, wie die Lehr- und Lernmaterialien entstehen, sondern zielt auf die Nutzungsmöglichkeiten, die solche Materialien eröffnen
  • Redaktionelle Prozesse unter Anwendung von Peer-Review-Verfahren sind ebenso möglich wie andere herkömmliche Methoden.
  • An der Wikipedia zeigt sich, dass auch Communities sehr effizient Qualitätssicherung betreiben können, wenn sie gut organisiert sind.
  • es dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass sie traditionellen Publikationen dieser Art heute weit überlegen ist.
  • Wikipedia hat aber dem Einwand den Bogen entzogen, dass Materialien, die in dezentralen Strukturen entwickelt und im Prinzip von jedermann verändert werden können, generell qualitativ minderwertig seien oder sich die Qualität nicht dauerhaft erhalten lasse. Wikipedia zeigt vielmehr deutlich, dass intelligente Organisationskonzepte und Anreizmodelle ohne weiteres für hohe Qualität sorgen können.
  • Abseits von konkreten Erkenntnissen aus Modellprojekten bleiben Diskussionen über Qualitätssicherung und die Gefahren neuer Modelle ohnehin rein theoretisch.
  • Open Educational Resources machen es im Idealfall zugleich möglich, dass sie von denjenigen Menschen geschaffen, aktualisiert, angepasst werden, die sie selbst nutzen – sei es als Lehrender oder als Lernender
  • Man muss nicht davon überzeugt sein, dass Open Educational Resources ein guter und richtiger Ansatz sind, um Bildung zu fördern. Wer sie aber nur als Gefahr sieht und unreflektiert auf vermeintliche Nachteile verweist, muss sich vorwerfen lassen, das offensichtliche Potenzial bewusst zu ignorieren oder schlicht nicht zu verstehen.
  • Finanzierungs- oder Qualitätssicherungsfragen sind dabei Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Unüberwindbare Hürden aber sehen anders aus.
Jöran Muuß-Merholz

Olaf Scholz: Keynote: Campus Innovation 2014 - 1 views

  • arbeitet mit der Axt an den Wurzeln der traditionellen öffentlichen Kommunikationsverläufe
  • Wir müssen, was die Digitalisierung betrifft, alle miteinander aus der Bedrohungsdiskussion eine Chancendebatte machen.
  • Gleichzeitig muss Bildung grundsätzlich für alle da sein, muss sie allen zugänglich sein, und wenn es eine ernsthaft demokratische Seite der Digitalisierung gibt, dann besteht die weniger im Dauertwittern eigener Befindlichkeiten, womöglich live vom Rednerpult des Bundestages, als vielmehr darin, dass Informationen, auch wissenschaftliche, frei zugänglich sind und ausgetauscht werden können, natürlich unter Beachtung der Copyright-Regeln. Aber es darf niemand mehr dumm bleiben, weil ihm die Quellen versperrt sind und er oder sie gar nicht erst zu fragen wagt.
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  • Regionalen Arbeitsgruppe zu Content & Technology
  • Andererseits haben Hochschulen andere Aufgaben als Volkshochschulen, die in Hamburg übrigens fast so alt sind wie die Universität.
  • Es geht um die Steigerung der Qualität von Lehre und  Studium; es geht darum, die Hochschulen in den Stand zu versetzen, mit hohen Studierendenzahlen und einer zunehmenden Heterogenität Ihrer Studentenschaft umzugehen; es geht darum, national und international die besten Köpfe für die Hamburger Hochschulen zu gewinnen.
  • Verheißungen vom „Digitalen Erasmus für alle“, von einem europäischen MOOC-Verbund
  • Und wer sich jetzt nicht überlegt, wie er sich in Position bringt, dem droht möglicherweise in einigen Jahren dasselbe Szenario, das wir etwa jetzt in der Verlags- und Buchhandelsbranche erleben: dass er nämlich die Vorgaben eines kommerziellen Plattforminhabers akzeptieren muss, um mit seinen Angeboten überhaupt noch wahrgenommen zu werden. Um es ganz klar zu sagen: ich möchte nicht, dass irgendwann einmal ein internationaler Monopolist diktiert, welche Inhalte an Hamburger Hochschulen gelehrt werden und welche nicht.
  • wir haben in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit allen staatlichen Hamburger Hochschulen – Universität, TU, HAW, HCU, HfMT, HfbK – und mit dem Multimedia Kontor Hamburg darüber diskutiert, wie die Grundzüge einer gemeinsamen Digitalisierungsstrategie aussehen könnten
  • Wir müssen den Willen haben, diese Entwicklung selbst zu gestalten. Andernfalls werden uns die Googlies und die Apple Cores, die Courseras und Udacities dieser Welt die Bedingungen diktieren, unter denen wir in Zukunft leben, arbeiten und lernen – ein Szenario, das ich für eine demokratische Gesellschaft für schlicht nicht akzeptabel halte.
  • universitäre Lehrangebote für jedermann zugänglich machen. Damit ergeben sich ganz neue Möglichkeiten für individuelle Bildungschancen und -karrieren; neue Zielgruppen können erschlossen, Bildungsübergänge können erleichtert werden, zum Beispiel von der Schule zur Hochschule. Im Bereich der beruflichen Fortbildung tun sich völlig neue Möglichkeiten auf.
  • Arbeitstitel „Hamburg Open Online University“
  • Eine selbstentwickelte und -betriebene gemeinsame Plattform aller Hamburger Hochschulen
  • eine Enabler-Technologie, eine offene Architektur mit Basisfunktionalitäten, die über entsprechende Schnittstellen die Einbindung von externen Tools ermöglicht
  • offene Standards
  • Das Etablieren eines neuen didaktischen e-learning-Ansatzes
  • „problem based learning“.
  • Wie müsste ein Ersatz für die Köhlbrandbrücke idealerweise aussehen“?
  • dass Studierende mit Nichtstudierenden in diesem Kontext zusammen arbeiten
  • Materialien
  • bearbeitet in der Gruppe mithilfe der zur Verfügung stehenden Materialien die Aufgabe und kann die Ergebnisse anschließend mit anderen Gruppen im Netz diskutieren
  • diese Projektarbeit
  • die im Rahmen der Erarbeitung erstellten neuen Materialien werden in die Online-Bibliothek übernommen
  • Eine Vorreiterrolle Hamburgs bei der Entwicklung qualitätsgesicherter OER, open educational ressources
  • Beschreibung: Lehr- und Lernmaterialien, die jedem Nutzer im Netz zur freien Verfügung stehen
  • Wir wollen, dass möglichst alle Materialien, die im Rahmen der „Hamburg Open Online University“ entwickelt und verwendet werden, einen geprüften OER-Standard haben. Das Ziel ist, dass sich „OER – made in Hamburg“ zu einem anerkannten Markenzeichen entwickeln und überall auf der Welt Anwendung finden.
  • Förderprogramm bessere Bedingungen zum Realisieren entsprechender Projekte schaffen
  • Es geht um Inhalte, Didaktik, Recht, Governance, Support, Qualifizierung und – eher zuerst als zuletzt – Qualität
  • Lehre muss Top-Priorität haben.
  • Support und Qualifizierung
  • Wir wollen sehen, dass wir dies nicht nur für unsere Hamburger Hochschulen praktizieren, sondern – über unser Beispiel – es auch zu einem bundesweiten Standard machen.
  • dass alle staatlichen Hamburger Hochschulen gemeinsam angetreten sind, um dieses Ziel zu erreichen: beim Strategiewettbewerb „Hochschulbildung und Digitalisierung“ des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft.
  • Dass künftig jeder und jedem ein breiter Fundus unterschiedlichster Materialen zur individuellen Bildung zur Verfügung steht, dass sich künftig jede und jeder auch aktiv an Lernprozessen mit unterschiedlichsten Partnern beteiligen kann
  • Insbesondere für Schülerinnen und Schüler wird sich hier ein breites Anwendungsfeld ergeben. Sie können sich frühzeitig orientieren, Anregungen für ein späteres Studium gewinnen, eigene Qualifikationen überprüfen und wenn nötig nacharbeiten
  • Brückenangebote den Übergang zwischen Schule und Studium erleichtern und so die Abbrecherquoten minimieren
  • natürlich wird dieser Prozess zusätzliche Ressourcen erfordern, die die Stadt den Hochschulen zur Verfügung stellen wird
Jöran Muuß-Merholz

Lizenzgebührforderung für Foto unter CC-Lizenz | blog.christian-hufgard.de - 2 views

  •  
    "Wer eine Webseite erstellt braucht dafür eigentlich auch immer Bilder. Mittlerweile gibt es Millionen professionell erstellte Fotos, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht sind. Verwendet man ein solches, muss man den Urheber nennen und auf den vollständigen Lizenztext verlinken. Vergisst man dies, oder unterlässt es aus Unwissenheit, bekommt man üblicherweise eine E-Mail des Urhebers mit dem freundlichen Hinweis, den Fehler doch bitte zu korrigieren. Oder aber, es flattert ein Brief mit einem Angebot zur "Nachlizenzierung" in den Briefkasten."
Jöran Muuß-Merholz

Arbeitsgruppe von Bildungsministerium und Kultusministerien zu OER betont "positive Wirkungsmöglichkeiten" | netzpolitik.org - 0 views

  • Angesichts des umfänglichen Fragenkatalogs und der langen Dauer seiner Erstellung ist der Bericht mit elf Seiten vergleichsweise knapp ausgefallen.
  • Deutlich wird an den Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe eine prinzipiell positive Beurteilung von OER, die sich auch im Fazit widerspiegelt:
  • Eher überraschend und wenig hilfreich ist jedoch die zweite Empfehlung im Bezug auf Rechtssicherheit offener Lizenzen. Überraschend deshalb, weil sie den Ergebnissen einer diesbezüglich vom BMBF beauftragten Studie von Till Kreutzer widerspricht, die sich gegen eine eigene OER-Lizenz ausspricht:
Juergen Plieninger

OER-Seminar: Potenziale und Fallstricke - OER, Urheberrecht und Creative Commons Lizenzen (weböffentlich) - Google Präsentationen - 0 views

  •  
    Matthias Andrasch: Präsentation Einführung Uni Köln in OER
Jöran Muuß-Merholz

Fünf Tipps für gutes Lizenzieren von OER - iRights.info - 0 views

  • 12. Juni 2017 | Henry Steinhau
  • Um Urheber zu sein, reicht es aus, dass man die Inhalte selbst geschaffen hat und ein Mindestmaß kreativer Leistung darin steckt. Der Urheberschutz entsteht dann automatisch.
  • Urheber eines Werks können nur Personen sein: Eine einzelne Person oder auch mehrere Beteiligte, die dann als Miturheber ihre jeweiligen Rechte gemeinsam ausüben. Organisationen, Firmen oder andere Institutionen – etwa Schulen – können dagegen selbst keine Urheber sein.
  • ...6 more annotations...
  • nicht ausreichend, da die genaue Variante und Version der Lizenz nicht angegeben
  • Viele, die Open Educational Ressources produzieren, verbreiten oder unterstützen, halten jedoch die Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung (CC-BY)“ für ideal.
  • Es ist nicht Pflicht, aber viel spricht dafür, diese Piktogramme bei offenen Bilungsmaterialien zu verwenden. Sie signalisieren auch bei schnellem Blick, ob und wie die Inhalte freigegeben sind.
  • Druck- und webfähige Vorlagen der Creative-Commons-Icons finden sich auf den Seiten von Creative Commons.
  • Wo genau Lizenzhinweise anzubringen sind, ist nicht speziell vorgeschrieben. Die Creative-Commons-Lizenzbedingungen legen aber fest, dass auf die Lizenz in der Art und Weise hingewiesen wird, wie es für das jeweilige Medium üblich ist. Bei einem Film wäre das etwa am Ende im Abspann. Auch bei Büchern ist es nicht zwingend, an jedem einzelnen veröffentlichten Foto einen Hinweis anzubringen, es kann auch gebündelt, zum Beispiel in einem Bildverzeichnis geschehen.
  • Licence Chooser“ von Creative Commons, welcher die Angaben bereitstellt.
Juergen Plieninger

Kombinieren, Bearbeiten, Remixen: OER richtig verwenden - iRights.info - 0 views

  • 24. Juli 2017 | Henry Steinhau, David Pachali
  • die genaue Lizenz zu ermitteln – auch von einzelnen Bestandteilen wie Texten, Fotos und Abbildungen
  • Auch ein OER-Logo oder -Banner mag zwar offiziell aussehen, gibt aber allein noch keine Befugnisse mit dem Material. Es gibt zwar diverse Versionen solcher Logos, entscheidend sind aber die vergebenen Lizenzen
  • ...30 more annotations...
  • Tipp 1: Der Lizenztext entscheidet
  • Tipp 2: Möglichst offene Materialien verwenden
  • Creative-Commons-Lizenzbausteine „Keine kommerzielle Nutzung“ (Non-commercial, kurz NC) und „Keine Bearbeitung“ (No Derivatives, ND)
  • zum Beispiel Texte für Arbeitsblätter oder Lerneinheiten anzupassen
  • abweichenden Varianten
  • Tipp 3: Nicht jede Verwendung ist eine „Bearbeitung“
  • Ein Beispiel sind Texte, die für einen einfachen Reader zusammengestellt werden. Das gleiche gilt, wenn ein Foto oder eine Illustration unverändert in einen Text oder ein Arbeitsblatt eingefügt wird.
  • nur als Daumenregel
  • eines Bilds oder Texts in einer Zeitung oder Zeitschrift
  • eines Bilds oder Texts auf einer Website, einem Blog oder in sozialen Netzwerken
  • Bilds in einem Katalog
  • Textbeitrags in einem Sammelband
  • Ein neues, eigenständiges Werk entsteht hingegen, wenn die Ausgangswerke bei der weiteren Verwendung inhaltlich miteinander verschmelzen, beispielsweise beim Kombinieren oder Collagieren von Illustrationen und Fotos
  • Tipp 4: Obacht beim Kombinieren
  • Wird das Material dagegen – wie beschrieben – verschmolzen, entsteht daraus ein neues, eigenständiges Werk. Für dieses neue Werk darf man wiederum eine Lizenz vergeben
  • Tipp 5: Bearbeitungen kennzeichnen
  • Übersetzung
  • Umwandlung eines Werks
  • Synchronisierung von Musik mit anderen Werken
  • Wenn durch Modifikationen die Aussage oder der Gehalt eines Werks verändert wird, handelt es sich um eine Bearbeitung.
  • Doch bereits das Umwandeln von Farb- in Schwarzweiß-Fotos kann als Bearbeitung gelten, wenn sich zum Beispiel die Stimmung des Bildes ändert.
  • Allerdings kommt es bei der Frage, ob eine Veränderung eine „Bearbeitung“ ist, auf das konkrete Material an. Einfache Erklärgrafiken oder schematische Zeichnungen etwa, wie sie oft in Lernmaterialien zu finden sind, sollen einen Sachverhalt veranschaulichen. Wenn man sie in eine schwarz-weiße Version umwandelt, sollte sich die Aussage normalerweise auch nicht ändern.
  • Tipp 6: Lizenzhinweise bündeln
  • Verwendet man bestehendes Material, das mit unterschiedlichen Lizenzen versehen ist, ist es ratsam, die Hinweise auf den unterschiedlichen Status des Materials (noch einmal) gebündelt anzugeben.
  • Tipp 7: Es gibt auch das Zitatrecht
  • Wird das Material später weiter bearbeitet, könnte es jedoch passieren, dass der das Zitat rechtfertigende Kontext wegfällt. Aus der gesetzlich erlaubten Nutzung des Gedichttexts würde dann eine Urheberrechtsverletzung. Daher ist es ratsam, einen Hinweis auf den jeweiligen rechteinhaber – etwa den Verlag – auch dann anzubringen, wenn ein Zitat erlaubnisfrei genutzt wurde, um Klarheit für die spätere Verwendung zu schaffen.
  • Auch gemeinfreie Inhalte kennzeichen
  • CC-Zero-Widmung
  • „Public Domain Mark“
  • Allerdings ist es dennoch empfehlenswert, auf deren Status hinzuweisen. So ist für alle nachfolgenden Nutzer klar, dass keine Rechte am verwendeten Material beansprucht werden und keine weiteren Nachprüfungen erforderlich sind. Das macht es leichter, die Inhalte weiterzuverwenden.
  •  
    "Wenn offene Bildungsmaterialien unter freien Lizenzen stehen, ist das Weiterverwenden nicht nur erlaubt, sondern gewollt. Aber wann und wie darf man Materialien kombinieren und bearbeiten? "
Rüdiger Fries

Bringt die OER-Strategie die digitale Bildung in Deutschland voran? - iRights.info - 0 views

  • Die sogenannte „Kulturhoheit der Länder“, also die föderalen Zuständigkeiten der einzelnen Bundesländer bei Bildungsfragen, dürfte nicht tangiert sein.
  • Zuletzt hatte etwa das Bundesland Nordrhein-Westfalen OER-Maßnahmen angekündigt und mit ORCA.nrw ein eigenes OER-Landesportal eingerichtet.
  • Zunächst sollen die OER-Kompetenzen im Bildungsbereich gestärkt werden. Das ist ein naheliegender Punkt, damit OER nicht (nur) von klassischen Schulbuchverlagen, sondern auch von Lehrkräften selber (weiter-)entwickelt werden können. Pädagogische Fachkräfte, also Lehrer*innen in Schulen, aber auch jene in Hochschulen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, sollen in die Lage versetzt werden, didaktisch wertvolle Lehrmaterialien als OER erstellen, verbreiten und darauf zugreifen zu können. OER sollen daneben fester Bestandteil der Lehrpläne und Kompetenzen dazu über Fortbildungen vermittelt werden. Wer sich unsicher ist, soll Beratung und Unterstützung bekommen, etwa bei Rechts- und Lizenzfragen.
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  • Daneben kritisiert das Bündnis Freie Bildung einzelne Punkte, etwa „die fehlende Verpflichtung zu CC0 und CC BY (-SA)“ oder die angedachte Rolle der Hochschulen, die das Papier „in erster Linie als forschende Akteur*innen“, nicht aber als „(zentrale) Akteur*innen in der Kompetenzentwicklung“ konzipiere.
  • Es liegt in der Natur von Strategie-Papieren, dass sie sehr grundsätzlich formuliert sind. Das merken Leser*innen zum Beispiel daran, wie das Verhältnis von abstrakter, zukünftiger Vision und konkreten umzusetzenden Maßnahmen gestaltet ist.
  • Will man OER als allgemeines Prinzip durchsetzen, braucht es mehr als Einzel-Initiativen. Es braucht eine koordinierte Anstrengung.
  • Er lobt, dass die OER-Strategie ambitioniert sei, experimentelle Ansätze herausstreiche und eine Erhöhung der sozialen Durchlässigkeit im Bildungssystem adressiere. Außerdem betont Orr, dass sich die Strategie an den UNESCO-Richtlinien für OER orientiere.
  • Jöran Muuß-Merholz das Papier auf OERinfo. Ihm zufolge seien zwar „viele interessante und erfreuliche Ansätze in der Strategie“ zu erkennen. Er kritisiert aber die im Papier verwendete OER-Definition. Diese entspreche nicht dem Stand der UNESCO oder anderer etablierter Definitionen, sondern falle wegen ihrer Einschränkungen dahinter zurück.
  • Die kritisierten Formulierungen seien nicht nachvollziehbar und „schlicht falsch“. Das öffne „nicht einen Türspalt, sondern ein Scheunentor für Beliebigkeit im Verständnis davon“, was OER seien, so Muuß-Merholz.
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