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Jöran Muuß-Merholz

Die Bearbeitung im Urheberrecht | OERinfo - Informationsstelle OER - 0 views

  • Begriff der „Bearbeitung“. Dieser Text erklärt anhand typischer Fälle, was unter dem Begriff zu verstehen ist. Außerdem werden zustimmungsfreie Bearbeitungssmöglichkeiten vorgestellt, die das Urheberrecht selbst bietet
  • „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.“
  • Umarbeitung eines Romans in ein Theaterstück, einen Film oder einen Comic
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  • Auch Übersetzungen sind Bearbeitungen im urheberrechtlichen Sinn
  • Wird ein Hörspiel oder ein Podcast in eine schriftliche Fassung übertragen, spricht man ebenfalls von einer Bearbeitung
  • Das Urheberrecht kann sich auch auf eigentümliche Figuren und Charaktere einer Geschichte erstrecken. Die Zustimmungspflicht bleibt also in vielen Fällen auch dann gegeben, wenn man die Protagonistin eines Romans unter gleichem Namen in einem eigenen Werk auftreten lässt.
  • Auch die ausschnittsweise Veränderung von Fotografien oder anderen Bildwerken kann zu einer urheberrechtlichen Bearbeitung werden, etwa wenn der Hintergrund eines Bilds entfernt wird und der Vordergrund dadurch einen anderen Kontext erhält.
  • dass das Ausgangswerk in seinem Charakter wesentlich verändert wird und nicht mehr intakt bleibt
  • Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Video mit einem urheberrechtlich geschützten Musikstück unterlegt werden soll
  • Geschützt ist zudem nur die Formulierung eines Textes, nicht aber die dahinterstehende Idee
  • Die urheberrechtliche Begrifflichkeit „Bearbeitung“ meint also, dass durch eine bestimmte Tätigkeit (etwa Montage, Mash-Up oder Übersetzung) die wesentlichen Züge eines Werkes verfremdet werden.
  • Pastiche-Regelung
  • Diese können bereits durch Einfügung oder Weglassung eines oder weniger Wörter, mitunter sogar einzelner Buchstaben, in ihrem Sinn wesentlich verändert sein.
  • Zusammenhang von Parodien und Karikaturen
  • Im Fall der Parodie ist das in der Regel Veräppelung; bei der Karikatur eine Überzeichnung; und beim Pastiche eine freundliche, wohlwollende Form der Anerkennung.
  • Bei einem Pastiche ist vorausgesetzt, dass das Publikum die originale Referenz erkennt, etwa weil es eine allgemein bekannte Vorlage ist. Kann dies nicht zweifelsfrei vorausgesetzt werden, sollte man eine Quellenangabe machen
  • „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.“
  • auffüllen
Jöran Muuß-Merholz

Open Educational Resources für die Musikwelt von morgen: Open Music Academy s... - 0 views

  • offene digitale Plattform »Open Music Academy« (OMA)
  • Hochschule für Musik und Theater München (HMTM)
  • fördert neue Kollaborationsformen und Innovation im Musikunterricht
  • ...6 more annotations...
  • vielfältiges Material, das beim Hören, Verstehen, Vermitteln und Selbermachen von Musik inspiriert
  • Unterstützung beim Arrangieren von Musik, pädagogisches Material zur Musikvermittlung in Schulklassen, Lernhilfen zum Üben oder zum Umgang mit Audio- und Videotechnik sowie weitere Tools zur Aufbereitung von Lernmaterialien
  • Interviews, Lectures, Musikbeispiele
  • Creative-Commons-Lizenz (CC-Lizenz, die Standard-Lizenz der Open Music Academy ist CC BY-SA)
  • Wer sich mit einer Emailadresse registriert, kann existierende Dokumente bearbeiten oder selbst Artikel mit Text, Noten, Tonaufnahmen, Bildern und Videos einstellen
  • dreijährigen Förderung (bis Juli 2024)
Rüdiger Fries

Bringt die OER-Strategie die digitale Bildung in Deutschland voran? - iRights.info - 0 views

  • Die sogenannte „Kulturhoheit der Länder“, also die föderalen Zuständigkeiten der einzelnen Bundesländer bei Bildungsfragen, dürfte nicht tangiert sein.
  • Zuletzt hatte etwa das Bundesland Nordrhein-Westfalen OER-Maßnahmen angekündigt und mit ORCA.nrw ein eigenes OER-Landesportal eingerichtet.
  • Zunächst sollen die OER-Kompetenzen im Bildungsbereich gestärkt werden. Das ist ein naheliegender Punkt, damit OER nicht (nur) von klassischen Schulbuchverlagen, sondern auch von Lehrkräften selber (weiter-)entwickelt werden können. Pädagogische Fachkräfte, also Lehrer*innen in Schulen, aber auch jene in Hochschulen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, sollen in die Lage versetzt werden, didaktisch wertvolle Lehrmaterialien als OER erstellen, verbreiten und darauf zugreifen zu können. OER sollen daneben fester Bestandteil der Lehrpläne und Kompetenzen dazu über Fortbildungen vermittelt werden. Wer sich unsicher ist, soll Beratung und Unterstützung bekommen, etwa bei Rechts- und Lizenzfragen.
  • ...6 more annotations...
  • Daneben kritisiert das Bündnis Freie Bildung einzelne Punkte, etwa „die fehlende Verpflichtung zu CC0 und CC BY (-SA)“ oder die angedachte Rolle der Hochschulen, die das Papier „in erster Linie als forschende Akteur*innen“, nicht aber als „(zentrale) Akteur*innen in der Kompetenzentwicklung“ konzipiere.
  • Es liegt in der Natur von Strategie-Papieren, dass sie sehr grundsätzlich formuliert sind. Das merken Leser*innen zum Beispiel daran, wie das Verhältnis von abstrakter, zukünftiger Vision und konkreten umzusetzenden Maßnahmen gestaltet ist.
  • Will man OER als allgemeines Prinzip durchsetzen, braucht es mehr als Einzel-Initiativen. Es braucht eine koordinierte Anstrengung.
  • Er lobt, dass die OER-Strategie ambitioniert sei, experimentelle Ansätze herausstreiche und eine Erhöhung der sozialen Durchlässigkeit im Bildungssystem adressiere. Außerdem betont Orr, dass sich die Strategie an den UNESCO-Richtlinien für OER orientiere.
  • Jöran Muuß-Merholz das Papier auf OERinfo. Ihm zufolge seien zwar „viele interessante und erfreuliche Ansätze in der Strategie“ zu erkennen. Er kritisiert aber die im Papier verwendete OER-Definition. Diese entspreche nicht dem Stand der UNESCO oder anderer etablierter Definitionen, sondern falle wegen ihrer Einschränkungen dahinter zurück.
  • Die kritisierten Formulierungen seien nicht nachvollziehbar und „schlicht falsch“. Das öffne „nicht einen Türspalt, sondern ein Scheunentor für Beliebigkeit im Verständnis davon“, was OER seien, so Muuß-Merholz.
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