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Jöran Muuß-Merholz

CC-Kompetenz - ein Vermittlungsmodell - medienberater bloggt - 0 views

  • Die Komplexität der CC-Lizenzen lässt eine solche Beschreibung nicht ratsam erscheinen. Denn wird ein Teil der Lizenzbedingungen vom Nutzer nicht erfüllt, ist die gesamte Nutzungsvereinbarung, die die Lizenz mit sich bringt, hinfällig.
  • Vermittlungs-Modell
  • Feel free to reuse, remix, expand…
Juergen Plieninger

Kombinieren, Bearbeiten, Remixen: OER richtig verwenden - iRights.info - 0 views

  • 24. Juli 2017 | Henry Steinhau, David Pachali
  • die genaue Lizenz zu ermitteln – auch von einzelnen Bestandteilen wie Texten, Fotos und Abbildungen
  • Auch ein OER-Logo oder -Banner mag zwar offiziell aussehen, gibt aber allein noch keine Befugnisse mit dem Material. Es gibt zwar diverse Versionen solcher Logos, entscheidend sind aber die vergebenen Lizenzen
  • ...30 more annotations...
  • Tipp 1: Der Lizenztext entscheidet
  • Tipp 2: Möglichst offene Materialien verwenden
  • Creative-Commons-Lizenzbausteine „Keine kommerzielle Nutzung“ (Non-commercial, kurz NC) und „Keine Bearbeitung“ (No Derivatives, ND)
  • zum Beispiel Texte für Arbeitsblätter oder Lerneinheiten anzupassen
  • abweichenden Varianten
  • Tipp 3: Nicht jede Verwendung ist eine „Bearbeitung“
  • Ein Beispiel sind Texte, die für einen einfachen Reader zusammengestellt werden. Das gleiche gilt, wenn ein Foto oder eine Illustration unverändert in einen Text oder ein Arbeitsblatt eingefügt wird.
  • nur als Daumenregel
  • eines Bilds oder Texts in einer Zeitung oder Zeitschrift
  • eines Bilds oder Texts auf einer Website, einem Blog oder in sozialen Netzwerken
  • Bilds in einem Katalog
  • Textbeitrags in einem Sammelband
  • Ein neues, eigenständiges Werk entsteht hingegen, wenn die Ausgangswerke bei der weiteren Verwendung inhaltlich miteinander verschmelzen, beispielsweise beim Kombinieren oder Collagieren von Illustrationen und Fotos
  • Tipp 4: Obacht beim Kombinieren
  • Wird das Material dagegen – wie beschrieben – verschmolzen, entsteht daraus ein neues, eigenständiges Werk. Für dieses neue Werk darf man wiederum eine Lizenz vergeben
  • Tipp 5: Bearbeitungen kennzeichnen
  • Übersetzung
  • Umwandlung eines Werks
  • Synchronisierung von Musik mit anderen Werken
  • Wenn durch Modifikationen die Aussage oder der Gehalt eines Werks verändert wird, handelt es sich um eine Bearbeitung.
  • Doch bereits das Umwandeln von Farb- in Schwarzweiß-Fotos kann als Bearbeitung gelten, wenn sich zum Beispiel die Stimmung des Bildes ändert.
  • Allerdings kommt es bei der Frage, ob eine Veränderung eine „Bearbeitung“ ist, auf das konkrete Material an. Einfache Erklärgrafiken oder schematische Zeichnungen etwa, wie sie oft in Lernmaterialien zu finden sind, sollen einen Sachverhalt veranschaulichen. Wenn man sie in eine schwarz-weiße Version umwandelt, sollte sich die Aussage normalerweise auch nicht ändern.
  • Tipp 6: Lizenzhinweise bündeln
  • Verwendet man bestehendes Material, das mit unterschiedlichen Lizenzen versehen ist, ist es ratsam, die Hinweise auf den unterschiedlichen Status des Materials (noch einmal) gebündelt anzugeben.
  • Tipp 7: Es gibt auch das Zitatrecht
  • Wird das Material später weiter bearbeitet, könnte es jedoch passieren, dass der das Zitat rechtfertigende Kontext wegfällt. Aus der gesetzlich erlaubten Nutzung des Gedichttexts würde dann eine Urheberrechtsverletzung. Daher ist es ratsam, einen Hinweis auf den jeweiligen Rechteinhaber – etwa den Verlag – auch dann anzubringen, wenn ein Zitat erlaubnisfrei genutzt wurde, um Klarheit für die spätere Verwendung zu schaffen.
  • Auch gemeinfreie Inhalte kennzeichen
  • CC-Zero-Widmung
  • „Public Domain Mark“
  • Allerdings ist es dennoch empfehlenswert, auf deren Status hinzuweisen. So ist für alle nachfolgenden Nutzer klar, dass keine Rechte am verwendeten Material beansprucht werden und keine weiteren Nachprüfungen erforderlich sind. Das macht es leichter, die Inhalte weiterzuverwenden.
  •  
    "Wenn offene Bildungsmaterialien unter freien Lizenzen stehen, ist das Weiterverwenden nicht nur erlaubt, sondern gewollt. Aber wann und wie darf man Materialien kombinieren und bearbeiten? "
Jöran Muuß-Merholz

Bearbeitungen frei lizenzierter Inhalte richtig kennzeichnen - iRights.info - 0 views

  • Dieser Text ist eine gekürzte und editierte Fassung der „Expertise. Und Wieder, und wieder, und wieder. Rechtsprobleme bei wiederholter Nutzung frei lizenzierter Inhalte“ (PDF), die der Autor, Paul Klimpel, im Auftrag des OERcamp erstellte und die zuerst im November 2017 veröffentlicht wurde.
  • Die Nutzenden müssen vermerken, wessen Werke sie verwendet und wie sie diese bearbeitet haben.
  • Dies schützt zunächst den ursprünglichen Rechteinhaber, der den entsprechenden Inhalt lizenziert hat.
  • ...12 more annotations...
  • Die Kennzeichnung der Änderungen und der Urheber*innnen dieser Änderungen sorgen dafür, dass Änderungen durch Dritte eindeutig diesen und nicht dem ursprünglichen Autor zugeschrieben werden.
  • Das Werk, „90fied“, ist eine Bearbeitung von „Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ von tvol, genutzt nach CC BY. „90fied“ steht ebenfalls unter CC BY Max Müller.
  • enn noch mehrere Bearbeitungsstufen folgen
  • Dabei sind alle Veränderungen und auch alle (urheberrechtlich relevanten) Bearbeitenden anzugeben. Die gelegentlich kolportierte Vorstellung, es müsse bei mehreren Veränderungen nur der Name des letzten Bearbeitenden angegeben werden, ist schlicht falsch.
  • alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten
  • Veränderungen an den Werken oder Materialien müssen jeweils gekennzeichnet werden, was bei wiederholter Veränderung zu einer Auflistung von Änderungsvermerken führt.
  • können bei der Online-Nutzung jedoch auf eine gesonderte Seite mit entsprechender URL ausgelagert werden
  • Ab einem bestimmten Grad an Komplexität bei kollaborativen Arbeiten erscheint es sinnvoll, technische Systeme vorzuhalten, die die jeweiligen Veränderungen dokumentieren.
  • Nicht jede Veröffentlichung der Bearbeitung eines Werkes erfordert die Benennung des Lizenzgebers.
  • Gänzlich unabhängig von der CC-Lizenzierung sind Zitate in Deutschland nach Paragraf 51 des Urheberrechtsgesetzes zulässig. Die Voraussetzungen dafür sind, dass das jeweilige Zitat ein erforderlicher Beleg für die jeweilige Aussage in einem eigenen Werk ist.
  • Auch Werke, die unter einer freien Lizenz stehen, können und dürfen natürlich Zitate enthalten, sofern dies durch das Zitatrecht gedeckt ist. Allerdings kann bei Weiterbearbeitung und Neunutzung von Materialien der ursprüngliche Kontext, der das Zitat gerechtfertigt hat, verloren gehen.
  • Insbesondere wäre unzulässig, den Text insgesamt unter eine Creative-Commons-Lizenz zu stellen.
Juergen Plieninger

Home - www.intelluslearning.com - 0 views

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    Beispiel von @loviscach, warum cc-nc nicht zielführend sei: https://twitter.com/JoernLoviscach/status/943557431405228032
Jöran Muuß-Merholz

Startseite - Geräuschesammler - 0 views

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    "Herzlich Willkommen auf der Geräuscheplattform des Bezirksjugendrings Oberpfalz. Auf dieser Seite findet ihr kostenlose und gemafreie Geräusche, die ihr für eure Audio- und Videoprojekte verwenden könnt. Alle Geräusche stehen unter CC-Lizenz - Namensnennung-nicht-kommerziell. Im Jahr 2012 werden Kinder und Jugendlichen in Modellprojekten die ersten Geräusche für diese Plattform aufnehmen. Wenn ihr Interesse habt, euch zu beteiligen, dann meldet euch gerne bei der Medienfachberatung für den Bezirk Oberpfalz."
Jöran Muuß-Merholz

OER - Freie Bildung on Vimeo - 1 views

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    "CC BY Blink Tower and rpi-virtuell Blink Tower ist ein kleines Team in Kapstadt, Südafrika - das mit Hingabe Erklärvideos erstellt. blinktower.com rpi-virtuell ist die kostenfreie Internetplattform für Religionspädagogik und -unterricht der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland). rpi-virtuell.net"
Jöran Muuß-Merholz

CC Search - 1 views

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    "Finden Sie Inhalte, die geteilt, genutzt und remixt werden können."
Jöran Muuß-Merholz

Resource Details - LRE - 0 views

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    Plattform mit Material des EUN-Projekts. Das Material ist min. zum Teil cc-lizensiert.
Jöran Muuß-Merholz

Video-Wettbewerb 'Why Open Education Matters': Start des Publikumsvotings › n... - 0 views

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    "Anfang März startete das US-Bildungsministerium gemeinsam mit Creative Commons und der Open Society Foundation einen Wettbewerb zur Gestaltung von Videos zum Thema "Why Open Education Matters". Die Videos durften nicht länger als drei Minuten sein und mussten unter einer Creative Commons Attribution 3.0 Unported license ("CC BY") auf irgendeiner Videoplattform zugänglich gemacht werden."
Jöran Muuß-Merholz

CLRN News: Digital Textbook Initiative, Phase Three Results Announced - 0 views

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    Anzahl der CC-lizensierten Bücher, die geforderten Standards entsprechen.
Jöran Muuß-Merholz

OER Policy Registry - Creative Commons - 1 views

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    "Welcome to the Open Educational Resources (OER) Policy Registry, a database of current and proposed open education policies from around the world. Here, anyone can easily share, update, and browse open education policies and legislation. In addition, we host supporting policy resources such as case studies and guides. The OER Policy Registry is being upgraded and migrated away from the CC Wiki. Please be patient while we make the transition. Scope We define OER policies as legislation, institutional policies, and/or funder mandates that lead to the creation, increased use, and/or support for improving OER. This registry is not a list of open projects, terms of use, or a registry of open access policies."
Jöran Muuß-Merholz

Lizenzgebührforderung für Foto unter CC-Lizenz | blog.christian-hufgard.de - 2 views

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    "Wer eine Webseite erstellt braucht dafür eigentlich auch immer Bilder. Mittlerweile gibt es Millionen professionell erstellte Fotos, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht sind. Verwendet man ein solches, muss man den Urheber nennen und auf den vollständigen Lizenztext verlinken. Vergisst man dies, oder unterlässt es aus Unwissenheit, bekommt man üblicherweise eine E-Mail des Urhebers mit dem freundlichen Hinweis, den Fehler doch bitte zu korrigieren. Oder aber, es flattert ein Brief mit einem Angebot zur "Nachlizenzierung" in den Briefkasten."
Jöran Muuß-Merholz

Mazwai - 1 views

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    50 HD-Videos unter CC BY 3.0
Jöran Muuß-Merholz

xkcd: Standards - 1 views

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    Brauchen wir eine gesonderte CC-Lizenz?
Juergen Plieninger

[workshop] Open Education - Warum soll man in freie Bildung investieren? - e-Learning Blog - 0 views

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    Martin Ebner: "Eintägiger Workshop rund um das Thema Open Educational Resources zu halten. Dazu habe ich einmal die Folien anbei vorbereitet und als Übung die "Kombinationsmöglichkeit unterschiedlicher CC-Lizenzen" verwendet."
Juergen Plieninger

„Open Lesson": Do-It-Yourself workshop on Open Education | Open Educational P... - 0 views

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    ""Open Educational Resources Policy in Europe" is a project of Creative Commons that brings together a coalition of international experts associated with CC to strengthen the implementation of open education policies across Europe. "
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