Das Abkommen wurde am 31. Oktober 1961 von der Bundesrepublik Deutschland und der Türkischen Republik in Bad Godesberg unterzeichnet. Dabei schreibt z. B. Jarmin (zitiert nach Gerlin, Vera, 1998), dass das Anwerbeabkommen mit der Türkei - ähnlich wie das erste Anwerbeabkommen, das auf Wunsch Italiens abgeschlossen wurde - auf Wunsch und auf Druck der türkischen Militärregierung zustande kam.