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Montreal Werner

Die Schule und ihr verfassungsrechtlich verankerter Erziehungsauftrag - das wichtigste ... - 0 views

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    Von Professor em. Dr. Dr. h.c. für öffentliches Recht an der Universität Bonn, Josef Isensee, hatte die FAZ am 28. Januar einen ausführlichen Aufsatz zum Thema Integration gebracht (1). Darin hatte Herr Isensee zunächst den weiten und für Ausländer gleichermaßen geltenden Rahmen der Eltern-Freiheit dem Staat gegenüber beschrieben: "Der Ausländer, der deutschen Boden betritt, genießt grundsätzlich die gleiche grundrechtliche FREIHEIT wie der Staatsangehörige. Kraft dieser Freiheit bestimmt ein jeder für sich, ob er sich in seine Privatheit zurückzieht oder am gesellschaftlichen Wettbewerb teilnimmt, wie er sein Familienleben gestaltet und seine Religion ausübt. Integration, grundrechtlich gesehen, ist zunächst einmal Sache des Einzelnen… Die Integrationsbemühung des Staates stößt auf die grundrechtlich LEGITIME Integrationsresistenz der Einzelnen, wie sie sich in besonderem Maße bei Zuwanderern aus dem islamischen Kulturraum regt. Pflege und Erziehung der Kinder sind laut Grundgesetz das natürliche Recht der ELTERN und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht… Der Staat RESPEKTIERT die Entscheidung, WIE IMMER sie ausfällt. Er ist KEIN 'Zwingherr zur Deutschheit', wie Fichte ihn einst vorsah… Er kann die Eltern nicht daran hindern, die Nichtmuslime als Feinde Gottes darzustellen und im Umgang mit ihnen das Gebot der taquîya einzuüben, der Verstellung in Feindesland, wie er ihnen auch nicht verbieten kann, das Kind dem Einfluss volkshetzerischer Imame in Moscheen auszusetzen."
Montreal Werner

jungle-world.com - Archiv - 25/2009 - Die Hölle ist ein Pizzaofen - Proteste ... - 0 views

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    Maßgebend ist für Vogel das Vorbild Mohammeds und der ersten Muslime, der Salaf. Für die Bewegung des Salafismus sei beispielsweise das Kopftuch verbindlich, wie Vogel am Samstag ausführte. Die Frauen in Medina hätten es nach Offenbarung des entsprechenden Verses angelegt. Etwas aufzuheben, zu interpretieren oder zu reformieren gebe es an dieser Vorschrift deshalb ebenso wenig wie an anderen. Dass die Verantwortlichen der Al-Nur-Moschee Philips und Vogel eingeladen haben, ist nicht verwunderlich. Die Gemeinde bekennt sich ihrer Selbstdarstellung zufolge zwar »uneingeschränkt« zum Grundgesetz. Ebenso gibt sie aber ihr uneingeschränktes Bekenntnis zur Sharia ab. Im Fall des Ehebruchs werden Mann und Frau »gesteinigt bis zum Tod«, »das ist unsere Sharia, und wir sind froh darüber«, sagte Abdul Adhim, Prediger in der Al-Nur-Moschee, vor Zuhörern, wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg Ende Mai berichtete.
Montreal Werner

Integration: Freiheit, die ich meine - Bilder und Zeiten - Feuilleton - FAZ.NET - 0 views

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    Sie misstrauen den Wertvorstellungen von Freiheit und Selbstverantwortung. Sie sagen, wir stehen zur Verfassung, meinen damit aber nur das Recht auf Religionsfreiheit, meinen ihr Recht als Gruppe, ungestört ihren Glauben zu leben - nicht aber das Recht auf Freiheit von Religion oder die Freiheitsrechte Einzelner. In der Satzung des muslimischen Koordinierungsrates hat man sich auf die Leitkultur „Koran und Sunna" festgelegt. Diese muslimischen Vertreter akzeptieren die Verfassung, wollen sie aber nicht mit Leben füllen.
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