Die Schule und ihr verfassungsrechtlich verankerter Erziehungsauftrag - das wichtigste ... - 0 views
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Montreal Werner on 22 Feb 10Von Professor em. Dr. Dr. h.c. für öffentliches Recht an der Universität Bonn, Josef Isensee, hatte die FAZ am 28. Januar einen ausführlichen Aufsatz zum Thema Integration gebracht (1). Darin hatte Herr Isensee zunächst den weiten und für Ausländer gleichermaßen geltenden Rahmen der Eltern-Freiheit dem Staat gegenüber beschrieben: "Der Ausländer, der deutschen Boden betritt, genießt grundsätzlich die gleiche grundrechtliche FREIHEIT wie der Staatsangehörige. Kraft dieser Freiheit bestimmt ein jeder für sich, ob er sich in seine Privatheit zurückzieht oder am gesellschaftlichen Wettbewerb teilnimmt, wie er sein Familienleben gestaltet und seine Religion ausübt. Integration, grundrechtlich gesehen, ist zunächst einmal Sache des Einzelnen… Die Integrationsbemühung des Staates stößt auf die grundrechtlich LEGITIME Integrationsresistenz der Einzelnen, wie sie sich in besonderem Maße bei Zuwanderern aus dem islamischen Kulturraum regt. Pflege und Erziehung der Kinder sind laut Grundgesetz das natürliche Recht der ELTERN und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht… Der Staat RESPEKTIERT die Entscheidung, WIE IMMER sie ausfällt. Er ist KEIN 'Zwingherr zur Deutschheit', wie Fichte ihn einst vorsah… Er kann die Eltern nicht daran hindern, die Nichtmuslime als Feinde Gottes darzustellen und im Umgang mit ihnen das Gebot der taquîya einzuüben, der Verstellung in Feindesland, wie er ihnen auch nicht verbieten kann, das Kind dem Einfluss volkshetzerischer Imame in Moscheen auszusetzen."