Datenschutz: Handlungsempfehlung zum Datenschutz in Web 2.0-Netzwerken » eRec... - 0 views
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Die obersten Aufsichtsbehörden haben vor mehreren Jahren eine informelle Vereinigung zur Überwachung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich gegründet. Ursprüngliches Ziel war eine Vereinheitlichung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dieser "Düsseldorfer Kreis" trifft sich ein- bis zweimal im Jahr und verfügt über mindestens sechs ständige Arbeitsgruppen (Auskunfteien, Internationaler Datenverkehr, Kreditwirtschaft, Technik, Telemedien und Versicherungswirtschaft). Bei seiner letzten Sitzung im April 2008 in Wiesbaden unter Vorsitz des Regierungspräsidiums Darmstadt hat das Gremium eine Handlungsempfehlung zur Sicherung und Einhaltung des Datenschutzes in Web 2.0-Netzwerken (PDF) erarbeitet, die nun auch kostenlos zum Abruf bereit steht.
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Insbesondere seien folgende rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten:
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Anbieter sozialer Netzwerke müssen ihre Nutzer umfassend gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und ihre Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten unterrichten.
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