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Johann Höchtl

ots.at: Ericsson Studie: Vom Internet in der Hosentasche zur vernetzten Gesellschaft - BILD = - 0 views

  • Aufgabe in Österreich: Kluft des Digital Divide schließen
  • Die Kluft zwischen den Early Adopters und der breiten Masse in Österreich ist größer als in anderen Teilen Europas. So ist es für fast die Hälfte (47 %) der Early Adopters wichtig, überall Internet-Zugang zu haben, aber nur für 18 % der insgesamt Befragten. "Der Digital Divide droht die Gesellschaft in zwei Gruppen zu teilen: jene mit Zugang zum Internet und jene, denen dieser verwehrt ist. Dem müssen wir mit aller Kraft entgegenwirken. Damit alle das Internet nutzen können, benötigen wir eine flächendeckende, leistungsstarke Breitband-Infrastruktur"
Johann Höchtl

(Un)digitales Deutschland | politik-digital.de - 0 views

  • Die Studie „Digitale Gesellschaft in Deutschland – Sechs Nutzertypen im Vergleich“ zeigt: Die deutsche Bevölkerung ist geteilt in diejenigen, die noch nicht in der digitalen Gesellschaft angekommen sind und die sogenannten digitalen Souveränen. Überraschend erscheint, dass nur ca. 26 Prozent zu den souveränen Nutzern gezählt werden. Drei Viertel der Bevölkerung lebten dagegen immer noch weitestgehend undigital. Für die Studie, die den seit 2001 jährlich erscheinenden (N)Onliner-Atlas ergänzen soll, befragte TNS Infratest deutschlandweit 1014 Personen.
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    Wie digital ist Deutschland wirklich? Verwendung von Web 2.0 Werkzeugen
Judith Schossboeck

Der Mensch wird neu formatiert - 1 views

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    Ist Facebook ein Religionsersatz? Was können wir von Google lernen? Wie überstehen wir erfolgreich die mediale Überforderung? Ein Interview mit dem Soziologen Dirk Baecker. "Ihre These lautet, dass der Computer das Verbreitungsmedium der „nächsten Gesellschaft" sei, an deren Schwelle wir uns gerade befänden. Was wird diese nächste Gesellschaft kennzeichnen?"
Parycek

Studie: Große Mehrheit der Deutschen ist nicht Teil der digitalen Gesellschaft - 0 views

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    35 Prozent der deutschen Bevölkerung gehören zur Gruppe der „Digitalen Außenseiter" , 30 Prozent zu den „Gelegenheitsnutzern" Lediglich 26 Prozent sind in der digitalen Alltagswelt angekommen
Parycek

Der EuGH, Google und das Vergessen: Was sagt das Urteil wirklich? - 0 views

  • benfalls inexakt ist Mathias Müller von Blumencron, wenn er  ebenfalls in der FAZ schreibt, dass es nun „doch ein Recht auf Vergessen werden im Internet“ gibt. Nein: das gibt es nicht.
  • Dieses Recht des Einzelnen ist  abzuwägen gegenüber den wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers und „dem Interesse der breiten Öffentlichkeit daran, die Information bei einer anhand des Namens der betroffenen Person durchgeführten Suche zu finden“
  • utocomplete-Urteil des BGH keine Klagswelle gegen Google gegeben habe, wie die FAZ einen Anwalt zitiert.
  • ...7 more annotations...
  • atlicher Regulierung rief, begann eine doch bemerkenswerte Diskussion um die Rolle von Google in der Informationsgesellschaft. Überschriften wie „Angst vor Google“, „ Google ou  la route de la servitude“, „Warum wir Google fürchten” , „Die Google-Gefahr“, „Dark Google“ schafften ein Klima, in dem nur schwer sachlich argumentiert werden konnte.
  • Google neo-absolutistische Machtfülle vor und schrieb „[o]ur demands for self-determination are not easily extinguished.  We made Google, perhaps by loving it too much.”
  • chtung der Privatsphäre wies der EuGH Google an, erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um bestimmte personenbezogene Daten aus dem Index der Suchmaschine zu entfernen und den „Zugang zu diesen Daten in Zukunft zu verhindern“
  • keine Daten verarbeiteten, da sie nicht zwischen personenbezogenen Daten und anderen Informationen unterschieden
  • und deshalb hätten Suchmaschinenbetreiber in ihrem „Verantwortungsbereich im Rahmen [ihrer] Befugnisse und Möglichkeiten“  dafür zu sorgen, dass grundrechtliche Garantien ihre volle Wirksamkeit entfalten können (Abs. 38).
  • Es reiche aus, wenn der Suchmaschinenbetreiber aus wirtschaftlichen Erwägungen eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft gegründet habe, „ deren Tätigkeit auf die Einwohner dieses Staates ausgerichtet“ sei
  • Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet werden können, Links zu Webseiten Dritter mit Informationen zu einer bestimmten Person zu entfernen, auch wenn Name und Informationen auf dieser Webseite nicht vorher oder gleichzeitig gelöscht würden
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