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Jöran Muuß-Merholz

Till Jaeger, vertragen sich Facebook und Creative-Commons-Lizenzen? - iRights.info - 0 views

  • 12. Mai 2015
  • Wie aber ist es, wenn man mit den Nutzungsbedingungen von Facebook einen weiteren Vertrag eingeht? Bei eigenen Werken ist das kein Problem, bei fremden Inhalten muss man besonders bei solchen für die nicht-kommerzielle Nutzung aufpassen
  • Sofern ich selbst Urheber bin, ist es kein Problem, ein Werk parallel unter einer Creative-Commons-Lizenz anzubieten und Facebook Nutzungsrechte unter abweichenden Bedingungen zu erteilen. Beide Lizenzen sind nicht-exklusiv und können parallel existieren.
  • ...5 more annotations...
  • Bei Verwendung eines Creative-Commons-lizenzierten Fotos kann ich die Nutzungsbedingungen von Facebook also formal gesehen nicht erfüllen.
  • Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook und damit eine Vertragsverletzung, die zur Kündigung berechtigen könnte.
  • Eine Verwendung von Inhalten unter einer nicht-kommerziellen Lizenz ist wegen der Werbung auf Facebook nicht zulässig.
  • Beachtet man alle Lizenzbedingungen aus der anwendbaren Creative-Commons-Lizenz, kann der Urheber keine Ansprüche wegen der Verwendung des Inhalts auf Facebook herleiten
  • Vorsicht geboten ist beim Teilen von Inhalten, damit die nach der Lizenz erforderlichen Lizenzinformationen auch bei demjenigen abrufbar sind, mit dem der Inhalt geteilt wird.
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