Pilotprojekt zum § 52a UrhG - Universität Osnabrück - 1 views
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§ 52a UrhG
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Die aktuelle Rechtsprechung (OLG wie BGH) hält es für sachgerecht und vom Aufwand her vertretbar, die Informationen zur Nutzung der Regelung über eine zentrale Eingabemaske einzeln zu erfassen
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Einzelerfassung des Einsatzes von Lehrmaterialien
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