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Elisabeth Bartela

Twitter: Neue Wege in der Kundenansprache - 1 views

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    Corporate Micro-Blogging eignet sich gut, um Kunden anzusprechen und vor allem auf dem Laufenden zu halten. Die Nutzerzahlen von Micro-Blogging-Diensten, allen voran Twitter, explodieren. Twitter ist zwischen Februar 2008 und Februar 2009 um 1.382 Prozent gewachsen und gehört damit zu den fünf am schnellsten wachsenden Web-2.0-Plattformen.
anja c. wagner

Das Urheberrecht in der Legitimationskrise. Ansätze für eine Neuorientierung... - 3 views

  • Gesetzestechnisches Ideal einer offenen Kultur ist grundsätzlich nicht die «Property», sondern eher die sogenannte «Liability Rule», bei der Werknutzungen vergütungspflichtig, aber grundsätzlich zustimmungsfrei sind. Mit der Idee einer offenen Kultur soll damit letztlich eine urheberrechts- bzw. kulturtheoretische Antwort gefunden werden für die verbesserten Möglichkeiten, sich im digitalen Umfeld kreativ zu betätigen und einzubringen.
  • Die digitale Revolution verspricht mit anderen Worten, aus passiven Konsumenten aktive Nutzer zu machen. Auch wenn die Ergebnisse nicht immer «künstlerisch wertvoll» sein mögen, so sind diese kreativen Aktivitäten doch eine Form von aktiver Teilhabe am kulturellen Leben und eine Teilnahme am Informationsverbreitungsprozess, die es unter gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten zu bewahren gilt, weil sie Freiheit, autonome Selbstbestimmung, individuelle Persönlichkeitsentfaltung, den Pluralismus des öffentlichen Diskurses und die kulturelle Vielfalt fördern. Wenn sich für diese diversen begrüßenswerten Formen kreativen Schaffens das geltende Urheberrecht als Hindernis erweist, muss es geändert und zur Bewahrung einer sich stetig erneuernden, partizipativen und offenen Kultur reformiert werden.
  • Das Urheberrecht steht heute vor der schwierigen Herausforderung, auch im digitalen Umfeld ein Instrument zu bleiben, das die ideellen Interessen des Urhebers in Bezug auf sein Werk schützt (Prinzip der persönlichkeitsrechtlichen Interessenwahrung), der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes dient (Alimentations- und Amortisationsprinzip) und dabei zugleich – und das ist entscheidend – das individuelle Selbstbestimmungs- sowie Zugangs- und Verwendungsinteresse der Werknutzer schützt, um auf diese Weise für jeden die aktive wie passive Teilnahme am kulturellen Leben der Gemeinschaft und die Teilhabe an den Errungenschaften der Wissenschaft zu ermöglichen (Partizipationsprinzip).
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    Grundlagen für ein neues Urhebberecht
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