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Drohnen bald auch für Inlandsgeheimdienst und Bundeskriminalamt? | Telepolis - 0 views

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    "Den Polizeien werden die gegenwärtig genutzten Drohnen zu klein. Aus dem Verkehrsministerium wird die Beschaffung von Systemen gefordert, die bessere Aufklärungstechnik befördern. Für den polizeilichen Einsatz aus der Luft werden "Videokameras oder digitale Standbildkameras mit hoher Auflösung" beworben. Forschungsvorhaben entwickeln miniaturisierte Sensoren, die auf Radartechnik basieren."
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Piraten bremsen NRW-Finanzminister aus - 0 views

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    "Düsseldorf. Unter ein 240 Jahre altes Kapitel will Rot-Grün endlich einen Schlussstrich ziehen, doch die Piraten streuten am Donnerstag mächtig Sand ins Landtagsgetriebe. Es geht um die Schul- und Studienfonds, die 1773 nach Auflösung des Jesuitenordens gebildet worden waren; ihr Sondervermögen wird vom Land verwaltet"
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Wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz? | Telepolis - 0 views

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    "Es gibt viele Gründe, die Verfassung selbst zu schützen und die 17 Verfassungsschutzämter endlich aufzulösen Seit seiner Gründung im Jahr 1950 sorgte das Bundesamt für Verfassungsschutz für Skandale. Immer wieder hatte die als Bollwerk gegen die kommunistische Bedrohung gegründete Behörde ihre Probleme mit Nazi-Kadern. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Spätestens seit der Selbstauflösung der DDR sind die 17 Verfassungsschutzämter schlicht überflüssig. Nicht nur in der Partei Die Linke gibt es die Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes, auch Grüne und Sozialdemokraten diskutieren darüber."
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Unberechtigte Filesharing-Abmahnungen | c't - 0 views

  • Die beschriebene Erhebungskette birgt eine ganze Reihe von Fehlerquellen. Beispielsweise sind Fälle von Zahlendrehern in der Weitergabekette bekannt. Am anfälligsten dürfte die Erfassung des Tatzeitpunkts sein. Falls der Zeitstempel zur ermittelten IP-Adresse nicht hundertprozentig stimmt, kann die spätere Abfrage beim Provider wegen der dynamischen IP-Adress-Vergabe einen falschen Anschluss liefern
  • Ein bislang kaum beachteter Beschluss des Landgerichts (LG) Köln aus dem Jahr 2008 belegt, dass dies längst nicht so selten vorkommt, wie die Massenabmahner behaupten
  • Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP-Adressen nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP-Adressen-Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider rückgemeldet haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können
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  • Was die Staatsanwaltschaft Köln dem Gericht mitteilte, wirft ein völlig neues Licht auf die angeblich so beweissichere Datenerhebung. Bei einigen Verfahren habe „die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 Prozent aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90 Prozent betragen.“ Das Gericht erklärt sich diese Fehlerquote mit „Zuordnungsproblemen durch Schwierigkeiten bei der Zeitnahme.“
  • Diese Fakten legen den Schluss nahe, dass tatsächlich eine Menge Netznutzer unschuldig ins Visier der Massenabmahner geraten
  • Im Sommer 2008 hat das Landgericht Köln fast parallel gegenteilige Feststellungen getroffen. Das Strafgericht erörterte, dass die Fehlerquote bei der Beweiserhebung in den P2P-Tauschbörsen exorbitant hoch ist und lehnte die Einsicht in Anschlussinhaber-Daten ab. Die Zivilkammer dagegen erklärte erstmals die angeblichen Beweise für ausreichend und gab den Massenabmahnern einen Freifahrtschein zur Entanonymisierung zigtausender Anschlussinhaber
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    Längst nicht jeder, der eine Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung erhält, hat die ihm darin vorgeworfene Tat begangen. Dennoch sieht er sich plötzlich in der Pflicht, seine Unschuld nachzuweisen, was derzeit ein fast aussichtsloses Unterfangen ist. Einige Maßnahmen erhöhen wenigstens die Chancen, mit einem blauen Auge davon zu kommen Widerlegung der leeren Phrase: Wer unschuldig ist hat nichts zu befürchten
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