Der Verfassungsvertrag ist in vier Teile gegliedert,
die einen sehr unterschiedlichen Charakter und Umfang haben. In den
Teilen I und II des Vertrags werden grundsätzliche Fragen geklärt,
die eher verfassungspolitischer Natur sind. Neben
diesen grundsätzlichen Bestimmungen fasst der Vertrag über eine Verfassung für
Europa in einer kompakten Weise alle Regeln zusammen, die in den
bisherigen Verträgen zu einzelnen, konkreten Aufgabenbereichen der
EU enthalten sind. Dies erklärt, warum der Verfassungsvertrag so
umfangreich ist.