Skip to main content

Home/ Duty of care + Standards _ CU/ Group items tagged defamation

Rss Feed Group items tagged

Carsten Ullrich

XY v Facebook Ireland Ltd [2012] NIQB 96 (30 November 2012) - 0 views

  • [19] The Order of the Court will incorporate provision for liberty to apply. By this mechanism the Plaintiff, if necessary and if so advised, will be able to seek further relief from the Court if there is any recurrence of the offending publication. Of course, in such eventuality, it will be open to Facebook, acting responsibly and in accordance with the principles and themes clearly expressed in this judgment, to proactively take the necessary removal and closure steps.
  • [20] I refuse the Plaintiff's application for the wider form of interim injunction sought by him. This was to the effect that Facebook be required to monitor the offending webpage in order to prevent republication of the offensive material. In this respect, I prefer the argument of Mr Hopkins that such an order would lack the requisite precision, could impose a disproportionate burden and, further, would potentially require excessive supervision by the Court. See Cooperative Insurance v Argyll [1997] 3AL ER 297, pages 303 – 304, per Lord Hoffman. See also Halsbury's Laws of England, Volume 24 (Fourth Edition Reissue), paragraph 849. The propriety of granting this discrete remedy will, of course, be revisited at the substantive trial, against the backcloth of a fuller evidential matrix, which should include details of how this social networking site actually operates from day to day.
Carsten Ullrich

LG Würzburg, Urteil v. 07.03.2017 - 11 O 2338/16 UVR - Bürgerservice - 0 views

  • Diensteanbieter, die von Nutzern bereitgestellte Informationen speichern, wie die Verfügungsbeklagte, müssen gemäß Erwägungsgrund 48 der ECRL außerdem die nach vernünftigem Ermessen von ihnen zu erwartende und in innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedergelegter Sorgfaltspflicht anwenden, um bestimmte Arten rechtswidriger Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern.
  • sondern auch solche Inhalte als „eigene Inhalte“ gewertet werden, die sich der Diensteanbieter zu eigen gemacht hat.
  • Danach muss anhand der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung und Abwägung aller betroffenen Interessen und relevanten rechtlichen Wertungen bestimmt werden, welche Maßnahmen zumutbar sind. Zu diesen Umständen gehören Funktionen und Aufgabenstellung des angebotenen Dienstes, Risiko und Anzahl möglicher Rechtsverletzungen sowie die Eigenverantwortung des Verletzten, der wirtschaftliche Vorteil in Gestalt von Provisionen aus Rechtsverletzungen durch Dritte, die Werbung für mögliche rechtswidrige Aktivitäten, Erleichterungen von Rechtsverletzungen durch zur Verfügungstellung von Hilfsmitteln sowie Software, der wirtschaftliche Aufwand von Prüfmaßnahmen sowie die Effektivität grundsätzlich möglicher Prüf- und Sicherungsmaßnahmen auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Vermeidung einer möglichen Vielzahl gleichartiger Verletzungen der Rechte in Bezug auf andere
  • ...4 more annotations...
  • Unzumutbar sind Maßnahmen nicht schon allein dadurch, dass der Schuldner zusätzliches Personal für die Kontrolle einsetzen müsste, sondern erst, wenn durch den Überprüfungsaufwand das Geschäftsmodell in Frage gestellt würde.
  • Aufgrund von Zumutbarkeitserwägungen kann eine Prüfungspflicht auf klare, d. h. grobe, ohne weitere Nachforschungen unschwer zu erkennende Verstöße beschränkt bleiben.
  • Gesteigerte Prüfungspflichten können sich auch bei Providern ergeben, die es ihren Kunden ermöglichen, ihre Dienste anonym zu nutzen, so dass der Kunde im Bedarfsfall als Rechtsverletzer nicht identifiziert werden könnte (Spindler/Volkmann, in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015, § 1004 BGB Rn. 25, mit weiteren Nachweisen).
  • Allerdings lässt sich die Frage der technischen Machbarkeit und damit auch der Zumutbarkeit im Verfügungsverfahren noch nicht sicher beurteilen. Dies sprengt den Rahmen eines Verfügungsverfahrens und wird im Hauptsacheverfahren, ggf. durch Gutachten, überprüft werden müssen.
1 - 3 of 3
Showing 20 items per page