Auswärtiges Amt - Schengener Übereinkommen - 0 views
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Alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Schengen-Vollanwenderstaate aufhalten, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Schengen-Vollanwenderstaaten reisen.
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Nataliia Ueberschaer on 03 Jun 10Mit dem Aufenthaltstitel von Natascha im ukrainischen Reisepaß steht einem bis zu dreimonatigen Aufenthalt in Polen nichts im Wege.
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