Das durch Gerichte erlaubte Rauchen in der eigenen Wohnung beinhaltet nicht, dass der Mieter - und der VM - im Treppenhaus rauchen dürfen.
Im Gegenteil. Der VM hat andere Mieter, die nicht rauchen, von den Belästigungen druch Nikotin auf und in den Allgemeinräumen zu schützen.
Der VM darf Ruchen ausserhalb der Wohnung - im Gebäude - verbieten.
Im Interesse der Gesundheit anderer Mieter muss er sogar untersagen, dass im Treppenhaus geraucht wird.
Hält sich der Mieter nicht an das Rauchverbot, kann der VM ihn abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen.
Im Übrigen hat der Mieter auch dafür Sorge zu tragen, dass Qualm und Geruch nicht im Flur andere Mieter belästigt.