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anja c. wagner

Enterprise 2.0 & Recht - Blogs, Wikis & Social Networks im Intranet (TEIL 3 Arbeitsrech... - 1 views

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    "In meinem dritten und damit abschließenden Beitrag der Reihe „Enterprise 2.0 & Recht" möchte ich nach TEIL 1 zu Datenschutz und Datensicherheit TEIL 2 zum Urheberrecht und Recht am eigenen Bild nun noch auf die arbeitsrechtlichen Implikationen bei der Integration von Social Software im Unternehmen eingehen, bevor ich mit einer allgemeinen Zusammenfassung und Hinweisen zum Umgang mit rechtlichen Risikofaktoren schließe."
maike online

TP: Die andere Vorratsdatenspeicherung - 0 views

  • So die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zum "Mikrozensus" im Jahr 1969. Im sogenannten "Volkszählungsurteil" 1983 formulierte das Bundesverfassungsgericht das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Ihre Argumentation: Es widerspräche sowohl dem individuellen Recht auf Selbstbestimmung, als auch dem Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, wenn der Bürger nicht kontrollieren kann, wer was über ihn weiß. Die Informationen, die er beispielsweise in der Kommunikation mit einer Krankenkasse preisgibt, bekommen in einem anderen Zusammenhang – zum Beispiel in seiner Kommunikation mit dem Sozialamt – eine andere Bedeutung und ganz neue Brisanz.
  • So die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zum "Mikrozensus" im Jahr 1969. Im sogenannten "Volkszählungsurteil" 1983 formulierte das Bundesverfassungsgericht das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Ihre Argumentation: Es widerspräche sowohl dem individuellen Recht auf Selbstbestimmung, als auch dem Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, wenn der Bürger nicht kontrollieren kann, wer was über ihn weiß. Die Informationen, die er beispielsweise in der Kommunikation mit einer Krankenkasse preisgibt, bekommen in einem anderen Zusammenhang – zum Beispiel in seiner Kommunikation mit dem Sozialamt – eine andere Bedeutung und ganz neue Brisanz.
  • So die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zum "Mikrozensus" im Jahr 1969. Im sogenannten "Volkszählungsurteil" 1983 formulierte das Bundesverfassungsgericht das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Ihre Argumentation: Es widerspräche sowohl dem individuellen Recht auf Selbstbestimmung, als auch dem Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, wenn der Bürger nicht kontrollieren kann, wer was über ihn weiß. Die Informationen, die er beispielsweise in der Kommunikation mit einer Krankenkasse preisgibt, bekommen in einem anderen Zusammenhang – zum Beispiel in seiner Kommunikation mit dem Sozialamt – eine andere Bedeutung und ganz neue Brisanz.
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  • lierte das Bundesverfassungsgericht das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Ihre Argumentation: Es widerspräche sowohl dem individuellen Recht auf Selbstbestimmung, als auch dem Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, wenn der Bürger nicht kontrollieren kann, wer was über ihn weiß. Die Informationen, die er beispielsweise in der Kommunikation mit einer Krankenkasse preisgibt, bekommen in einem anderen Zusammenhang – zum Beispiel in seiner Kommunikation mit dem Sozialamt – eine andere Bedeutung und ganz neue Brisanz.
  • lierte das Bundesverfassungsgericht das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Ihre Argumentation: Es widerspräche sowohl dem individuellen Recht auf Selbstbestimmung, als auch dem Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, wenn der Bürger nicht kontrollieren kann, wer was über ihn weiß. Die Informationen, die er beispielsweise in der Kommunikation mit einer Krankenkasse preisgibt, bekommen in einem anderen Zusammenhang – zum Beispiel in seiner Kommunikation mit dem Sozialamt – eine andere Bedeutung und ganz neue Brisanz.
rainer dehmann

Impressum Generator - 2 views

    • rainer dehmann
       
      guter text, generator sehr umfangreich bestes mir bekanntes angebot im netz
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    gute recht-seite mit fantastischem impressum generator;  sehr umfangreich, bestes mir bekanntes angebot im netz
Joerg Eisfeld-Reschke

Facebook in Zahlen : digirati - 2 views

  • Jeder 13. Weltenbürger ist Mitglied von Facebook. Heute hat das Social Network exakt (laut eigenen, recht ungenauen Aussagen) 478.908.480 Mitglieder. Das bedeutet, dass 7,29 Prozent aller mittlerweile 6,5 Milliarden Menschen Mitglied bei Facebook ist.
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    "Jeder 13. Weltenbürger ist Mitglied von Facebook. Heute hat das Social Network exakt (laut eigenen, recht ungenauen Aussagen) 478.908.480 Mitglieder. Das bedeutet, dass 7,29 Prozent aller mittlerweile 6,5 Milliarden Menschen Mitglied bei Facebook ist."
Joerg Eisfeld-Reschke

(Il-)Legalität von Personensuchmaschinen - Datenschutzrechtliche Grenzen für ... - 0 views

  • Personensuchmaschinen sind zwischenzeitlich weit verbreitet.
  • Trotz des offen auf der Hand liegenden Kollisionsrisikos mit dem Datenschutz und intensiven Diskussionen über derartige Angebote gibt es in Deutschland bisher recht wenige gerichtliche Entscheidungen zu diesem Thema.
  • Das aktuelle Urteil des LG Köln (Az. 28 O 662/08) gebietet dem Treiben der diversen Suchmaschinen nun deutlich Einhalt, indem es eine ausländische Personensuchmaschine dazu verurteilt hat, die Veröffentlichung von Bildern ohne Zustimmung des jeweiligen Betroffenen zu unterlassen.
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  • Auch wenn man über manches in dem Urteil diskutieren kann, so halte ich es für sinnvoll, dem Wildwuchs der sich gerade bei derartigen Plattformen im Umgang mit personenbezogenen Daten entwickelt hat, Einhalt zu gebieten. Jede natürliche Person muss das Recht haben, der Veröffentlichung der eigenen Daten auf diesen Plattformen zu widersprechen bzw. dagegen vorzugehen.
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    Urteil: Datenschutzrechtliche Grenzen für Personensuchdienste
Brigitte Pott

Social Media im Unternehmensumfeld (Veranstaltung) - 0 views

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    (kommerzielle Veranstaltung der Computerwoche am 24.3.11 in Berlin) Thema: Wie lassen sich Facebook & Co. optimal für den Kundendialog nutzen? Auf der Experience CRM zeigen wir Ihnen, dass hinter dem Begriff Social CRM mehr steckt, als Sie ahnen. Hören Sie folgende Vorträge: * Kundenkommunikation und Social Media aus der Sicht des Digital Native: Philipp Riederle, Phipz Media UG. * Wie im Enterprise 2.0 aus CRM und Social Media bessere Kundenbeziehungen werden: Dr. Willms Buhse, doubleYUU. * Social Media Marketing und Datenschutz in Recht und Praxis: Dr. Wolfgang Hackenberg, Rechtsanwalt. * Wie entwickeln sich Social Media im Unternehmensumfeld?: Thomas Völklein, i-fom Institut für Online Markenführung. Erarbeiten Sie im Anschluss an die Vorträge im Open Space Workshop konkrete Lösungsansätze für Ihr Unternehmen. Die professionelle Moderation durch Dr. Willms Buhse gewährleistet ein Höchstmaß an Interaktion und Know-How-Transfer zwischen den Workshop-Teilnehmern.
ilona maennchen

Rechte und Nutzen - 0 views

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    worauf man achten sollte bei Textverfassung und Inhalten so wie an Bildwerken
Brigitte Pott

RechtZweiNull Web 2.0 & Recht - Chancen und Risiken im Social Web - 0 views

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    Blog des Stuttgarter Anwalts Dr. Carsten Ullbricht
anja c. wagner

allfacebook.de | Download: Rechtliche Stolperfallen im Facebook Marketing - Das kostenl... - 0 views

  • Herausgekommen ist ein knapp 100-seitiges E-Book zum Thema Facebook Recht, das sich so nirgendwo anders findet.
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    Wer liest und berichtet?
Joerg Eisfeld-Reschke

Advisign - Recht und Webdesign » Blog Archiv » Leitfaden: Rechtsfragen bei... - 4 views

  • Leitfaden: Rechtsfragen beim Twittern
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    Sehr schöner und umfassender Überblick über Rechtsfragen beim Twittern - relevant für die private und die gewerbliche Nutzung!
anja c. wagner

Getupperte Vorlesungen > eLectures - Universität, Hochschulen, eLectures, Vor... - 0 views

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    Wenn man mal von der Werbung für Lecturnity absieht, ein recht interessanter Überblick zu eLectures
anja c. wagner

Bildungsstreik: Chance für einen Neuanfang | Gesellschaft | Nachrichten auf Z... - 0 views

  • Abschied von einer Gesellschaft des Ressourcenverbrauchs zu einer der Ressourcenproduktion. Es geht auch nicht nur um die Kompetenzen von Menschen, es geht darum, sie so ins Leben einzuladen und willkommen zu heißen, dass sie selbst etwas wollen. Die Welt, in der Menschen entkernt wurden, damit sie wie Maschinen funktionieren, geht zu Ende.
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    Vom Ansatz recht interessant - aber natürlich noch stark auf Bildungseinrichtungen fokussiert.
anja c. wagner

Anleitung für Web 2.0: - 0 views

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    Mein damaliger Versuch, Web 2.0 zu erklären - von vielen angeschaut und z.T. recht wohlwollend beurteilt ...
anja c. wagner

Regeln zur Verwendung der piqs.de Fotos - piqs.de - Bilddatenbank, Bilder kostenlos und... - 1 views

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    Rechtliche Hinweise auf die Nutzung von CC-Fotos
Brigitte Pott

Slide-Share presentation What the F**k is Social Media NOW? - 2 views

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    recht unterhaltsam und leicht lesbar, eher für Anfänger, die diesen Kulturwandel noch nicht so intensiv verfolgt haben, beschreibt Grundregeln
anja c. wagner

media.net | SAVE THE DATE: media.netLAW: "Legal Case Study - Rechtsfragen Run... - 1 views

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    Mit 30 Euro ist man dabei ...
anja c. wagner

Kommentar: Kreativität braucht Vorarbeiten - Der Freitag - 1 views

  • Aber wenn ein Urheberrecht nicht mehr in die Welt passt, was muss sich dann ändern: die Welt oder das Urheberrecht?
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    Kreativität ist auch weiterhin erwünscht.
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